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vzbv kritisiert höhere Kosten für Smart-Meter

Umfrage zeigt: Mehrheit der Haushalte befürwortet Smart-Meter-Einbau – vzbv kritisiert die vom BMWK geplante Kostenerhöhung für den Einbau intelligenter Stromzähler.

Ab 2025 müssen Messstellenbetreiber auf Kundenwunsch intelligente Messsysteme (Smart-Meter) einbauen. Gut sechs von zehn Haushalten (61 Prozent) befürworten den Einbau von Smart-Metern.

61 Prozent der Haushalte in Deutschland befürworten den Einbau von Smart-Metern. Das ergab eine forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Um von dynamischen Stromtarifen profitieren zu können, benötigen Verbraucher:innen intelligente Stromzähler. Ab 2025 müssen Messstellenbetreiber auf Kundenwunsch Smart-Meter einbauen. Das Bundeswirtschaftsministerium plant, die Kosten für den Einbau intelligenter Stromzähler zu erhöhen. Das würde die Teilhabe an der Energiewende weniger attraktiv machen, kritisiert der vzbv.

„Für viele Haushalte kann sich ein dynamischer Stromtarif lohnen. Damit Verbraucher:innen an der Energiewende teilhaben und mit dynamischen Stromtarifen von günstigen Strompreisen an der Börse profitieren können, brauchen sie einen Smart-Meter“, sagt Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv. „Das Wirtschaftsministerium erschwert mit der geplanten Preiserhöhung die Nutzung gerade für Verbraucher:innen, die keine Photovoltaik-Anlage, Wärmepumpe oder E-Ladestation haben. Es verspielt damit wichtiges Vertrauen in eine bezahlbare Energiewende.“ 

Höhere Kosten mindern die Zustimmung

Laut Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums müssen Haushalte künftig mit höheren Kosten für den Einbau rechnen. So soll der Einbau intelligenter Stromzähler auf Kundenwunsch ab 2025 deutlich teurer werden. Die einmaligen Kosten für den Einbau sollen von 30 auf 100 Euro erhöht werden. Haushalte, die sich freiwillig für intelligente Stromzähler entscheiden, sollen zudem ein Zusatzentgelt in Höhe von jährlich 30 Euro bezahlen. „Hohe Kosten kosten auch Zustimmung“, so Jutta Gurkmann.  Aus Sicht des vzbv müsse der Einbau auf Kundenwunsch attraktiv bleiben. Dafür dürfe das derzeit geltende Entgelt nicht erhöht werden.

Großer Mehrheit ist Anspruch auf Smart-Meter-Einbau nicht bekannt 

Mit der Digitalisierung der Strominfrastruktur, flexiblen Stromtarifen und dem flächendeckenden Einbau von Smart-Metern möchte die Bundesregierung die Energiewende voranbringen. Unter der Annahme, dass Zählerkosten von 20 Euro pro Jahr entstehen, haben 61 Prozent der forsa-Befragten den Einbau befürwortet. Der vzbv fordert, dass die jährlichen Kosten für einen Smart-Meter für Haushalte ohne Photovoltaikanlagen und steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wie Wärmepumpen oder E-Auto-Ladestationen, wie bisher auf 20 Euro begrenzt bleiben.

Ab 1. Januar 2025 können grundsätzlich alle Haushalte den Einbau eines Smart-Meters beim Messstellenbetreiber anfordern. Darüber müssten Privathaushalte aus Sicht des vzbv jedoch besser aufgeklärt werden. Denn 81 Prozent der Haushalte ist laut forsa-Befragung der Anspruch auf Einbau eines Smart-Meters auf Wunsch nicht bekannt.

Hintergrund: Smart-Meter und dynamische Stromtarife

Im Zuge der Energiewende sollen künftig alle privaten Haushalte mit digitalen Stromzählern ausgestattet werden. Bei bestimmten Verbraucher:innen ist es vorgesehen, die modernen Messeinrichtungen mit einer angebundenen Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway) zu ergänzen, also zu intelligente Messsysteme umzurüsten, bei denen der Stromversorger und der Netzbetreiber automatisch in kurzer Taktung die jeweiligen Verbrauchswerte erhalten.

Für viele Haushalte kann sich die Nutzung von Smart-Meter in Kombination mit einem dynamischen Stromtarif lohnen, da Verbraucher:innen bewusst günstig angebotenen Strom nutzen können. Bei dynamischen Tarifen richtet sich der Preis für die Kilowattstunde flexibel nach dem aktuellen Börsenpreis. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Stromanbieter einen dynamischen Tarif anbieten. Alle Stromkund:innen mit intelligentem Messsystem profitieren somit ab 2025 von einer größeren Auswahl an Tarifen.

Das Bundeskabinett will voraussichtlich am 6. November 2024 die Erhöhung der Zählerkosten von Smart-Metern im Rahmen einer Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes beschließen

Quelle

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) 2024

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