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Bundesnetzagentur gibt Stand zu öffentlichen Ladeeinrichtungen für Elektroautos bekannt

Mit einer interaktiven Karte bietet die Bundesnetzagentur ab sofort einen Überblick über öffentlich zugängliche Ladesäulen für Elektroautos in Deutschland.

„Mit der Veröffentlichung kann sich jede Verbraucherin und jeder Verbraucher einen Überblick über die aktuelle Verteilung der Ladesäulen in Deutschland verschaffen“ sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Trotz erkennbarer Schwerpunkte in den Ballungszentren bieten auch immer mehr regionale Anbieter öffentliche Ladepunkte an. Wir sind zuversichtlich, dass der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur zügig voranschreiten wird.“

Differenzierte Übersichtskarte

Die Übersichtskarte bildet den Standort der jeweiligen Ladepunkte mit Adresse sowie die vorhandenen Stecker und Ladeleistungen ab. So kann sich jeder Nutzer eines Elektroautos schnell und einfach über nahegelegene Lademöglichkeiten informieren. Daneben lässt sich auch die Verteilung der Ladeeinrichtungen in einzelnen Regionen und Bundesländern anzeigen.

Zudem sind die Einrichtungen nach Schnell- und Normalladepunkten differenzierbar. Diese Unterscheidung ergibt sich aus der Ladesäulenverordnung, die Ladepunkte in Abhängigkeit ihrer maximalen Ladeleistung als Normalladepunkt bis 22 kW oder als Schnellladepunkte mit über 22 kW Leistung bestimmt.

3.335 Ladepunkte erfasst

Die Veröffentlichung umfasst aktuell 1.600 Ladeeinrichtungen mit insgesamt 3.335 Ladepunkten von über 300 Betreibern. Davon entfallen etwa 128 auf Schnellladepunkte, die sich auf 63 Ladeeinrichtungen verteilen.

Die Karte enthält die Ladesäulen aller Betreiber, die das Anzeigeverfahren der Bundesnetzagentur nach der Ladesäulenverordnung erfolgreich durchlaufen haben und der Veröffentlichung der Ladepunkte zugestimmt haben. Das Prüfverfahren legt ein besonderes Augenmerk auf die technische Sicherheit der Anlagen nach den anerkannten Regeln der Technik.  

Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten sind seit 17. März 2016 verpflichtet, diese bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen. Hintergrund ist insbesondere die Sicherstellung einer einheitlichen Ladeinfrastruktur in Deutschland durch die Festlegung bestimmter Steckertypen als Mindeststandards. Ausgenommen von den Verpflichtungen sind lediglich Normalladepunkte, die vor Inkrafttreten der Verordnung aufgebaut wurden.

Um ein möglichst vollständiges Register erstellen zu können, erfasst die Bundesnetzagentur neben den anzeigepflichtigen Ladesäulen auch solche, die nicht in den Anwendungsbereich der Ladesäulenverordnung fallen.

Die Karte wird regelmäßig aktualisiert und ist unter www.bundesnetzagentur.de/ladesaeulenkarte veröffentlicht.

Quelle

Bundesnetzagentur 2017

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