Die neuen Staatsfeinde
Der Rechtstaat pervers umgedreht. Helfer von syrischen Flüchtlingen beleidigt und verurteilt. Von Rupert Neudeck
Das ist noch unbedingter Journalismus, der bis an die Grenze des zu Erreichenden geht. Er ist zwar paradoxerweise nicht im Fernsehen, sondern in einem Buch zu erleben, denn das Magazin, für das Stefan Buchen arbeitet, ist Panorama, einst das Flaggschiff der ARD in jeder Beziehung, gekrönt und belobt von Namen wie Gert von Paczensky, Joachim Fest, Peter Merseburger, aber heute versteckt zwischen einem Wust an Tatorten, Talk-Shows und Fußball und sonstigen Sport-Übertragungen. Waren „Panorama“ (und „Report Baden-Baden“)- Tage damals noch Erlebnis und politische Abenteuertage, so kann man das heute nur noch auf einem anderen Niveau erreichen, in einem Taschenbuch. Dafür allerdings ist der Verlag zu loben, dass er die Recherchen des „Panorama“- Autors so ungefiltert durchlässt.
Der Autor erzählt die Geschichte einer Ernüchterung. Er beschreibt die Fahndungsaktion gegen eine vorgebliche Kriminalitätsbande in Griechenland unter einem Syrer namens Hama und die Schleuserbande in Deutschland, deren Haupt Hanna L., ein Syrer in Deutschland. Der lebt mit seiner Frau Christine unbescholten in Essen Heidhausen, ist bei einem Betrieb in Essen angestellt und pünktlich jeden Morgen um acht Uhr am Arbeitsplatz. Nun bricht aber das Kriegsunglück über seine Landsleute erster Wahl herein. Hanna L. ist von Herkunft her ein Syrer. Also versucht er mit allen Mitteln einige Angehörige, aber auch andere aus dem mörderischen Umfeld herauszuholen. Aber er gründet keine Bande, er macht das nicht als sein Gewerbe. Das sind die Koordinaten, in denen sich unsere Behörden, BKA und Bundespolizei und natürlich auch der Verfassungsschutz so etwas nur vorstellen kann. Er ist ein hilfsbereiter Bürger, der täglich zu Arbeit geht, unbescholten ist, und sieht, dass er sich jetzt, wenn er Menschen in unmittelbarer Lebensnot sieht, die ihm wegen der Herkunft auch noch nah sind, nicht hilft, er sich nach seinem gewissen schuldig macht.
Eigentlich sind das nur positivistisch Straftaten, für die es höhere Rechtfertigungsgründe gibt, zum Beispiel die unantastbare Würde des Menschen, die dann zu einem Freispruch führen würden. Es gehe ja nicht nur um „die Anwendung von Gesetzen“. Es gehe auch um die Frage: „Wie gehen die staatlichen Funktionsträger mit Kriegsnot, Flucht, Vertreibungsschicksalen um? Wie bewerten sie mutmaßliche Rechtsverstöße, die im Umfeld von Krieg und kollektiver Lebensgefahr begangen wurden und unzweideutig einem humanitären Zweck gedient haben?“ Der Verdacht liege nahe, dass Polizei und Justiz sich in einen „unheilvollen Positivismus verstrickt haben“, der für die Betroffenen auch bedeutet, dass die Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen und der Art. Eins des Grundgesetzes ausgehebelt werden.
