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nina-scheer.de | Dr. Nina Scheer • Mitglied des Deutschen Bundestages

© nina-scheer.de | Dr. Nina Scheer • Mitglied des Deutschen Bundestages

Durchbruch für Frackingverbot erzielt

„Nach langer Blockade durch den Koalitionspartner ist es nun gelungen, ein unbefristetes Verbot für Schiefergesteinsfracking, sogenanntes unkonventionelles Fracking, zu erzielen. Das Verbot umfasst sowohl Fracking zur Gewinnung von Gas als auch Öl.“

Zu der jüngsten Einigung der Koalitionsfraktionen über ein Fracking-Verbot erklärt die schleswig-holsteinische SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer: „Nach langer Blockade durch den Koalitionspartner ist es nun gelungen, ein unbefristetes Verbot für Schiefergesteinsfracking, sogenanntes unkonventionelles Fracking, zu erzielen. Das Verbot umfasst sowohl Fracking zur Gewinnung von Gas als auch Öl. Gerade die Einbeziehung von Öl ist aus der Perspektive von Schleswig-Holstein eine gegenüber dem ersten Gesetzesentwurf wichtige Ergänzung, für die ich mich mit Nachdruck eingesetzt habe.

Die Neuregelung sieht für unkonventionelles Fracking zwar die Möglichkeit der Erlaubniserteilung von vier Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken vor. Diese bedürfen aber zwingend der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung. Die Entscheidung der Landesregierung erfordert eine Abwägung mit den geologischen Besonderheiten der betroffenen Gebiete und sonstigen öffentlichen Interessen. Mit Blick auf die klare Haltung der schleswig-holsteinischen Landesregierung für ein Frackingverbot wird mit dieser Neuregelung in Schleswig-Holstein somit zukünftig unkonventionelles bzw. Schiefergesteinsfracking umfassend verboten sein.

Konventionelles Fracking, das seit den 60er Jahren insbesondere in Niedersachsen Anwendung findet, wird nur nach weitergehend verschärften Umweltschutzanforderungen möglich sein. In Schleswig-Holstein bzw. außerhalb von Niedersachsen wäre den Vorkommen nach aber lediglich unkonventionelles Fracking relevant.

Auch wenn ich grundsätzlich für ein Verbot von auch konventionellem Fracking eintrete, erachte ich die nun vereinbarte Neuregelung für notwendig, um endlich zu einem Verbot des wesentlich rohstoffreicheren und flächenintensiveren unkonventionellen Fracking zu gelangen. 

Ein darüberhinausgehendes klima-, gesundheits- und umweltpolitisches Ziel muss aber die generelle Abkehr von fossilen Energieressourcen sein sowie ein vollständiger Umstieg auf Erneuerbare Energien. Bundesweit gesehen betrifft dies auch die Braunkohle.

Ohne eine Verbots-Regelung bliebe nach heutiger Rechtslage Fracking erlaubt, womit Unternehmen im Ernstfall Genehmigungen zu erteilen wären. Bislang ist es allein auf die niedrigen Rohstoffpreise und Moratorien bzw. einen durch die Landesregierung in und für Schleswig-Holstein erhöhten Förderzins zurückzuführen, dass keine Fördergenehmigungen für Fracking beantragt wurden. Damit ist Fracking aber nicht rechtssicher ausgeschlossen.

Die zwischen den Koalitionspartnern erzielte Einigung enthält ferner eine Erklärung, wonach der Bundestag im Jahr 2021 das gesetzliche Verbot auf seine Verhältnismäßigkeit hin überprüfen wird. Dies stellt aber keine Befristung des Fracking-Verbots dar.“

Quelle

Dr. Nina Scheer • Mitglied des Deutschen Bundestages 2016

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