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UNECE/GHS | Beispiel für ein Gefahrenpiktogramm nach GHS und CLP-Verordnung: der Totenkopf

© UNECE/GHS | Beispiel für ein Gefahrenpiktogramm nach GHS und CLP-Verordnung: der Totenkopf

Einheitliche Symbole warnen seit 1.6. vor gefährlichen Produkten

Seit 1. Juni 2015 müssen alle chemischen Stoffgemische wie Wasch- und Reinigungsmittel nach neuen EU-einheitlichen Regeln eingestuft werden.

Für die Gesundheit oder die Umwelt gefährliche Produkte erhalten nun eine neue Kennzeichnung: Symbole mit roter Umrahmung. Ganz neu sind die weiß-roten Symbole nicht mehr, denn für chemische Substanzen gelten sie bereits seit 2010. Grundlage für die Kennzeichen ist die europäische CLP-Verordnung. Sie setzt die Idee eines auf UN-Ebene entwickelten „Globally Harmonised System“ (GHS) zur weltweit einheitlichen Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien in Europa um. 

Die neuen, weltweit einheitlichen Symbole sollen dafür sorgen, dass Menschen auf der ganzen Welt schnell erkennen, welche Gefahren von einem Produkt ausgehen. So können Umwelt- und Gesundheitsschäden durch einen falschen Umgang besser vermieden werden. Beispielsweise wurde das altbekannte Andreaskreuz für Augenreizung durch das neue Symbol mit Ausrufezeichen abgelöst. Bei den Umweltgefahren bleiben die Symbole „Fisch und Baum“ hingegen gleich. Einzelheiten können unter den weiterführenden Links entnommen werden. Produkte, die vor dem 01.06. 2015 verpackt wurden, dürfen noch 2 Jahre ohne die neue Kennzeichnung verkauft werden.

Quelle

Umweltbundesamt 2015

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