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BAFA versendet Förderbescheide über mehr als eine Milliarde Euro für Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) versendet ab sofort die Förderbescheide für Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplung.

Dies ist möglich, nachdem die Europäische Kommission das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) am 24. Oktober beihilferechtlich freigegeben hat.

Hierzu der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: „Die Genehmigung der Europäischen Kommission gewährleistet Planungs- und Rechtssicherheit für die Branche und setzt positive Impulse für eine hocheffiziente Technologie. Unter den Vorhaben, die nun gefördert werden können, sind beispielsweise auch neue Gasheizkraftwerke, die auf eine CO2-effiziente Erzeugung setzen und erheblich weniger Emissionen ausstoßen als etwa Kohlekraftwerke.“

Dr. Arnold Wallraff, Präsident des ​BAFA, betont: „Die Kraft-Wärme-Kopplung ist ein wichtiger Teil der Energiewende. Daher freue ich mich, dass das BAFA zum Gelingen der Energiewende beitragen und ab sofort Förderbescheide mit einem Volumen von mehr als einer Milliarde Euro versenden kann.“

Das Fördervolumen von einer Milliarde Euro ist eine Hochrechnung der Gesamtförderung für ​KWK-Strom, Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher. Die Förderung für ​KWK-Strom wird dabei über eine Förderdauer von mehreren Jahren ausgezahlt. Netze und Speicher werden dagegen durch eine einmalige Zuschlagszahlung gefördert.

Ab sofort ist auch die vereinfachte und gebührenfreie Zulassung für Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 ​kW über das elektronische Anzeigeverfahren freigeschaltet.

Das KWKG ist bereits am 1. Januar 2016 in Kraft getreten und stand bisher unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung. Die Förderung kann infolge der Freigabe der Europäischen Kommission vom 24. Oktober 2016 rückwirkend ab dem 1. Januar 2016 gewährt und der Zuschlaganspruch in voller Höhe ausgezahlt werden.

Nähere Informationen zur Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie zum Antragsverfahren sind auf der Website des BAFA verfügbar.

Quelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 2016

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