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Abnahme der PV-Anlage: v. l. n. r.: Stefan Hauser (Hauser Solartechnik GmbH), Andreas Leonhard (Geschäftsführer der Betreiber GbR), Christian Pletl (GbR-Gesellschafter), Dr. Andreas Horn (Energiewendeplaner GmbH)

© Abnahme der PV-Anlage: v. l. n. r.: Stefan Hauser (Hauser Solartechnik GmbH), Andreas Leonhard (Geschäftsführer der Betreiber GbR), Christian Pletl (GbR-Gesellschafter), Dr. Andreas Horn (Energiewendeplaner GmbH)

Erste PV-Gebäudestromanlage einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Mieterstromprojekte mit Solarstromanlagen und BHKWs erfreuen sich einer zunehmenden Beliebtheit. Auch in München gibt es bereits etliche laufende Projekte.

Nun wurde erstmals bei einer größeren Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit 15 Eigentümern eine Photovoltaikanlage zur Belieferung der Hausbewohner mit kostengünstigem, eigenerzeugtem Solarstrom realisiert. Die PV-Anlage wird bilanziell gut 100% des Jahresstromverbrauchs des Gebäudes decken kann gleichermaßen die Wohnungseigentümer oder ggf. deren Mieter versorgen. Insofern muss der bekannte Begriff „Mieterstromprojekt“ hier allgemeiner als „Gebäudestromprojekt“ gefasst werden.

Vor zwei Jahren wurde das attraktive und preisgekrönte Passiv-Mehrfamilienhaus der Lissi-Kaeser-WEG am Ackermannbogen in München neu bezogen. Das Passivhaus in Holzbauweise wurde von den „Nest Architekten“ geplant und hat ein nach Süden ausgerichtetes, flach geneigtes Pultdach. Die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach wurde schon in der Planungsphase immer wieder diskutiert, denn mit der Solarstromanlage wird das Passivhaus zum Plusenergie-Passivhaus. Nur an der rechtlich einwandfreien und wirtschaftlichen Umsetzung hat es zunächst gehapert. Dank der Unterstützung durch Andreas Horn vom Ingenieurbüro „Energiewendeplaner GmbH“ wurden dann ein geeignetes Betreibermodell gefunden, die Anlage geplant und realisiert. Jetzt freuen sich die Bewohner über den günstigen Strom vom eigenen Dach.

Wichtig für den dauerhaften Erfolg von PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern sind zwei Faktoren: ein möglichst hoher Anteil des Stroms muss direkt im Haus genutzt werden. Volleinspeisung ins Netz oder nur die Teilnutzung des Strom z. B. für den Allgemeinstrom sind wirtschaftlich nachteilig. Der Verkauf des Stroms an viele verschiedene Parteien im Haus erfordert aber ein geeignetes Mess- und Abrechnungskonzept. Im vorliegenden Fall wurde ein sog. „localpool“ der buzzn systems UG eingerichtet. Dieser Dienstleister übernimmt dabei die Komplettdienstleistung für die Einrichtung des localpools und die laufende Verwaltung für den PV-Betreiber. Der PV-Betreiber wird nun „Energieversorger in der Kundenanlage“ und hat zahlreiche energiewirtschaftliche Pflichten (z. B. nach Energiewirtschaftsgesetz EnWG) zu erfüllen. Das schließt aus, dass die nur teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft gleichzeitig Anlagenbetreiber wird.

Erfahrungsgemäß ist es den Hauseigentümern wichtig, dass diese selber von der Solarstromanlage profitieren und möglichst direkten Einfluss auf die PV-Betreibergesellschaft haben. Im vorliegenden Fall haben sich 10 solarbegeisterte Wohnungseigentümer zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammengefunden, um die PV-Anlage auf ihrem gemeinsamen Wohnobjekt zu betreiben. Die beteiligten GbR-Gesellschafter haben dafür in der WEG-Versammlung ein Sondernutzungsrecht für die Dachnutzung erhalten. Ziel der GbR ist es nicht, hohe Gewinne zu machen – die dann versteuert werden müssen -, sondern den Strom möglichst günstig an die GbR-Mitglieder zu liefern. So ist die GbR-Variante aus wirtschaftlicher Sicht optimal, allerdings erfordert diese Lösung auch das Engagement einiger GbR-Gesellschafter, die dann die Geschäfte der GbR führen. Andere Betreibermodelle sind genauso möglich: geeignete Betreiber können lokale Bürgerenergiegenossenschaften oder Stadtwerke sein, aber auch Ökostromversorger oder beliebige Dritte. Je nach Betreibermodell ist der finanzielle Nutzen für die Hausbewohner, die Mitbestimmungsmöglichkeit und der Aufwand unterschiedlich. Jede WEG wird hier – mit guter Beratung – jeweils ein passendes Betreibermodell für sein Objekt finden.

Die GbR-Gesellschafter haben sich für die Ausschreibung für eine besonders leistungsfähige und hochwertige PV-Anlage mit Sunpower-Hochleistungsmodulen und SMA-Wechselrichtern entschieden, die von der erfahrenen Münchner Firma Hauser Solartechnik GmbH errichtet wurde. Die Anlage mit einer Leistung von rund 55 kWp wird jährlich etwas mehr Strom erzeugen, als im gesamten Gebäude verbraucht wird. Somit ist auch noch genug Strom übrig, um später einen Stromspeicher für den Nachbedarf nachzurüsten und perspektivisch die Elektrofahrzeuge der Bewohner in der Tiefgarage aufzuladen. 40% direkt im Gebäude verbrauchter Strom spart entsprechende Strombezugskosten und sorgt auf lange Sicht für die Rendite. Der übrige Strom wird nahezu kostenneutral nach EEG-Tarif zzgl. 1 Cent/kWh Stromgeber-Bonus an Buzzn geliefert. Notwendiger Reststrombezug (z. B. nachts und im Winter) wird von anderen Buzzn-Stromgebern bezogen. Dieser „Community-Strom“ besteht aus einem hohen Anteil BHKW-, Biogas- und Windstrom. Die Solarstromanlage wirkt für die nächsten 30 Jahre oder länger als perfekte „Strompreisbremse“, denn die Kosten für den Solarstrom aus der eigenen Anlage sind gut kalkulierbar und – insbesondere wenn die Anlage abgeschrieben ist – günstiger als der Strombezug aus dem Netz.

Quelle

Energiewendeplaner 2016

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