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Wen treffen Stromsperren am ehesten?

Schulden erhöhen die Wahrscheinlichkeit für Stromsperren.

Wenn der Strom gesperrt ist, hat das große Auswirkungen für die betroffenen Haushalte. Die Leuchten, der Herd und weitere elektrische Geräte funktionieren nicht mehr, mit allen Folgen, die das für den Alltag hat: Es kann nicht mehr gekocht werden, und die Lebensmittel lassen sich nicht mehr kühlen. Es gilt, eine Notbeleuchtung einzurichten; der Fernseher, der Computer samt Online-Verbindung zur Welt und die Waschmaschine bleiben aus. Wird das Warmwasser elek­trisch bereitet oder sogar die Heizung beziehungsweise deren Umwälzpumpe elektrisch betrieben, kann es in der Wohnung empfindlich kalt werden.

Die Bundesnetzagentur berichtet für 2016 von 328.000 durchgeführten und über sechs Millionen angedrohten Stromsperren. Doch wer ist besonders betroffen? Dieser Frage sind das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und der Deutsche Caritasverband nachgegangen. Dazu wurden Daten der Allgemeinen Sozialberatung der Caritas (ASB) ausgewertet, genauer: die ASB-Stichtagserhebung vom 24. September 2015. Bei dieser war allen Klient(inn)en zusätzlich zur allgemeinen Datenerhebung folgende Frage gestellt worden: „Hatten Sie in den letzten zwölf Monaten die Androhung einer Stromsperre?“ Antwortmöglichkeiten waren „Androhung“, „tatsächliche Sperre“ und „nein, nichts davon“.

Insgesamt wurden 2.621 Fragebögen vollständig ausgefüllt und zur Untersuchung herangezogen. Da im Fragebogen auch Informationen über die soziale und finanzielle Situation des Klienten/der Klientin erhoben werden, bot sich so eine gute Grundlage für eine empirische Auswertung. 

Zur Auswertung wurde ein sogenanntes multiples logistisches Regressionsmodell verwendet, das es erlaubt, sowohl allgemeine Einflüsse auf Sperrandrohungen und tatsächliche Sperren zu identifizieren als auch spe­ziell solche, die beim Übergang von der Androhung einer Stromsperre zur tatsächlichen Sperre eine Rolle spielen. Da die Daten aus der ASB stammen, sind die Ergebnisse der Untersuchung strenggenommen nur für ihre Klient(inn)en gültig. Die ASB richtet sich vor allem an Menschen in akuten Notlagen mit vielschichtigen Problemen. So weicht auch die Sozialstruktur der Klient(inn)en von der der Gesamtbevölkerung ab. Gerade dadurch kann aber identifiziert werden, welche Gruppen oder Haushaltstypen innerhalb der Gruppe der „Menschen in Problemlagen” besonders vulnerabel sind.

Es verwundert nicht, dass der Bezug von Grundsicherungsleistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe) sowohl die Wahrscheinlichkeit für die Androhung einer Stromsperre als auch für ihre tatsächliche Umsetzung signifikant erhöht. Beide Wahrscheinlichkeiten steigen auch mit der Anzahl der Kinder im Haushalt. Hingegen sinken sie, wenn die beratenen Klient(inn)en einen Migrationshintergrund haben. 

Besonders groß ist aber der Einfluss bestehender Schulden. Als Beispiel: Betrachtet man einen Haushalt mit einem Kind, der ausschließlich von Leistungen des SGB II lebt, liegt die Wahrscheinlichkeit für die Androhung einer Stromsperre bei neun Prozent, wenn keine Schulden vorliegen. Bestehen aber Schulden, so liegt die Wahrscheinlichkeit bei über 21 Prozent. 

Betrachtet man den Übergang von einer Sperrandrohung zur tatsächlichen Sperre, zeigt sich Folgendes: Alleinstehende und Menschen mit sehr schlechter Bildung (ohne Schulabschluss) weisen eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für eine Stromsperre auf. Eine Familie mit zwei Kindern, die Leistungen nach SGB II bezieht und bestehende Schulden hat, dient hier als Beispiel (s. Abb. 1). Hat der/die beratene Klient(in) aus dieser Familie keinen Schulabschluss, so liegt die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten einer tatsächlichen Stromsperre bei knapp 14 Prozent und damit fast doppelt so hoch wie beim Vorliegen eines durchschnittlichen Bildungsniveaus (acht Prozent).

Als Beispiel für den Einfluss des Status „alleinstehend” dient ein Einpersonenhaushalt mit Leistungsbezug nach SGB II sowie mit bestehenden Schulden. Die Wahrscheinlichkeit für eine Sperrandrohung liegt bei einem durchschnittlichen Bildungsniveau bei 16 Prozent und bei einem schlechten Bildungsniveau (kein Schulabschluss) bei etwa 13 Prozent (s. Diagramm). Die Sperrandrohung kommt bei einem Einpersonenhaushalt, dessen Wohnungsinhaber(in) die Beratung aufsucht, seltener vor als bei einer ratsuchenden Familie: Die Wahrscheinlichkeit für eine Sperrandrohung bei der Familie im obigen Beispiel liegt bei etwa 24 Prozent (sowohl bei schlechtem als auch bei durchschnittlichem Bildungsniveau).

Dies dürfte unter anderem daran liegen, dass größere Haushalte wegen eines im Durchschnitt höheren Stromverbrauchs bei Zahlungsrückstand schneller die Mahnschwelle von 100 Euro überschreiten als kleinere Haushalte. Geht es aber um realisierte Stromsperren, so zeigt der betrachtete Einpersonenhaushalt eine weit höhere Wahrscheinlichkeit als die oben beschriebene Familie: Bei durchschnittlichem Bildungsniveau liegt die Prognose für eine Sperre im Einpersonenhaushalt bei knapp 13 Prozent (Familie: acht Prozent). Wenn der/die beratene Klient(in) keinen Schulabschluss hat, liegt die Wahrscheinlichkeit sogar bei 22 Prozent (Familie: 14 Prozent). Wie auch bei der Familie ist der Einfluss der Bildung sehr stark ausgeprägt.

Sozial- und Schuldnerberatung hilft bei (angedrohten) Stromsperren
Mit Blick auf mögliche Maßnahmen zur Minderung von Stromsperren ergeben sich aus diesen Ergebnissen vor allem zwei Schlussfolgerungen. Erstens ist der Bereich der Grundsicherung von großer Bedeutung, wo Stromsperren überproportional häufig auftreten. Dort könnten Möglichkeiten geschaffen beziehungsweise verbessert werden, um im Falle eines Zahlungsrückstandes eine Stromsperre abzuwenden. 

Darüber hinaus scheint es für Menschen mit geringem Bildungsniveau besonders schwierig zu sein, sich in der Gemengelage von drohender Stromsperre, möglicherweise bestehenden Schulden und nötiger Kommunikation mit Behörden zurechtzufinden. Dieser Effekt kann durch fehlende soziale Netzwerke verstärkt werden. Auch fehlende soziale Kon­trolle, verstanden im Sinne der Motivation zur Problemlösung durch Partner oder Familienmitglieder, könnte dabei eine Rolle spielen. Dies unterstreicht die Bedeutung der Sozial- und Schuldnerberatung, welche die Betroffenen über Optionen zur Abwendung oder Aufhebung einer Stromsperre informiert und konkrete Handlungswege aufzeigt. Die Beratung kann dabei auch zwischen Stromversorger, Behörden und Betroffenen vermitteln.

Quelle

Deutscher Caritasverband e. V. | 2017

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