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Deutsche Umwelthilfe

© Deutsche Umwelthilfe

Kniefall vor den Handelskonzernen

Umweltministerin Barbara Hendricks verweigert Abgabe oder Mindestpreis für Plastiktüten.

Obwohl die EU-Kommission die EU-Mitgliedsstaaten zu einer drastischen Reduktion von Plastiktüten verpflichtet, setzt das Umweltministerium auf das bisher ausnahmslos gescheiterte Instrument der „freiwilligen Selbstverpflichtung“. Deutsche Umwelthilfe fordert die Bundestagsabgeordneten auf, wegen der Angst des Umweltministeriums vor den Handelskonzernen, eine bundesweite Plastiktütenabgabe von 22 Cent über das Parlament zu initiieren.

Zwei Wochen nach dem Pariser Klimagipfel kapituliert das Bundesumweltministerium (BMUB) vor den Interessen des Handels. Der Handelsverband Deutschland (HDE) verhindert erfolgreich eine gesetzliche Regelung zur Festlegung eines Mindestpreises für Plastiktüten. Stattdessen soll der Handel freiwillig einen nicht näher festgelegten Preis für Plastiktüten verlangen. BMUB und HDE wollen noch vor Weihnachten diese Vereinbarung verabschieden. Das Problem: Der Handel kann für die Plastiktüten Geld verlangen, muss sich aber nicht daran halten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert, dass diese geplante Vereinbarung die Menge an verbrauchten Plastiktüten in Deutschland nicht senken wird.

„Ausgerechnet mit dem bisher in der Umweltpolitik ausnahmslos gescheiterten Instrument der ‘freiwilligen Selbstverpflichtung‘ will nun das BMUB die Plastiktütenflut stoppen. Der vom Handelsverband Deutschland für Ende Dezember angekündigte Vorschlag ist nicht mehr als eine Nebelkerze. Er sieht weder vor, eine konkrete Höhe des Preises für Plastiktüten festzulegen, noch soll es Sanktionsmaßnahmen geben, falls sich Händler nicht an die Selbstverpflichtung halten. Andere EU-Staaten wie Irland haben mit einer klaren gesetzlichen Regelung den Plastiktütenverbrauch fast auf null reduziert. Die deutsche Bundesumweltministerin lässt sich die Regelung einmal mehr von der Wirtschaft diktieren. Wir fordern nun die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dazu auf, eine entsprechende Initiative zur korrekten Umsetzung von EU-Recht zu ergreifen“, sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

In Deutschland werden pro Jahr mehr als sechs Milliarden Plastiktüten verbraucht. Die DUH fordert seit langem eine einheitliche gesetzliche Abgabe auf Einweg-Plastiktüten in Höhe von 22 Cent pro Stück. Nach Einschätzung von Resch will der deutsche Einzelhandel noch immer nicht auf Plastiktüten als besonders günstiges Marketinginstrument verzichten. Er verweist auf die in Irland erfolgreich eingeführte Abgabe in Höhe von 22 Cent. Sie konnte den Plastiktütenverbrauch in Irland von 328 pro Kopf und Jahr auf nur noch 16 Stück senken.

„Wenn die Händler in Deutschland selbst festlegen dürfen, wie viel eine Plastiktüte kostet, darf man daran zweifeln, ob die festgelegte Höhe auch eine Lenkungswirkung haben wird. Die Verpflichtung gilt zudem nur für die Mitglieder des Handelsverbandes Deutschland. Dreißig Prozent der deutschen Handelsunternehmen gehören diesem Verband jedoch gar nicht an“, erklärt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Die DUH betont, dass bereits ein sehr geringer Preis für Plastiktüten dazu führen kann, dass Unternehmen an ihnen Geld verdienen und sich deren Angebot erst recht lohnt. Bei einer gesetzlichen Abgabe verbleibt das Geld jedoch beim Staat und die Plastiktüte wird unattraktiv. Mit den Einnahmen einer Plastiktütenabgabe könnten Projekte zur Vermeidung von Abfall finanziert werden.

Eine Richtlinie der Europäischen Union vom April 2015 verpflichtet die Bundesregierung, den Verbrauch von Plastiktüten deutlich zu reduzieren. Ab 2020 soll der Verbrauch auf 90 Plastiktüten und ab 2026 auf 40 Stück pro Einwohner gesenkt werden. Derzeit werden in Deutschland pro Kopf und Jahr 76 Plastiktüten verbraucht. In anderen europäischen Ländern sind es deutlich weniger: In Luxemburg 20 und in Dänemark sowie Finnland nur 4 Tüten pro Kopf und Jahr.

Weitere Informationen zu Plastiktüten: www.kommtnichtindietuete.de

Quelle

Deutsche Umwelthilfe 2015

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