Es geht um eine Staatsaktion der Bundespolizei und des BND gegen die sog. Schleuser, das beginnt mit einer Aktion von Bundespolizei und Staatsanwaltschaft in Cottbus seit Oktober 2011 – später wird die Zuständigkeit auf die Staatsanwaltschaft Essen übertragen. Mehr als ein Jahr hören die Fahnder die Mobiltelefone der Verdächtigen im In- und Ausland ab. Am 29. Januar 2013 schlägt die Bundespolizei zu, nicht etwa gegen Salafisten-Vereine, die junge Leute verführen und nach Syrien in den Tod schicken, die die ISIS in Syrien und jetzt im Irak verstärken, nein, weit gefehlt, da fehlt den Behörden der Anfangsverdacht. Die Beamten durchsuchen im Rahmen der Operation mit dem Namen „Cash“ 37 Gebäude in ganz Deutschland. Sie vollstrecken sechs Haftbefehle. Gleichzeitig kommt es in der Türkei auf deutsches Betreiben zu Festnahmen. Drei Beschuldigte – darunter der mutmaßliche Chef der Bande, Hama – werden an Deutschland ausgeliefert. Am 19. Juli. 2013 begann der Prozess vor dem Landgericht Essen.
Die Polizei ist so fasziniert, endlich mal jemanden im Fadenkreuz zu haben, dass sie genau den total Verkehrten nimmt. Der ist nämlich in jeder Weise nicht nur hochanständig, er ist auch ein Held, für jeden Deutsch-Syrer, auch für jeden Deutschen. Er leistet Hilfe für wenige bedrängte Landsleute, deren Leben er nur noch retten kann, durch die Überweisung von Geldern über das arabische Hawala System nach Syrien, oder den Libanon oder Jordanien. Das Hawala System ist eine Art traditioneller Western Union unter Arabern, gilt aber bei deutscher Behörde schon als Betrugsmaschinerie.
Der Autor betont, dass es natürlich völlig ausbeuterische, mit der Not von Menschen zynisch spielende Schleuser und Schlepperbanden und Firmen gibt. Aber genau die, die die deutsche Polizei und Justiz hier aufgegabelt hat, sind nicht nur kleine Fischer, sondern nur darum bemüht ihren wenigen Landsleuten, die sich melden zu helfen. Und da man helfen nur noch auf dem halb-legalen Wege tun kann: Fahrer anstellen, Pässe und Visa fälschen lassen, Fluchtwege aufwendig organisieren, Begleiter finden, kostet das Geld. Die Summen, die Hama und Hana L nehmen, sind im Aufwand berechtigt, allenfalls nehmen sie einen Prozentsatz von 3 Prozent der Summe für sich selbst. Von großen Gewinnspannen kann keine Rede sein.
Wenn es eine kontinuierliche Gerichtsbarkeit gäbe in diesem Deutschland, würde die sich erinnern an das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29.09.1977. Damals, in der Hochzeit des Kalten Krieges war ein Ehepaar mit Kind aus Ost-Berlin über Österreich nach West-Berlin ‚geschleust‘ worden. Ein Mann aus der westdeutschen BRD hatte der Familie falsche Papiere besorgt. Der Fluchthelfer hatte einen Komplizen, es war vereinbart, dass pro Person nach erfolgreicher Flucht an die Helfer gezahlt werden sollte, also insgesamt 45.000 DM. Die Flucht gelang, die Familie zahlte allerdings nur die Hälfte, 22.500 DM. Der Helfer beharrte auf der gesamten Summe und zog vor Gericht. Und bekam Recht! Das BGH führte auf, dass „es nicht in jedem Fall als anstößig gilt, eine Hilfeleistung selbst für einen Menschen in einer Notlage von einer Vergütung abhängig zu machen“.
