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Fotolia.com | Simon-Kraus | Nach dem Tausch von Modulen fällt EEG-Umlage für den Eigenverbrauch an, auch für Betreiber von Bestandsanlagen.

© Fotolia.com | Simon-Kraus | Nach dem Tausch von Modulen fällt EEG-Umlage für den Eigenverbrauch an, auch für Betreiber von Bestandsanlagen.

EEG: Neue Regelungen in Kraft getreten

Auch wenn das EEG im vergangenen Jahr nicht verändert wurde, sind zum Jahreswechsel neue Regelungen in Kraft getreten. Diese betreffen vor allem Betreiber von Anlagen, die vor dem 1. August 2014 errichtet wurden.

Mit dem neuen Jahr treten auch neue Regelungen für Photovoltaikanlagen in Kraft, auch wenn im vergangenen Jahr das EEG nicht novelliert wurde Diese Änderungen betreffen aber vor allem Betreiber von Bestandsanlagen, die ihren Strom zumindest zu einem Teil selbst verbrauchen. Als Bestandsanlagen bezeichnet das EEG sind Generatoren, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind. Die Betreiber solcher Anlagen müssen bisher keine EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch bezahlen.

EEG-Umlage nach Repowering

Das wird auch weiterhin so sein, es sei denn, die Anlage wird erneuert oder am gleichen Standort wird ein neuer Generator errichtet. Dann fällt die Befreiung von der sogenannten Sonnensteuer weg. Allerdings haben die Betreiber von Bestandsanlagen dann immer noch einen Vorteil gegenüber den Besitzern von Neuanlagen. Denn statt 40 Prozent müssen sie nur 20 Prozent der gültigen EEG-Umlage auf den selbst verbrauchten Strom bezahlen. Voraussetzung ist, dass sich durch die Erneuerung oder die Ersetzung die Leistung nicht ändert.

Die Sonnensteuer entfällt nur, wenn die erneuerte oder ersetzte Anlage noch der handelsrechtlichen Abschreibung oder der Förderung nach dem EEG unterliegt. Außerdem muss der Anlagenbetreiber auch keine anteilige EEG-Umlage bezahlen, wenn die erneuerte oder ersetzte Anlage einen Stein- oder Braunkohlegenerator ablöst.

Technologieübergreifende Ausschreibungen

In diesem Jahr kommen auch auf die Investoren und Projektentwickler von Solarparks einige Neuerungen zu. Denn am 1. April wird die Bundesnetzagentur erstmals Marktprämien Wind- und Solaranlagen gemeinsam ausschreiben. Die ersten Details hat die Behörde bereits veröffentlicht. Außerdem finden in diesem Jahr erstmals sogenannte Innovationsausschreibungen statt. Auch in dieser Auktion werden die Marktprämien technologieübergreifend ausgeschrieben. Hier können auch Projektentwickler Gebote für Kombinationen oder Zusammenschlüsse verschiedener Erzeugungstechnologien abgeben. Die entsprechenden Regelungen arbeitet die Bundesnetzagentur derzeit noch aus. Sie werden spätestens bis zum 1. Mai 2018 veröffentlicht. 

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Quelle

photovoltaik | su 2018 | photovoltaik (PV 12-2017) – Einzelheftbestellung

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