Wärmespeichergesetz muss die großen Wärmepotenziale der Bioenergie konsequenter ausschöpfen
Heute endet die Stellungnahmefrist für den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) für ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung (GeoBG).
Die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) haben eine Stellungnahme eingereicht. Positiv bewerten die Verbände insbesondere, dass nicht nur die Genehmigung von Wärmespeichern, sondern auch die von Wärmeleitungen beschleunigt werden soll. Holzenergie und Biogas sind wichtiger Bestandteil von kommunalen Wärmenetzen und eine zuverlässige Wärmequelle.
Sandra Rostek, Leiterin des HBB, begrüßt den Aufschlag aus dem BMWE und betont: „Das Geothermiebeschleunigungsgesetz (GeoBG) kann zur Hebung großer erneuerbarer Wärmepotenziale beitragen und die Wärmewende insgesamt beflügeln. Hierfür sollten jedoch noch einige Anpassungen an dem Entwurf vorgenommen werden, die explizit die Bioenergiepotenziale heben. Dies betrifft insbesondere den Ab-bau regulatorischer Hürden zur Flexibilisierung von Biogasanlagen, die vollständige Nutzung weiterer Wärmepotenziale aus holzartiger Biomasse sowie das Beschleunigen von Genehmigungsverfahren beim Bau von Wärmenetzen.“
Es sei laut Rostek zwar positiv, dass mit dem Vorschlag die Wärmeversorgung in Gänze betrachtet wird und nun auch Errichtung und Betrieb von Wärmeleitungen Berücksichtigung finden, doch das komplette Beschleunigungs- sowie Entbürokratisierungspotenzial sei damit noch nicht ausgeschöpft. Hierfür bräuchte es eine Anhebung der Schwellenwerte für eine UVP-Vorprüfung im Gesetz über die Umweltver-träglichkeitsprüfung.
Daneben schlägt Rostek einen neuen Privilegierungstatbestand für Wärmespeicher vor, der den Bau von flexiblen Bioenergieanlagen erleichtern würden. Beispielsweise sei der Ausbau von Wärmespeichern an Biogas-Blockheizkraftwerken (BHKW) ein Schlüsselelement für die gesetzlich gewollte Flexibilisierung von Biogasanlagen. Damit Biogas-BHKW flexibel Strom erzeugen können, müssen Behälterwärmespei-cher hingegen am Standort der Wärmequelle errichtet werden, um Strom- bzw. Wärmeerzeugung und Wärmenutzung zeitlich zu entkoppeln.
Zudem weist die Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie darauf hin, dass zur besseren Nutzung bestehender Altholzpotenziale für die Wärmeerzeugung mittels des GeoBG auch die Brennstoffliste in der 44. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) angepasst werden könnte. Derzeit werden Holzabfälle durch die Brennstoffdefinition ausgeschlossen. Dadurch fallen Holzabfälle aus Bau- und Abbruchabfällen aus der für thermische Nutzung vorgesehenen Sortimente heraus. Dabei gibt es Altholz, das aus Bau- und Abbruchabfällen stammt und weder mit Holzschutzmitteln, Schwermetallen oder halogenorganischen Verbindungen behandelt worden ist. „Die explizite Nennung von Bau- und Abbruchabfällen darf nicht dazu führen, dass alle Holzabfälle, die rein laut Definition unter den Begriff „Bau- und Ab-bruchabfälle“ fallen, nicht als Biomasse anerkannt werden“, schließt Rostek.
Diese und weitere Änderungsempfehlungen zum GeoBG finden Sie in der heute eingereichten Stellungnahme des Hauptstadtbüros Bioenergie.