Damals wurde ausgerechnet, dass die Fluchthelfer einen Reingewinn von je 2.650 DM pro geretteter Person bekamen. Den Löwenanteil der 15.000 DM bekamen verschiedene Fahrer der Fluchtfahrzeuge. Damit wies das BGH damals die „Sittenwidrigkeit“ der „Fluchthelferverträge“ zurück. Leistung und Gegenleistung hätten in einem angemessenen Verhältnis gestanden. Davon ist bei denen, die nicht mehr vor dem räuberischen Kommunismus der DDR oder anderer Staaten fliehen, keine Rede mehr. Jetzt werden Banden nach dem Vorbild der Baader-Meinhof-Bande kreiert und erfunden, die Chefs dieser Banden werden mit Haftbefehl aus Griechenland heraus verhaftet und nach Essen vor ein Gericht gezerrt. Der Strafprozess endet vor dem Landgericht Essen im Juli 2013 mit einer Verurteilung. Hanna L. wird von dem Autor des Buches interviewt. Er sagt einen Satz, der allein dieses Verfahren zu einem großen Unrecht macht: „Die Leute sind zu mir gekommen (im syrischen Krieg) und ich konnte nicht nein sagen.“ Hanna L., deutscher Staatsbürger, der sich keiner Schuld bewusst ist, der niemandem etwas getan hat, ist fassungslos. Er wird am 17. Dezember 2013 zu zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 110.000 Euro verurteilt. Der Richter erklärt tatsächlich, dass, wenn Hanna L. den Syrern hätte helfen wollen, hätte er es auf andere Art tun können, welche, sagt der Richter nicht. So sei er des „gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern“ schuldig geworden.
Zusätzlich zu den 110.000 Euro muss er die Kosten des Verfahrens und das große Honorar seines Verteidigers Schröder zahlen. Und er ist vorbestraft: als „gewerbsmäßiger Schleuser“. Einige Tage nach Weihnachten taucht der Personalchef der Essener Baufirma in Hanna L’s Büro auf und überreicht die fristlose Kündigung. Seit Januar 2014 geht der Ingenieur Hanna L. bei der Arbeitsagentur in Essen stempeln. Jemand musste Hanna L. verleumdet haben, und dieser Jemand ist die deutsche Justiz und der deutsche Staat. Denn dieser Mann hat das getan, was jeder hätte tun müssen, gerade nach unserer Vergangenheit: Er hat Hilfe nicht „unterlassen“, die er hat geben können.
Dem Autor und Redakteur, der sich nicht damit begnügt die Geschichte am Schreibtisch zu recherchieren, wird eine CD zugespielt über alle abgehörten und dabei dann noch übersetzten Telefongespräche der Beteiligten. Ein Krimi, wie man zugeben muss. Er hat sich auch nach Lesbos begeben, um einen Ort zu erleben, bei dem die Abwehragentur Frontex überall ihre Agenten hat, denn der Abstand zu dem Festland ist nicht sehr weit.
Die Polizei zieht aus der Tätigkeit des Deutschen Hanna L. ganz andere Gründe, als sie ein Mitbürger ziehen würde. „Das Zugehörigkeitsgefühl zu anderen im Ausland lebenden Syrern hat dem Beschuldigten L. einen hohen Bekanntheitsgrad bei den in Deutschland lebenden Syrern verschiedener Glaubensrichtungen gebracht, so dass sich eine große Zahl von Syrern telefonisch an ihn wenden, um eine Schleusung von Familienangehörigen nach Deutschland zu realisieren.“ Diese Polizeiprosa macht für einen deutschen Staatsbürger klar: Er bleibt hier Syrer, er kann machen was er will, er ist als Kontaktmann wie ein Spion zu anderen Syrern, er kann nie so zuverlässig werden wie ein Biodeutscher, wie man das mittlerweile nennt.
Das Telefon von Hanna L. wird monatelang ununterbrochen überwacht, der Autor zitiert aus Akten der Bundespolizei, die sich wie die Wiederauflage der Stasi Akten lesen. Die Richter winken die Anträge auf Telekommunikations-Überwachungserlass durch. Genau wie die Anträge auf physische Observation des Hauptbeschuldigten und einer Phalanx weiterer Verdächtiger. Hanna L. ist längst Deutscher. Er hätte seine syrische Staatsbürgerschaft längst abgeben müssen. Dem steht aber der syrische Staat entgegen, der seine Bürger nicht auf Wunsch anderer Staaten aus der Staatsbürgerschaft entlässt.
