Netzentgelte-Urteil: Stromkunden sind Verlierer
Der Ökostrom-Marktführer LichtBlick kritisiert, dass Verbraucher auch weiterhin die hohen Renditen der Stromnetzbetreiber finanzieren müssen.
Denn der Vorstoß der Bundesnetzagentur, die Garantiezinsen für Stromnetzbetreiber zu kürzen, wurde heute vom Oberlandesgericht Düsseldorf kassiert. Das Urteil war auch vor dem Hintergrund der geplanten Bündelung der Netzgeschäfte von Eon und RWE mit Spannung erwartet worden. Eon würde damit künftig rund ein Drittel des deutschen Stromverteilnetzes kontrollieren.
Die Garantierenditen sind Teil der Netzentgelte, die mit durchschnittlich 287 Euro im Jahr der teuerste Posten auf der Stromrechnung eines Familienhaushaltes sind.
Dazu erklärt Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft beim Ökostrom-Marktführer LichtBlick: „Das ist ein trauriger Tag für die Verbraucher. Das Oberlandesgericht hat sich ohne Not dem Druck der einflussreichen Kläger um Eon und RWE gebeugt. Die Richter haben sich als Mediator zwischen Branche und Behörde betätigt, statt geltendes Recht konsequent anzuwenden und durchzusetzen.“
„Die Bundesnetzagentur muss jetzt vor den Bundesgerichtshof ziehen. Denn die Renditen im risikofreien Geschäft der Netz-Monopolisten sind auch angesichts niedriger Marktzinsen viel zu hoch. Überhöhte Netzentgelte gefährden das Vertrauen in die Branche und die Energiewende“, so Lücking weiter. LichtBlick war als einziger netzunabhängiger Energieanbieter an dem Verfahren vor dem OLG beteiligt.
Laut einer Auswertung von LichtBlick genehmigte die Bundesnetzagentur im Jahr 2017 Netzentgelte in Höhe von 25 Milliarden Euro. Viele Netzbetreiber erzielen mit ihren Investitionen in einem weitgehend risikofreien Monopolgeschäft sehr hohe Eigenkapitalrenditen von 20 bis 30 Prozent. Während die Netz-Investitionen in Deutschland seit 2011 stabil geblieben sind, haben sich die Entgelte für Stromkunden seitdem um 28 Prozent erhöht.
Die Bundesnetzagentur hatte eine moderate Senkung der Renditen beschlossen, dadurch würden Stromkunden in den Jahren 2019 bis 2023 um rund 2,1 Mrd. Euro entlastet. Der vom OLG bestellte Gutachter Dr. Jonas sieht dagegen nur eine Senkung von rund 1,3 Mrd. Euro vor. Zwei von LichtBlick beauftragte Gutachten – u.a. von Prof. Wein – ermittelten bei einer konsequenten Anwendung des gesetzlichen Rahmens hingegen eine mögliche Kostensenkung um rund 4 Mrd. Euro, ohne den Netzausbau zu gefährden.