Gericht zwingt Shell zu mehr Klimaschutz
Ein Gericht in Den Haag schreibt Rechtsgeschichte: Der Energiekonzern Shell muss seine Treibhausgas-Emissionen viel stärker senken als geplant. Das kann zum Präzedenzfall für viele weitere Konzerne werden, die immer noch glauben, in einer anderen Welt zu leben.
Ein historisches Urteil zum Klimaschutz: Der Ölkonzern Shell muss den CO2-Ausstoß, den seine Produkte verursachen, viel schneller reduzieren als von ihm selbst geplant.
Einer Klage mehrerer Umweltschutzgruppen, die von Tausenden niederländischen Bürgern als Nebenkläger unterstützt wurden, gaben die Richter statt.
Das Gericht in Den Haag hat damit Rechtsgeschichte geschrieben. Der Fall Shell kann zum Präzedenzfall auch für viele andere Konzerne in Europa werden, die internationale Klimaabkommen nicht ernst nehmen.
Die Umweltschützer wollten das niederländisch-britische Unternehmen mit ihrer Klage zwingen, die im Paris-Abkommen formulierten Klimaschutzziele einzuhalten. Die von dem Konzern angekündigten CO2-Minderungsziele halten sie für deutlich zu niedrig – und bekommen nun Recht.
Konzerne wie Shell glauben immer noch, in einer anderen Welt zu leben. Der Ölmulti plante bisher, den CO2-Fußabdruck seiner Produkte bis 2030 um 20 Prozent und bis 2035 dann um 45 Prozent gegenüber dem Stand von 2016 zu verringern. Um das 1,5-bis-zwei-Grad-Limit des Pariser Klimavertrages einzuhalten, ist das zu schwach.
Das Urteil zwingt Shell nun, auf einen entsprechenden steileren Ausstiegspfad umzuschwenken. Konkret: Bis 2030 müssen die Emissionen, wie von den Umweltverbänden gefordert, um 45 Prozent sinken.
Der Haager Spruch gilt als Grundsatzentscheidung für die weltweit laufenden Klimaklagen gegen die fossile Industrie. Tatsächlich sind es offenbar zunehmend die Gerichte, die den nötigen Klimaschutz durchsetzen, weil die von Industrielobbys eingemauerten Politiker das nicht schaffen – wie jüngst das Bundesverfassungsgericht.
Shell und Co sind gut beraten, die Realitäten anzuerkennen und den Umbau offensiv anzugehen.
Quelle
Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Joachim Wille) 2021 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden!