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Photovoltaikanlage verboten, weil sichtbar: Verfassungsgerichtshof stoppt Stadt

Hauseigentümerin kämpft sich bis zum Höchstgericht – Urteil könnte PV-Verbote in ganz Österreich kippen.

Weil ihre PV-Anlage von der Straße aus sichtbar gewesen wäre, durfte eine Hauseigentümerin in St. Pölten keinen Strom am eigenen Dach erzeugen. Erst der Gang zum Verfassungsgerichtshof brachte die Wende.

Das Höchstgericht hob das Verbot nun auf. Für ein pauschales Verbot von PV-Anlagen fehlt die gesetzliche Grundlage.

Der Fall zeigt einen Grundkonflikt: Während Energiepreise steigen und der Ausbau erneuerbarer Energie politisch gewollt ist, verhindern lokale und regionale Vorschriften oft genau diesen Schritt.

„Ich wollte einfach Strom am eigenen Dach erzeugen. Dass ich dafür bis zum Verfassungsgerichtshof gehen musste, zeigt, wie absurd die Situation war“, sagt die Betroffene.

Das Verfahren wurde von Rechtsanwältin Michaela Krömer geführt und von der Klimarechtsorganisation CLAW strategisch begleitet.

Das Urteil könnte auch ähnliche Regelungen in anderen Gemeinden zu Fall bringen.

Quelle

CLAW – Initiative für Klimarecht 2026 | OTS 2026

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