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Nina Scheer und DUH kritisieren Trump-„Deal“

EU schafft neue fossile Abhängigkeit und opfert Klimaschutz. Nina Scheer: Pflicht zum Mehrverbrauch fossiler Ressourcen mit EU-Recht unvereinbar; Energiewende- und Klimaverantwortung mitdenken.

Die Europäische Union verpflichtet sich im neuen Handelsabkommen mit den USA für drei Jahre zum Import von fossilen Energien in Höhe von 250 Milliarden US-Dollar pro Jahr. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt vor einer neuen fossilen Abhängigkeit zulasten von Klimaschutz und Sicherheit. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation fordert EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf, das fossile Importversprechen umgehend zurückzunehmen.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: Das neue Handelsabkommen zwischen der EU und den USA ist ein katastrophales Signal für den Klimaschutz. Die EU importiert aktuell fossile Energien in Höhe von rund 65 Milliarden US-Dollar jährlich aus den USA. Das Handelsabkommen, das die EU unter Androhung noch höherer Zölle unterzeichnet hat, vervierfacht die fossilen Importe. Ein derartiger ‚Deal‘ wirft die EU nicht nur klimapolitisch zurück, sondern vertieft die Abhängigkeit von einem US-Präsidenten, der Energieversorgung als geopolitisches Druckmittel einsetzt. Anstatt auf langfristige Planungssicherheit für die Energiewende zu setzen, binden uns derartige fossile Abkommen an gestrige Technologien – auf Kosten von Klima, Innovation und Sicherheit. Wir fordern eine klare Positionierung gegen das Importversprechen durch Bundeskanzler Merz und eine Absage des Handelsabkommens durch Kommissionspräsidentin von der Leyen.


Die SPD-Politikerin Nina Scheer wendet sich gegen den von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen mit US-Präsident Trump ausgehandelten Zoll-Deal. Denn der verpflichtet die Gemeinschaft, von den USA fossile Energien abzunehmen, was den Ausbau Erneuerbare in Europa konterkariere.

„Eine Handelsvereinbarung zwischen US-Präsident Donald Trump und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kann nicht darüber entscheiden, dass bestimmte Mengen fossiler Energieressourcen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verbraucht werden. Der Energiemix ist EU-rechtlich alleinige Angelegenheit der Mitgliedstaaten. Widerspricht eine verlangte Abnahme fossiler Ressourcen der jeweiligen Klima- und Energiepolitik eines Mitgliedstaates, kann der Mitgliedstaat nicht zur Abnahme oder gar Verbrauch der betreffenden Mengen fossiler Ressourcen verpflichtet werden.

Der Mehrverbrauch fossiler Ressourcen widerspräche bestehenden Energiewende- und Klimaschutzverpflichtungen und verursachte Investitionsrückgänge bei Erneuerbare-Energien-Technologien sowie hiermit zusammenhängenden Arbeitsmarktentwicklungen. Solche zu vermeidenden Effekte, wie auch die klimaseitigen Folgelasten durch Mehrverbrennung fossiler Ressourcen müssen bei der Handhabung der Handelsvereinbarung eingerechnet werden.

Ein Umgang zur verhältnismäßigen Schadensminimierung könnte sein, EU-seitig für bedarfsüberschießende Mengen zwar zu zahlen, sie allerdings nicht abzunehmen, geschweige denn sie zu verbrauchen. Damit kann Schaden von dringend benötigten Zukunftsmärkten abgewendet werden und es werden weitere Klimafolgelasten wie weitergehende Ressourcenabhängigkeiten vermieden.“

Quelle

Deutsche Umwelthilfe (DUH) 2025 | Nina Scheer 2025

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