Heizkosten: Korrekte Abrechnung von Solaranlagen
Neue Richtlinie VDI 2077 Blatt 3.3 hilft bei der Kostenaufteilung von kombinierten heiztechnischen Anlagen.
Konventionelle heiztechnische Anlagen werden zunehmend mit Solaranlagen kombiniert oder ergänzt. Dabei unterstützt die Solaranlage die Trinkwassererwärmung und mitunter die Heizwärmeerzeugung. Bei solchen verbundenen Anlagen müssen die anteiligen Kosten gemäß der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) ermittelt und verteilt werden. Die neue Richtlinie VDI 2077 Blatt 3.3 hilft bei der Kostenaufteilung auf die Bereiche „Heizung“ und „Trinkwassererwärmung“. Damit ist die Möglichkeit einer transparenten, für den Nutzer nachvollziehbaren und rechtssicheren Berücksichtigung solcher Anlagen im Rahmen der Heizkostenabrechnung geschaffen.
VDI 2077 Blatt 3.3 zeigt allgemeine Methoden zur Erfassung und Ermittlung der Energieanteile und zur Kostenaufteilung in verbundenen Anlagen mit Solarunterstützung in Abhängigkeit von der zur Verfügung stehenden messtechnischen Ausstattung auf. Es wird vorausgesetzt, dass die Kollektorfläche größer ist als das 0,03-Fache der Nutzfläche der Nutzeinheiten. Solare Nahwärmekonzepte und Anlagen mit saisonalen Speichern sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.
Herausgeber der Richtlinie VDI 2077 Blatt 3.3 „Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung; Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen; Kostenaufteilung bei Solaranlagen“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist ab sofort in deutsche/englischer Sprache zum Preis von EUR 107,- beim Beuth Verlag (Telefon +49 30 2601-2260) erhältlich. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil bei allen VDI-Richtlinien.
Richtlinienreihe VDI 2077 „Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung“
Quelle