‹ Zurück zur Übersicht
freunde-von-prokon.de

© freunde-von-prokon.de

Kommt die größte deutsche Energiegenossenschaft?

Besser David als Goliath! Treuhandverfahren stärkt zusätzlich die PROKON-Genossenschaft.

Das Treuhandverfahren bietet allen Genussrechtsinhabern (GRI) die Möglichkeit, ihren Anspruch auf die verzinsliche Anleihe (34,5 % vom Nennwert des Genussrechtes) in Mitgliedschaftsrechte der neuen „PROKON eG“ zu wandeln. Darüber hinaus kann jeder Mensch, der die Umwandlung von PROKON in die wahrscheinlich größte Energie-Genossenschaft Deutschlands finanziell unterstützen will, dies mithilfe des Treuhandverfahrens tun, am besten vor dem Termin der zweiten Gläubigerversammlung am 2.7.2015.

„Wir freuen uns, dass wir mit der GLS-Treuhand e. V. dieses Treuhandverfahren vereinbart haben. Schon nach einer Woche im Echtbetrieb sind fast 8 Mio. Euro eingezahlt worden“, sagt Wolfgang Siegel, Vorsitzender des Vereins „Die Freunde von PROKON e. V.“. Die Wahl des Genussrechtsinhaber-Insolvenzplans (Genossenschaftsplan), der vom Verein „Die Freunde von PROKON e. V.“ unterstützt wird, bleibt für alle Genussrechtsinhaber (GRI) die werthaltigste Lösung.

Nach einer erneuten Analyse der mehr als nur geschönten EnBW-Darstellungen durch den Verein „Die Freunde von PROKON e.V.“ hat der Genossenschaftsplan unverändert die besten Aussichten auf Erfolg. Die saubere Windkraft- und Stromlieferfirma PROKON wirtschaftet in ihren Kerngeschäften profitabel und sieht als Genossenschaft der Realisierung vieler neuer Windparks entgegen. Daher stehen auch ökologisch investierende Banken und andere Investoren in den Startlöchern und erwarten das baldige Ende des Insolvenzverfahrens.

Auf der Gläubigerversammlung am 2.7.2015 wird zuerst über den Genossenschaftsplan entschieden. Er kommt aber nur zur Abstimmung, wenn sichergestellt ist, dass PROKON als Genossenschaft über ausreichendes Eigenkapital verfügt.

Die Entscheidung für die Genossenschaft setzt mindestens zwei Handlungen eines jeden GRI voraus:

a) die Unterzeichnung und Rücksendung der vom Insolvenzverwalter zugesandten Zustimmungserklärung und
b) die Entscheidung für die Genossenschaft auf der kommenden Gläubigerversammlung in Hamburg. Wer dort nicht anwesend sein wird, kann dies durch eine Vollmachterteilung an den Verein „Die Freunde von PROKON e. V. sicherstellen.

Das Eigenkapital kann nun aber nicht nur durch die Zustimmungserklärungen gebildet werden, sondern zusätzlich auch mithilfe des von vielen GRI angenommenen Treuhandverfahrens.

Man gelangt zum Treuhandverfahren mithilfe des Link http://www.freunde-von-prokon.de/Startseite/treuhand-verfahren oder durch Eingabe der Internet-Startseite des Vereins www.freunde-von-prokon.de, danach per Mausklick weiter auf den Kasten „Treuhandverfahren“.

Mit dem Treuhandverfahren können PROKON-Genossenschaftsanteile im Nennwert ab 50 Euro erworben werden. Würden beispielsweise weitere 10.000 Menschen durchschnittlich je hundert Genossenschaftsanteile für 5.000 Euro erwerben, ergäbe dies eine weitere Stärkung des Eigenkapitals von 50 Millionen Euro. In der heutigen fast zinslosen Zeit für Kapitalanlagen dürfte eine solch ökologisch sinnvolle Entscheidung für jedermann relativ sicher kalkulierbar sein. Kommt es wider Erwarten nicht zur PROKON-Genossenschaft, erhalten die Geldgeber ihren Einsatz einfach zurück und haben nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro zu bezahlen.

„Ich gehe von einer wachsenden Beteiligung unserer Bürger und Bürgerinnen am Treuhandverfahren aus. Denn jeder ökologisch orientierte Mensch fällt mit dem Zeichnen von Genossenschaftsanteilen gleichsam auch eine persönliche Richtungsentscheidung für die Energiewende“, ergänzt der Pressesprecher des Vereins, Rainer Doemen. „Die Energiewende haben bislang nahezu ausschließlich Bürger/innen mit ihrem Investment in Erneuerbare Energien vorangetrieben. Deshalb verwenden Fachleute den Begriff „Bürger-Energiewende“.

Dazu werden die PROKON eG und der Verein „Die Freunde von PROKON e.V.“ ihren Beitrag leisten.“

Quelle

Die Freunde von PROKON e. V. 2015

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren