Es stinkt zum Himmel
Stickstoffüberschuss aus der Landwirtschaft gefährdet die Artenvielfalt.
Deutsche Umwelthilfe fordert eine Nachbesserung des Düngerechts – Beschluss des Bundestages bietet keine ausreichende Lösung im EU-Vertragsverletzungsverfahren.
Jedes Jahr steigt die Zahl der gefährdeten Arten an. So ist in Deutschland mittlerweile über die Hälfte der heimischen Wildbienenarten in ihrem Bestand bedroht. Neben dem Landschafts- und Klimawandel treibt vor allem die intensive Landwirtschaft den Verlust der biologischen Vielfalt an und gefährdet den Bestand vieler Bienenarten. Anlässlich des Tages des Artenschutzes am 3. März fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Nachbesserungen der Düngeverordnung. Denn diese trägt in ihrer jetzigen Form noch nicht ausreichend dazu bei, die schädlichen Nährstoffbelastungen aus der Landwirtschaft zu begrenzen.
Die hohen Nährstoffbelastungen aus der Landwirtschaft, überwiegend durch die Stickstoffverbindungen Nitrat und Ammoniak, führen zum Verlust der biologischen Vielfalt sowie zu gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Schäden. Pflanzenarten, die an nährstoffarme Standorte gebunden sind, verlieren ihren Lebensraum und Wildbienen dadurch ihre unverzichtbaren Nahrungsquellen.
Die Bundesregierung wollte mit ihrer Nationalen Biodiversitätsstrategie bereits 2010 eine Trendwende beim Artenverlust erreichen, doch von diesem Ziel ist Deutschland immer noch weit entfernt. Dabei ist eine große Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten eine wesentliche Voraussetzung für einen leistungsfähigen Naturhaushalt und die Lebensgrundlagen des Menschen.
„Nicht nur das Artensterben, sondern auch mit Nitrat belastete Gewässer sowie vergiftete Böden sind besorgniserregende Alarmsignale. Die Bundesregierung nimmt sie nicht ernst genug. Der Stickstoffüberschuss aus der intensiven Landwirtschaft muss schnellstmöglich reduziert werden“, sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Dass die Lage ernst ist, betont auch die Europäische Kommission. Sie reichte im Oktober 2016 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die Bundesrepublik wegen mangelnder Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie ein. In Deutschland ist die Düngeverordnung das nationale Instrument zur Umsetzung dieser Richtlinie. Das Mitte Februar, nach jahrelangen Auseinandersetzungen, vom Bundestag beschlossene Paket aus Düngegesetz und Düngeverordnung bleibt jedoch hinter den europarechtlichen Anforderungen zurück. Es reicht noch nicht aus, die drohenden Strafzahlungen abzuwenden. Weitere Nachbesserungen sind notwendig. Denn sollte Deutschland vom EuGH verurteilt werden, ist mit einer Geldstrafe in sechsstelliger Höhe zu rechnen. Die DUH fordert die Bundesregierung auf, endlich die längst überfällige Wende hin zu einer umweltverträglicheren Agrarpolitik einzuleiten.
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