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© pixabay.com | geralt | vzbv bewertet das Klimaschutzpaket der Bundesregierung.

Ein Jahr Klimaschutzpaket: Bewertung aus Verbraucherschutzsicht

Die Bundesregierung hat am 9. Oktober 2019 mit dem Klimaschutzprogramm 2030 einen Maßnahmenkatalog beschlossen, mit dem sie die deutschen Klimaschutzziele 2030 und 2050 erreichen möchte.

  • Der vzbv hat ein Jahr nach dem Kabinettsbeschluss die Maßnahmen zum Klimaschutzpaket 2030 nach ihrer verbraucherfreundlichen Umsetzung bewertet.
  • Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bei der Energiewende stärker mitgenommen und entlastet werden.
  • Die Maßnahmen im Verkehrssektor wurden überwiegend verbraucherfreundlich umgesetzt, wichtige Schritte zu einer verbraucherfreundlichen Verkehrswende fehlen jedoch.

Einige der Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, bei anderen läuft der Gesetzgebungsprozess, wieder andere stehen noch ganz am Anfang oder wurden noch gar nicht angegangen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) legt ein Jahr nach dem Kabinettsbeschluss eine Bewertung der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen aus Verbrauchersicht vor.

„Insgesamt hat die Bundesregierung viele neue Maßnahmen für eine verbraucherfreundliche Klimawende angeschoben. Klimaschutz und Verbraucherschutz müssen jedoch Hand in Hand gehen. Dafür müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr mitgenommen werden: Sie müssen bei den Stromkosten stärker entlastet werden und bei den erneuerbaren Energien besser aktiv teilhaben können. Zudem brauchen wir für eine erfolgreiche Verkehrswende einen gesamtgesellschaftlichen Dialog“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Kosten der Energiewende nicht auf Verbraucher abwälzen

Im Energiesektor muss aus Verbraucherschutzsicht noch nachgebessert werden. Der vzbv unterstützt die Einführung einer klimawirksamen CO2-Bepreisung. Die geplanten Maßnahmen zur Rückerstattung der Einnahmen an die Gruppe der Verbraucher reichen aber nicht aus.

„Um eine wirkliche Entlastung zu erreichen, die auch beim Verbraucher ankommt, muss der Strompreis stärker als bisher angedacht gesenkt werden. Eine weitere Möglichkeit wäre die Rückerstattung der CO2-Bepreisung an die Verbraucher durch einen Klimascheck“, so Klaus Müller.

Beim Ausbau der erneuerbaren Energien muss die aktive Teilhabe der Verbraucher als Prosumenten deutlich verbessert werden und die Energiewende in die Städte getragen werden. Denn nur gemeinsam mit Verbrauchern kann eine wirkliche Energiewende gelingen.

Mobilitätsbedürfnisse der Menschen berücksichtigen

Die Maßnahmen des Klimaschutzpakets im Verkehrssektor werden insgesamt eher verbraucherfreundlich umgesetzt. Mit der deutlichen Förderung des Schienenfernverkehrs und des ÖPNV investiert die Bundesregierung in klimaverträgliche Alternativen zum Auto und Flugzeug. Das kann Verbrauchern den Umstieg erleichtern. Um die Verkehrswende aber wirklich verbraucherfreundlich zu gestalten, fehlen wichtige Maßnahmen, vor allem die Einrichtung einer institutionellen Fahrgasstimme und der Hausanschluss Mobilität, also eine bundeseinheitliche Gewährleistungspflicht zur Sicherstellung von Mindesterreichbarkeitsstandards im öffentlichen Personenverkehr, damit Mobilität ohne eigenes Auto möglich wird.

„Dass die Deutsche Bahn angekündigt hat, die Preise zum Ende des Jahres zu erhöhen, ist wieder ein Schritt zurück. Die Preiserhöhung geht besonders auf Kosten von Pendlern und der Flexibilität der Verbraucher“, so Klaus Müller. 

Damit die Verkehrswende insgesamt gelingen kann, müssen die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen effizient und klimaverträglich erfüllt werden. Dies kann nur mit Beteiligung und Dialog erfolgreich umgesetzt werden. Der vzbv fordert daher einen gesamtgesellschaftlichen Dialog zur Verkehrswende.

  • Die Bewertung der Verbraucherfreundlichkeit des Klimaschutzpakets durch den vzbv finden Sie im Detail hier
Quelle

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) 2020

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