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EU schickt stromfressende Staubsauger zum 1. September in den Ruhestand

Neue EU-Grenzwerte für Leistung, Lautstärke und Lebensdauer von Staubsaugern.

Nach den Glühbirnen geht es auch stromfressenden Staubsaugern an den Kragen: Ab 1. September 2017 gelten für neu in den Handel gebrachte Geräte schärfere EU-Grenzwerte. Betroffen sind Leistung, Stromverbrauch, Lautstärke, Staubemissionen, Staubaufnahmefähigkeit sowie die Lebensdauer. Darüber hinaus müssen alle neuen Geräte mit dem aktualisierten EU-Energielabel für Staubsauger versehen werden. Darauf weist die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online aus Berlin hin.

Die erste Stufe der EU-Verordnung für Staubsauger trat bereits 2014 in Kraft. Ziel ist es, den Stromverbrauch europaweit zu reduzieren. Laut EU können jährlich 19 Milliarden Kilowattstunden (kWh) Strom eingespart werden. Das entspricht dem durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr als fünf Millionen Dreipersonenhaushalten.

Folgende Grenzwerte gelten ab dem 1. September 2017 für Staubsauger: 

  • Nennleistungsaufnahme: maximal 900 Watt
  • durchschnittlicher Stromverbrauch pro Jahr: weniger als 43 kWh
  • durchschnittliche Maximallautstärke: 80 Dezibel
  • Staubaufnahme auf harten Böden: mindestens 98 Prozent
  • Staubaufnahme auf Teppichen: mindestens 75 Prozent
  • Staubemissionen: weniger als ein Prozent
  • Lebensdauer des Motors: mehr als 500 Stunden
  • Haltbarkeit des Schlauchs: min. 40.000 Schwenkungen unter Belastung

Infografik mit Erläuterungen zum neuen Energielabel
Änderungen gibt es auch beim Energielabel für Staubsauger. Da der Stromverbrauch immer geringer wird, kommen die Energieeffizienzklassen A+, A++ und A+++ hinzu. Die Klassen E bis G entfallen. Die beste Energieeffizienzklasse ist somit A+++, die schlechteste ist D. Neben Angaben zum Energieverbrauch finden Verbraucher auf dem Energielabel Informationen zur Reinigungsleistung sowie zur Lautstärke des Geräts.

co2online beantwortet Verbraucherfragen zur Staubsauger-Richtlinie

1. Brauche ich jetzt einen neuen Staubsauger? 
Nein. Vorhandene Staubsauger dürfen weiter verwendet werden; auch wenn eine Leistung von 900 Watt oder mehr angegeben ist oder andere neue EU-Vorgaben nicht eingehalten werden. Auch Händler können ihre Staubsauger im Lager noch verkaufen. 

2. Muss ich jetzt länger saugen, weil mein Staubsauger weniger leistet? 
Nein. Hohe Wattzahlen garantieren keine hohe Saugleistung. Entscheidend für die Reinigungsleistung eines Staubsaugers ist nicht die Leistung des Motors. Wichtiger ist die Konstruktion des gesamten Geräts: von der Düse über die Führung des Luftstroms und die Filtertechnik bis hin zur Dichtigkeit des Gehäuses. 

3. Wird mein Boden trotzdem richtig sauber? 
Die Chancen dafür stehen bei neuen Geräten sogar besser als bisher. Denn neben den Vorgaben zur Staubsauger-Leistung durch die EU gibt es einige weitere, die vielen Verbrauchern bislang nicht bekannt sind. Neue Modelle müssen beispielsweise mehr Staub aufnehmen als bisher. 

4. Wann sollte ich einen neuen Staubsauger kaufen? 
Erst wenn der alte Staubsauger nicht mehr funktioniert, lohnt sich die Anschaffung eines neuen Geräts. Hier sind besonders die Staubsauger der höheren Energieeffizienzklassen zu empfehlen, also alle Staubsauger mit dem Energielabel A+, A++ und A+++.

co2online GmbH | EU-Energielabel: Europäische Kommission
Quelle

co2online GmbH | 2017

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