Großanbieter sahnten bei Solar-Zuschlag ab
Bei der Anfang 2016 entschiedenen dritten Pilot-Ausschreibung für Photovoltaik auf Freiflächen haben vermutlich wenige Großanbieter die meisten der für eine Förderung zu vergebenen 200 Megawatt erhalten.
Das geht aus der jetzt veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor.
Zwar war durch ein Hintergrundpapier der Bundesnetzagentur zur dritten Ausschreibung bereits bekannt, dass unter den 43 letztlich erfolgreichen Geboten nur zwei eingetragene Genossenschaften waren, aber erst die parlamentarische Anfrage legte nun offen, dass diesen beiden Genossenschaften nur ein Anteil von zusammen knapp 1,5 Megawatt zugesprochen wurde. Ein Zuschlag erfolgte dabei im Bereich bis 0,5 Megawatt und einer im Ein-Megawatt-Rahmen.
Dagegen konzentrieren sich die Zuschlaggrößen der 35 Bieter, die als GmbH oder als GmbH & Co. KG ins Rennen gegangen waren, auf Anlagengrößen jenseits der Zwei- und Fünf-Megawatt-Klasse. Insgesamt konnten diese Bieter in der dritten Runde rund 185 Megawatt auf sich vereinen, im Schnitt ergibt das eine Zuschlaggröße von rund 5,2 Megawatt.
Die Bundesregierung räumte zudem ein, dass allein drei der 43 erfolgreichen Bieter Zuschläge für mehrere Gebote erhielten. Diese drei Bieter, allesamt GmbHs, gewannen am Ende zusammen über 27 Megawatt hinzu. Diese Angaben hätte man noch aus den im Hintergrundpapier der Netzagentur einzeln aufgelisteten Unternehmen, deren Gebot erfolgreich war, herauslesen können.
Die Grünen fragten allerdings auch danach, wie stark die Firmen und Unternehmen, die „mittelbar“ miteinander verflochten sind und die mehrere Gebote abgegeben haben, am Ende erfolgreich waren. Die Antwort der Bundesregierung: Addiere man die Zuschlagsmengen der Bieter, die „mittelbar“ verbunden sind und die mehr als einen Zuschlag erhielten, komme man auf eine Gesamtmenge von mehr als 41 Megawatt.
Ohnehin schon marktbestimmende Akteure konnten sich offenbar durch Mehrfachgebote und Unternehmensverflechtungen sowie durch die ihnen möglichen niedrigen Preise den Löwenanteil der Ausschreibung sichern. Im Klartext: Großanbieter sahnten ab.
Konnte die Bundesnetzagentur bei den zur dritten Photovoltaik-Ausschreibung abgegebenen 127 Geboten noch von einer „großen Vielfalt“ der Bieterstruktur sprechen, so blieb von dieser Vielfalt – bedingt durch den harten Wettbewerbsdruck einer Ausschreibung – beim Zuschlag nicht viel übrig. Allerdings ist, wie auch die Grünen in ihrer Anfrage betonen, die Gesetzeslage eine andere: „Bei der Umstellung auf Ausschreibungen soll die Akteursvielfalt bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten bleiben.“
Quelle
Der Bericht wurde von der Redaktion „KLIMARETTER.INFO“ (jst) 2016 verfasst – das Nachrichten- und Debattenmagazin zu Klima und Energiewende – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von „Klimaretter.info“ (post@klimaretter.info) weiterverbreitet werden!