Bundesregierung gefährdet mit Kohle-Politik gesellschaftlichen Frieden
Bis 2025 setzt die Bundesregierung laut aktuell bekanntem Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes nur auf Freiwilligkeit der Kraftwerksbetreiber.
Anlässlich der heutigen Stellungnahme der ehemaligen Mitglieder der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (KWSB), erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):
„Aus unserer gesellschaftlichen Verantwortung heraus haben wir in der Kohle-Kommission mitverhandelt und den Minimalkonsens schweren Herzens mitgetragen: mit dem Ziel einer klimapolitischen Verbesserung und eines sozialverträglichen Strukturwandels. Die Bundesregierung hat diesen Kompromiss einseitig aufgekündigt und setzt damit den gesellschaftlichen Frieden aufs Spiel. Sie verschiebt die drängenden Abschaltungen auf den spätestmöglichen Zeitpunkt, Datteln 4 soll ans Netz gehen, an Kraftwerks-Betreiber sollen unnötige hohe Entschädigungen fließen und im Bundesgesetz soll zementiert werden, dass auch heute noch Dörfer der Kohle geopfert werden.
Das ist eine schallende Ohrfeige für alle Menschen, die bereit waren gesellschaftliche Kompromisse einzugehen. So verschärft die Bundesregierung erneut den gesellschaftlichen Streit und handelt gegen nationale und internationale selbst gesetzte Klimaziele. Wir werden dieses klimapolitische Versagen nicht akzeptieren. Wir werden den gesellschaftlichen Protest zum Kraftwerk Datteln fortsetzen und in die Dörfer tragen. Wir werden für einen klimaverträglichen Kohleausstieg bis spätestens 2030 kämpfen.“
Hintergrund
Bis 2025 setzt die Bundesregierung laut aktuell bekanntem Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes nur auf Freiwilligkeit der Kraftwerksbetreiber. Melden sich nicht genug für Abschaltungen, gehen weniger Gigawatt vom Netz als geplant. Ein ordnungsrechtlicher Pfad, der dies regeln würde, ist erst ab 2025 vorgesehen. Der Steinkohleausstieg 2038 kann lediglich um zwei Jahre vorgezogen werden, Braunkohle gar nicht. Um die Klimaziele zu erreichen, bleibt aber nur ein frühestmöglicher Ausstieg: bis 2030.
Das Kohleausstiegsgesetz geht zurück auf den Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (Kohlekommission) vom Januar 2019. Die Kommission bestand aus Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Umweltverbänden sowie aus Anwohnenden der Kohlereviere.
Die Stellungnahme der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung
Quelle
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V. | 2020