Manchmal gerät die Polizei auch auf eine abschüssige Bahn, die ihr eigentlich indizieren sollte: „Was machen wir hier eigentlich?“ denn die Bundespolizei bekommt als wesentliches Motiv etwas ganz anderes als Gewinnstreben des kriminellen Schleusers heraus. Zitat: „Auf Grund der bislang aufgezeichneten Gespräche wurde deutlich, dass der Beschuldigte L. seinen Tatbeitrag aus Gründen des Zugehörigkeitsgefühls zu anderen im Ausland lebenden Syrern leistet.“ Das eigentlich, so der Autor mit einer bestechend eindeutigen Formulierung, hätte die „ethisch-moralische Bruchstelle der ganzen Geschichte“ sein können. Aber es wurde sie nicht. Wie heißt es im „Nathan der Weise“ von Gotthold E. Lessing: „Macht nichts, der Jude wird verbrannt“.
Das Buch macht wichtige Differenzierungen im Begriff Schleuser, die mir sehr geläufig sind, weil ich in den Akten der Straf- und Grenz- und BND-Behörden ganz sicher ein dicker Schleuser in meinem Leben für die Vietnamesen gewesen bin. Manchmal meine ich, gerade der Zentralrat der Juden müsste gegen solche Polizei- und Jagdaktionen aufstehen. Wie froh wären so manche Juden in Deutschland gewesen, wenn es in Bremerhaven und in Hamburg und in Lübeck Schleuser, heimliche und beflissene gegeben hätte, die mit einem Zubrot zu dem, was sie sowieso verdienen, bedroht und von den Nazis verfolgte Juden aus Deutschland heraus-geschleust oder geschleppt hätten.
Für die Logik von Verfassungsschutz und oft auch Polizei gehört hier nach Deutschland außer Deutschen erst mal keiner hin. Und wenn ja, dann muss man ihn unter Umständen dulden, und vielleicht dann halb zähneknirschend auch aufnehmen, zumal, wenn er früher vor dem Kommunismus floh. Aber der Chef der Bande in Deutschland, der diese horrenden Summen über ein System nach Syrien schleust, was nur mit der Intaktheit von Familien- und Verwandtschaftsbeziehungen erklärbar ist, wird nicht nur verhaftet, am 29. Januar 2013 stehen kurz vor 6 Uhr morgens in der Bremer Straße in Essen 24 Strafverfolger: 14 „Vollzugsbeamte“, 6 Verbindungsbeamte, der Essener Staatsanwalt Thomas Merz und je ein Vertreter der Steuerfahndung und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Und die Führerin eines „Geldspürhundes“. Es wird das Haus von oben nach unten durchsucht.
Die Beamten eröffnen Hanna L. den Hausdurchsuchungs- und Haftbefehl wegen „Gewerbs- und Banden-mäßigen Einschleusens von Ausländern in Verbindung mit Verstößen gegen das Zahlungsdienstaufsichtsgesetz“. Hanna L. reagiert schockiert, aber beherrscht. Seine Frau ist fassungslos. In einem Büroraum werden der Computer, die Mobiltelefone, der Kalender, der KFZ-brief und weitere Unterlagen beschlagnahmt – wie bei einem Schwerkriminellen. Die Beamten suchen im ganzen Haus und im Schlafzimmer, wo Hanna L. 145.000 Euro versteckt hat. Wenn es so wäre, wäre es auch kein Diebesgut, sondern Geld, mit dem er die Flucht von den Syrern hätten bezahlen wollen, so wie wir von den Grünhelmen schon 75.000 Euro hier bereitliegen hatten für den Fall, dass die Entführer, die unserer drei Mitarbeiter in Syrien am 15. Mai 2013 entführt hatten, ein solches Lösegeld von je 25.000 Euro verlangt hätten. Die ganze Geschichte der Hausdurchsuchung liest sich wie Kafkas Geschichte vom Prozess, die mit dem Satz beginnt: „Jemand musste Hanna L. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet.“ Es ist bitter, das in dem Staat zu lesen und zu erfahren, der subjektiv ein Rechtsstaat sein will, aber immer wieder auf solche positivistischen Abwege kommt und dann noch bei total unbescholtenen Bürgern.
