Ältere Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke bis 31. Januar 2021 anmelden
Nur mit Eintrag im Marktstammdatenregister fließt die Einspeisevergütung.
Wer als Gebäudeeigentümer eine Photovoltaikanlage oder ein Mini-Blockheizkraftwerk betreibt, muss diese in das zentrale Marktstammdatenregister eintragen. Für ältere Anlagen läuft nun die Übergangsfrist dafür ab: Sind sie vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen, müssen sie bis zum 31. Januar 2021 in das Register eingetragen sein. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Ohne diese Anmeldung riskieren die Anlageneigentümer ihre Einspeisevergütung. Der Eintrag ist unkompliziert und dauert rund 20 bis 30 Minuten, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Nur wenige Angaben sind erforderlich. Die Regelung gilt auch für Solarstromspeicher.
Photovoltaikanlagen auf dem Dach erzeugen günstigen Solarstrom für den Eigenverbrauch. Der Rest wird in das Netz eingespeist und vergütet. Für Strom aus Mini-Blockheizkraftwerken in Gebäuden gilt dasselbe. Darüber hinaus nutzen die Geräte die bei der Erzeugung des Stroms anfallende Wärme zur Beheizung. Daher auch der Begriff stromerzeugende Heizungen. Gebäudeeigentümer setzen die beiden Technologien immer häufiger in Neubauten und Bestandsgebäuden ein.
Für Neuanlagen gilt Anmeldepflicht schon seit Februar 2019
Alle stromerzeugenden Anlagen müssen im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Der Eintrag ist für neue Anlagen schon seit Februar 2019 verpflichtend. Dies muss einen Monat nach Inbetriebnahme erfolgen. Das für die Registrierung erstellte Webportal der Bundesnetzagentur löst bei den älteren Anlagen vorherige Anmeldeformalitäten ab. Anlagenbetreiber, die ihre Anlagen schon im PV-Meldeportal oder dem EEG-Anlagenregister angemeldet hatten, müssen die Anlagen noch einmal im Marktstammdatenregister registrieren. Eine Datenübernahme durch die Meldestelle erfolgt nicht. Auch Ü20-Anlagen, die seit diesem Jahr weiter eine EEG-Einspeisevergütung erhalten, müssen angemeldet werden.
Da die Übergangsfrist für ältere Anlagen zwei Jahre beträgt, besteht die Gefahr, dass viele Gebäudeeigentümer die Nachregistrierungspflicht inzwischen wieder vergessen haben. Einigen Eigentümern war sie auch gänzlich unbekannt. Um diese Wissensdefizite zu beseitigen, haben einige Netzbetreiber in Deutschland die Besitzer der Bestandsanlagen im Herbst 2020 schriftlich darüber informiert, dass sie ihre Anlagen registrieren müssen. Wer die Aufforderung erhalten hat, muss dieser nun rasch nachkommen. Wer keinen Brief bekommen hat, sollte prüfen, ob eine Anmeldung im Marktstammdatenregister bereits erfolgt ist. Liegt bis zum 31. Januar 2021 kein Eintrag vor, darf der Netzbetreiber den Geldhahn für den in das Stromnetz eingespeisten Strom zudrehen. Der Stopp kann auch wieder rückgängig gemacht werden: Sobald der Anlagenbetreiber die Registrierung nachholt, fließen die Vergütungen inklusive der einbehaltenen Beträge wieder.
Die Einspeisevergütung ist ein wichtiger Bestandteil zur Refinanzierung der Investition. „Bei einem Mini-Blockheizkraftwerk, das Wohnhäuser ab sechs Wohneinheiten und mehr auf rentable Art mit Energie versorgen kann und mindestens 30.000 Euro kostet, gefährdet eine fehlende Anmeldung die Wirtschaftlichkeit der Anlage“, weiß Florian Anders, BHKW-Experte vom Kompetenzzentrum Wärmewende der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg. „Doch auch für Photovoltaikanlagen ist eine unterlassene Anmeldung problematisch. Wer nicht nachmeldet, riskiert finanzielle Verluste.“ Daher sollten die Betreiber hier besondere Sorgfalt walten lassen, so Anders.
Die Anmeldung ist einfach
Für die Registrierung ist kein explizites Fachwissen erforderlich. Man benötigt nur die Unterlagen mit den technischen Daten der Anlage. Zur Anmeldung geht man im Internet auf die Webseite des Marktstammdatenregisters. Auf der Seite werden alte Anlagen nachregistriert und neue eingetragen. „Zuerst erfolgt das Anlegen eines Benutzerkontos“, erklärt Martina Riel vom Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg. „Dann melden sich die Anlagenbetreiber als Person an, danach erfolgt die Registrierung der Photovoltaikanlage.“ Bei letzterer ist unter anderem die Leistung der Anlage, das Datum der Inbetriebnahme und der Standort inklusive Adresse anzugeben. Auch der Eintrag, welcher Netzbetreiber den Strom abnimmt, ist erforderlich. Die nötigen Informationen dazu finden sich alle im Kaufvertrag der Anlage sowie den Anmeldepapieren an die Bundesnetzagentur und den lokalen Netzbetreiber.
Die Anmeldung unter www.marktstammdatenregister.de/MaStR dauert rund 20 bis 30 Minuten. „Wer den Eintrag nicht selbst machen will oder kann, darf bevollmächtigte Personen, Installateure, Dienstleister oder Personen aus der Familie beauftragen“, so Frank Hettler von Zukunft Altbau. Wer über mehrere Anlagen verfügt, muss für jede eine eigene Registrierung machen. Beachten sollte man, dass aufgrund der ablaufenden Übergangsfrist es derzeit zu vermehrten Nachfragen kommt. Daher kann es zu einer verzögerten Bearbeitung der Anträge kommen.
- Neutrale Informationen zu Fragen rund um die energetische Sanierung gibt es auch kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de.
Zunkunft Altbau 2021 | PR-Agentur Solar Consulting GmbH 2021