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Photovoltaik im neuen Elektrogesetz

Neues Elektrogesetz gilt erstmals auch für Photovoltaik-Module. Weitreichende Pflichten für Inverkehrbringer.

Demnächst tritt die Neufassung des Elektrogesetzes in Kraft. Erstmals fallen auch Photovoltaik-Module in den Anwendungsbereich des Gesetzes. „Die Inverkehrbringer von Solarstromanlagen sind künftig verpflichtet, alte Module kostenlos zurückzunehmen und der Wiederverwertung zuzuführen“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). Um die Rücknahme sicherzustellen, müssen Hersteller jedes Jahr insolvenzsichere Garantienachweise über die voraussichtlich anfallenden Entsorgungskosten erbringen.

Worauf die Akteure der PV-Branche beim Thema Recycling in Zukunft achten müssen und welche Pflichten im Einzelnen zu erfüllen sind, werden der BSW-Solar und der europäische PV-Verband SolarPower Europe bei einem gemeinsamen Seminar am 28. September in Frankfurt am Main erläutern. Die Veranstaltung richtet sich an alle Inverkehrbringer von PV-Modulen, Wechselrichtern und Batteriespeichern. Neben der WEEE-Richtline und dem Elektrogesetz steht auch das gemeinsame Branchenrücknahmesystem für Batteriespeicher auf der Tagesordnung.

Weitere Informationen zum Seminar, das vorläufige Programm sowie einen Link zur Anmeldung finden Sie auf der Website des BSW-Solar: http://bsw.li/1URvXth

Hintergrund
Mit der Novellierung des Elektrogesetzes (Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) werden Änderungen der WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt.

Quelle

Bundesverband Solarwirtschaft e.V. 2015

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