Viele Onlineshops schneiden bei der Energieverbrauchskennzeichnung mangelhaft ab
Neue Untersuchung des gemeinsamen Projekts „MarktChecker“ von vzbv und BUND.
Seit Anfang des Jahres müssen auch Onlinehändler bei neuen Elektrogeräten das Energielabel und das Produktdatenblatt mit weiterführenden Informationen im Internet anzeigen. Doch nur wenige der Anbieter halten sich an die neuen Regeln, wie eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Rahmen ihres Projekts „MarktChecker“ ergab. Lediglich ein Drittel der 20 untersuchten Onlineshops stellte den Verbraucherinnen und Verbrauchern alle Informationen zur Verfügung.
„Verbraucherinnen und Verbraucher sollten beim Kauf im Internet immer darauf achten, dass das Energielabel angegeben ist. Das ist nicht nur eine Entscheidungshilfe, sondern auch ein Qualitätsmerkmal des Händlers“, sagt Johanna Kardel, Energiereferentin beim vzbv. Noch ist die Verwirrung im Netz groß: Neben dem aktuellen Energielabel finden sich parallel entweder veraltete oder gar keine Angaben zum Energieverbrauch der Produkte. Das liegt daran, dass Onlinehändler das Energielabel laut Gesetz nur für Produkte angegeben müssen, die ab 2015 auf den Markt gekommen sind.
Für ihre Untersuchung haben vzbv und BUND im März 2015 insgesamt 20 große Internethändler, die Elektrogeräte wie Fernseher, Kühlschränke oder Waschmaschinen anbieten, überprüft. Erfasst wurden dabei 3.221 Produkte. Das Ergebnis: Bei vier Händlern wurde das Energielabel überhaupt nicht gezeigt, bei sechs weiteren fand sich kein Produktdatenblatt mit weiterführenden Informationen. Doch es gibt auch positive Beispiele: Sieben Händler kennzeichnen bereits freiwillig nahezu alle ihre Produkte mit dem Energielabel – unabhängig davon, wann die Produkte auf den Markt kamen.
„Die Berücksichtigung des Energieverbrauchs und der damit verbundenen künftigen Energiekosten wird für Verbraucherinnen und Verbraucher immer wichtiger. Einige Händler zeigen vorbildlich, wie man einheitlich und transparent die Produkte korrekt kennzeichnet. Das Energielabel als wichtige Orientierungshilfe sollte deshalb für alle im Internet angebotenen Produkte entsprechend dem neuen Standard genutzt werden“, sagt Robert Pörschmann, Energieexperte beim BUND.
Erfreulich ist, dass nur bei neun Prozent der untersuchten Produkte offenkundige Verstöße gegen das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) auftraten. Das heißt, dass dort die Angaben zur Energieverbrauchskennzeichnung nur teilweise oder gar nicht vorhanden waren. Für Johanna Kardel ein Erfolg des Energielabels, das Informationen bündelt, die bislang nur verstreut oder gar nicht online zu finden waren: „Die neue Regelung scheint es den Händlern einfacher zu machen, das Gesetz einzuhalten.“
Zum Hintergrund
Seit dem 1. Januar 2015 gelten neue gesetzliche Regelungen, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, sich beim Kauf von elektrischen Haushaltsgeräten im Internet über den Stromverbrauch zu informieren. So wird das Energielabel, das bislang nur für den Einzelhandel galt, auch im Onlinehandel Pflicht. Zuvor mussten im Internet lediglich schriftlich einige Informationen wie die Effizienzklasse angegeben werden.
Über das Projekt „MarktChecker“
„MarktChecker“ ist die deutsche Kampagne des EU-Projekts „MarketWatch“ und wird durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) getragen. Insgesamt haben sich darin 16 zivilgesellschaftliche Organisationen aus ganz Europa zusammengeschlossen. Das Projekt soll helfen, das volle Energieeinsparpotenzial von Energielabeln und dem Ökodesign auszuschöpfen.
Weitere Informatione
Mehr Marktüberwachung für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung
www.markt-checker.de