Die Menschen, die mit Hanna L. nur darum besorgt waren, bedrohte, lebensbedrohlich angefeindete Menschen in Sicherheit zu bringen, werden Schwerstverbrecher und als solche behandelt. Jemand musste Hanna L. verleumdet haben. Und das Furchtbare ist: Der deutsche Staat, die Bundespolizei und der BND und die Staatsanwaltschaft waren die Verleumder, also ist das Ganze schlimmer als bei Kafka, wo noch offengelassen wird, wer ihn verleumdet hat, den Hanna L..
Es hat dieses Buch auch noch eine Aufgipfelung in dem Bemühen der Strafverfolgungsbehörden und der Polizei, eine moralische Begründung als P.R. Variante dieses unmöglichen Verhaltens zu geben. Das Kapitel „Der Schutz der Flüchtlinge als moralischer Trick“ zieht einem die Schuhe aus. Die deutschen Polizeikräfte, die dafür sorgen, dass Menschen wie Hanna L., der die Flüchtlinge aus Syrien sogar vor rabiaten und brutalen Schleusern warnt, verhaftet und nach Deutschland von der Bundespolizei überführt werden die eigentlich eine Auszeichnung verdient hätten. Weil den Behörden das auch dunkel bewusst ist, beginnen sie eine P.R.-Offensive: Der Staat muß die Schleuser bekämpfen, um die Flüchtlinge zu beschützen. Das war die Devise des damaligen Innenministers Friedrich.
Mit diesem Trick, so der Autor Stefan Buchen, gelingt der deutschen und europäischen Innenpolitik eines der erfolgreichsten staatlichen Propagandamanöver in unserer Zeit. Im Strafverfahren „Cash“ kommt dieser Trick mehrfach zur Anwendung. In dem Antrag auf verdeckte Überwachung des Hanna L. heißt es, „durch das bandenmäßige Einschleusen von Ausländern werde „konkret in die Rechtsgüter Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum insbesondere der Geschleusten im erheblichen Maße eingegriffen“. Wie eine Rechtsmaschinerie zu solcher Heuchelei gegenüber Menschen, die in letzter Not einer Kriegs- und Vergewaltigungsmaschinerie entfliehen, Zuflucht nehmen und weiter agieren darf, ist mir schleierhaft. Noch schleierhafter ist mir, wie Presseorgane wie die Berliner Morgenpost diese moralische Karte gegen die sog. Schleuser mitspielen. Buchen resümiert: Kein Flüchtling habe bisher tatsächlich bei Berührung mit den vermeintlich kriminellen Schleusern Schaden an Leib, Gesundheit und Leben erlitten. „Der Vorwurf, dass die Beschuldigten diese hohen Rechtsgüter gefährdet hätten, läuft ins Leere“.
Der in Griechenland – nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 21. Januar 2011 kein sicheres Drittland -, verhaftete und nach Deutschland überführte Hame kann ebenfalls fassungslos nur sagen: „Ich habe nichts Falsches gemacht. Ich habe nicht gestohlen. Ich habe nicht gemordet. Ich habe nichts gemacht, wofür man ins Gefängnis kommen müsste. Ich habe den Menschen geholfen. Was ich getan habe, hat letztlich einem humanitären Zweck gedient.“
Dafür wird heute in Umkehrung aller Verhältnisse, für die man die Worte Recht und Gerechtigkeit nicht mehr benutzen kann, jemand vor einem deutschen Landgericht als „Schleuserbandenchef“ und gewerbsmäßiger Schleuserei verurteilt.
Quelle
Rupert Neudeck 2014Grünhelme 2014