Elektromobilität: Neue Ladesäulen-Erhebung veröffentlicht
Der BDEW hat eine neue Erhebung zur Ladesäuleninfrastruktur veröffentlicht: Die Zahl der öffentlich zugänglichen Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge liegt demnach aktuell bei rund 10.700 Ladepunkten an 4.730 Ladesäulen (darunter insgesamt 530 Schnellladesäulen).
Erfasst wurden Energieunternehmen sowie weitere Marktteilnehmer wie beispielsweise Parkhaus- und Parkplatzbetreiber.
Kapferer: Energiewirtschaft investiert massiv in Infrastruktur für Elektromobilität – jetzt ist die Automobilwirtschaft am Zug
„Diese Zahlen zeigen eindrucksvoll: Die Energiewirtschaft drückt beim Ladesäulen-Ausbau aufs Tempo. Sie geht damit massiv in Vorleistung. Es ist jetzt an der Automobilindustrie, endlich attraktive Elektroautos auf den Markt zu bringen – attraktiv im Sinne einer hohen Reichweite zu einem bezahlbaren Preis“, sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, heute in Berlin.
Diese Dynamik wird auch weiterhin gebraucht, denn: Für eine Million E-Autos auf den Straßen sind 70.000 Normalladepunkte und 7.000 Schnellladepunkte erforderlich. „Da sich der Betrieb der Säulen aufgrund der geringen Anzahl von E-Fahrzeugen heute noch nicht lohnt, sind die von der Politik aufgelegten Förderprogramme enorm wichtig. Die bereitgestellten Fördermittel für die Ladeinfrastruktur werden auch erfreulich stark abgerufen. Das steht in einem deutlichen Kontrast zur Kaufprämie für E-Fahrzeuge, die mangels attraktiver Modelle bisher ein Ladenhüter ist“, so Kapferer.
Der Ausbau der Elektromobilität wird erhebliche Investitionen in das Strom-Verteilnetz erfordern. Zudem wird die Bedeutung von Elektromobilität auf Basis Erneuerbarer Energien wachsen. „Deshalb brauchen wir Lösungen für eine Vernetzung von Fahrzeug, Stromnetz und regenerativen Erzeugungsanlagen. Dazu müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen beispielsweise für die Bereitstellung und Verarbeitung von Daten geklärt sein. Nur so können die Unternehmen neue digitale Geschäftsmodelle entwickeln.“
Erhebungsbasis
Für die BDEW-Erhebung wurden die Ladestationen im öffentlichen Straßenraum und auf öffentlich zugänglichen Privatflächen erfasst. Da für die Erhebung mit Stichtag 30.06.2017 die Datenbasis um Akteure wie Betreiber von Parkhäusern und -plätzen erweitert wurde, lässt sie sich nicht eins zu eins mit der letzten Erhebung vergleichen (31.12.2016: 7.407 öffentliche Ladepunkte an 3.206 Ladesäulen). Nimmt man die ursprüngliche Datenbasis zur Grundlage, ist in den letzten sechs Monaten ein Anstieg um 18 Prozent bis zum 30.06.2017 zu verzeichnen.
Die Detail-Auswertung zu Anzahl und Verteilung der Ladestationen in den Regionen liegt noch nicht vor. Sie wird in Kürze veröffentlicht.
Definitionen
- Ein Normalladepunkt ist ein Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von höchstens 22 Kilowatt an ein Elektromobil übertragen werden kann.
- Ein Schnellladepunkt ist ein Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von mehr als 22 Kilowatt an ein Elektromobil übertragen werden kann.
- Ein Ladepunkt gilt als öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann.