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Biotonnen-Pflicht steht jetzt auf dem Papier

Seit dem 1. Januar ist das getrennte Sammeln von Bioabfällen bundesweit vorgeschrieben.

Nach dem „neuen“ Kreislaufwirtschaftsgesetz von 2012 müssen die Landkreise dafür die Möglichkeiten schaffen, vor allem durch das Aufstellen von Biotonnen. Kontrollieren und gegebenenfalls sanktionieren sollen das die Bundesländer – die Praxis kann also trotz des Bundesgesetzes regional sehr unterschiedlich ausfallen. Wer nachweist, dass er den Biomüll selbst kompostiert, kann von der Sammelpflicht befreit werden.

Bisher hat etwa jeder vierte Haushalt in Deutschland keine spezielle Entsorgungsmöglichkeit für kompostierbare Abfälle. Deshalb landet noch immer mindestens ein Drittel davon in der Restmülltonne. Umweltverbände und Grüne kritisieren schon lange die Verschwendung der Bioabfälle. „Sie können in Biogasanlagen viel besser und klimaschonender verwertet werden“, argumentierten die Grünen in der Debatte über das Gesetz. Statt Speisereste zu verbrennen, solle man sie in Biogasanlagen vergären und die Reste als Dünger verwenden. Auch Grünschnitt dürfe zum Schutz von Umwelt und Klima nicht einfach verbrannt werden.

Ähnlich äußerte sich nun Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) zum Inkrafttreten der Neuregelung und forderte Länder und Kommunen auf, das Gesetz flächendeckend durchzusetzen. „Bioabfälle können zu schadstoffarmem Kompost verarbeitet werden und damit einen Beitrag zur Substitution von Mineraldünger leisten“, warb Hendricks. Der Kunstdünger enthält nicht erneuerbaren Phosphor und verbraucht sehr viel Energie in der Herstellung.

Die Tageszeitung Taz lobte den Umgang mit Bioabfall im Land Berlin, das ebenso wie Hamburg, Schleswig-Holstein und das Saarland die Biotonne schon überall eingeführt hat. Eine Biogasanlage der Berliner Stadtreinigung vergärt seit 2013 den Biomüll und betankt mit dem Biogas klimaschonend die Müllfahrzeuge. Dagegen hätten in Brandenburg zwar 78 Prozent der Haushalte eine Biotonne, so die Taz, das Jahresaufkommen betrage aber nur 2,5 Kilogramm je Einwohner, während der Bundesdurchschnitt bei 51 Kilogramm liege.

Dass mit dem neuen Gesetz noch lange nicht alles geregelt ist, zeigt auch Nordrhein-Westfalen. Landesrechtliche Vorschriften gibt es bisher nicht, sodass die Kommunen offenbar auch künftig ihren ganz eigenen Umgang mit dem Bioabfall pflegen können. Die Stadt Bochum etwa setzt laut einem Bericht der Ruhr Nachrichten weiter auf Freiwilligkeit und schafft nur finanzielle Anreize, indem sie die Biotonnen-Gebühren senkt. Und das, obwohl die 374.000 Bochumer nur über 1.700 Biotonnen verfügen und die getrennte Entsorgung von Biomüll und Grünschnitt sonst nur beim Wertstoffhof möglich ist. Aber auch in einer Stadt wie Stuttgart soll die Einführung der Biotonne nach derzeitigen Planungen erst 2017 abgeschlossen sein.

In der Grafschaft Bentheim in Niedersachsen ist die Biotonne 2003 wieder abgeschafft worden – und das soll vorerst auch so bleiben. „Für die Verbraucher ändert sich nichts“, sagte der Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebs Christoph Bröcker den Grafschafter Nachrichten. 1996 hatte der Landkreis die Biotonnen flächendeckend eingeführt. Doch weniger als die Hälfte der Haushalte machten mit und das Biomüllaufkommen erreichte nicht einmal ein Drittel der eingeplanten Menge, das Kompostwerk war nicht ausgelastet. Daraufhin wurden die Tonnen wieder eingezogen und ein Bringsystem eingeführt. Heute belegt die Grafschaft nach Angaben des Blattes einen Spitzenplatz bei der Grünschnitt-Sammlung und überdurchschnittlich viele Haushalte betreiben Eigenkompostierung.

Zum Jahresbeginn treten weitere Neuregelungen für mehr Klimaschutz in Kraft, darunter ein Verbot für alte Holzöfen und Regeln für mehr Energieeffizienz bei Häusern, Backöfen und Kaffemaschinen.

Quelle

KLIMARETTER.INFO 2015

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