Wer sich nicht an Umweltrecht halten möchte, schränkt das Klagerecht ein
„Das von Bundesverkehrsminister Scheuer ins Kabinett eingebrachte Genehmigungsbeschleunigungsgesetz verstößt klar gegen geltendes Recht,“ kritisiert Olaf Bandt, Geschäftsführer Politik und Kommunikation beim BUND.
„Zum wiederholten Mal soll in das Klagerecht von Umweltverbänden sowie Bürgerinnen und Bürgern eingegriffen werden. Scheuer will umstrittene Großprojekte per Gesetz genehmigen statt durch eine Verwaltungsentscheidung. Das ist eine schwere Verletzung der Aarhus-Konvention, welche die Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft garantiert. Wer sich nicht an Umweltrecht halten möchte, schränkt das Klagerecht ein. Die Bundesregierung muss dieses Vorhaben stoppen, bevor weiterer Schaden angerichtet wird.
Bereits vor dem Mautdebakel meinte Andreas Scheuer sich über Europarecht hinwegsetzen zu können. Auch in diesem Fall scheint er sich nicht nur über völkerrechtliche Verträge, sondern auch über das Grundgesetz hinwegsetzen zu wollen. Das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz wird weitere, neue rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen. Das Grundgesetz steht entschieden für Gewaltenteilung und Rechtsschutz und nicht dafür, dass die Regierung Projekte nach ihrem Gutdünken durchpeitschen kann. Nur wenn eine echte Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfindet, das geltende Recht und insbesondere das Umweltrecht eingehalten sowie richterlich kontrolliert werden können, werden Verfahren zügig ablaufen und von der Bevölkerung akzeptiert.
Gerade die Weservertiefung hat gezeigt, dass eine gerichtliche Überprüfung sinnvoll und leider notwendig ist: Wie der Europäische Gerichtshof bestätigt hat, enthielt die Planfeststellung schwere Verstöße gegen das Europarecht.“
- Hintergrund: Der Entwurf zum Genehmigungsbeschleunigungsgesetz sieht vor, dass bestimmte Infrastrukturprojekte per Gesetz genehmigt werden können, statt durch die per Gewaltenteilung festgelegten Behörden. Das ist aus vielerlei Hinsicht sehr bedenklich: Für Großprojekte ist grundsätzlich ein Planfeststellungsbeschluss notwendig, der von den Umweltverbänden gerichtlich überprüft werden kann. Auch Bürgerinnen und Bürger können klagen, wenn sie in ihren Rechten verletzt werden, beispielsweise bei Enteignungen oder vermehrten Immissionen wie Schadstoffe, Lärm oder Strahlen. Nach den Vorschlägen des Verkehrsministeriums entfällt beides. Die Aarhus-Konvention zur Stärkung der Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft, das Europarecht und das Grundgesetz garantieren aber auf unterschiedliche Weise solche Klagerechte. Nach der neuen Gesetzesregelung wäre nur noch eine Verfassungsbeschwerde möglich. Diese ist jedoch an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft und hat nur einen sehr engen Prüfungsrahmen. Die Prüfung, ob Tatsachen richtig ermittelt wurden oder ob eine Abwägungsentscheidung Fehler enthält, findet nicht mehr statt.
Quelle
BUND 2019 | Den Entwurf des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes kritisiert Olaf Bandt, Geschäftsführer Politik und Kommunikation beim BUND.