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BEE fordert schnelle Verabschiedung des Solarpakets I

Bis Freitag müssen Bundestag und Bundesrat über das Solarpaket I abstimmen, damit wichtige Teile des Gesetzes nicht an EU-Fristen scheitern.

Außerdem machen Vertreterinnen und Vertreter der Erneuerbaren Branche heute in der Anhörung des Bundestages zum Paket Verbesserungsvorschläge für die Beschleunigung und optimale Nutzung der fluktuierenden Quellen Solar und Wind als auch der flexibel steuerbaren Quellen, allen voran der Bioenergie. Anlässlich dessen appelliert BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter erneut an den Bundestag, die Vorschläge aus der Branche noch aufzunehmen und die Reform in dieser Woche zügig zu verabschieden: 

„Mit dem Solarpaket I kann eine solide Grundlage geschaffen werden, den Ausbau und die Produktion Erneuerbarer Energien auf breiter Ebene zu stärken und die Energiewende gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern fortzusetzen“, so Peter. „Dafür ist es wichtig, die heute in der Anhörung vorgebrachten Vorschläge zur besseren Solar-, Wind- und Bioenergienutzung aufzugreifen und das Paket schnell umzusetzen, damit der Bundesrat am 26. April über das Gesetzespaket abstimmen kann.“ 

Das Solarpaket I beinhaltet bereits jetzt wesentliche Erleichterungen für den Ausbau der Solarenergie. „Das Maßnahmenbündel dient dem weiteren Bürokratieabbau und der Beschleunigung von Planungsprozessen bei Photovoltaik und Speichern, gleichzeitig fehlen aber Investitionsanreize für heimische Solarfabriken und eine stärkere Resilienz in der Solarmodul-Lieferkette“, so Peter. Diese Punkte werden vom Bundesverband Solarwirtschaft heute in der Anhörung nochmals besonders adressiert. 

Das Einhalten der Frist ist für die Windenergie von zentraler Bedeutung. Wird sie gerissen, ist eine Anerkennung von Bestandsgebieten als sog. „Beschleunigungsgebiete“ nicht mehr möglich. „Statt einer deutlichen Vereinfachung des Windenergieausbaus, wie sie die EU in der RED III vorgesehen hat, wäre ein Genehmigungschaos die Folge“, mahnt Peter. „Die Intention der EU würde damit ins Gegenteil verkehrt.“ Auch die Beschränkung der Duldungspflicht für den Bau von Leitungen zum Anschluss von Erneuerbaren-Energien- Anlagen auf öffentlichen Flächen greift zu kurz und sollte auf alle Flächen ausgeweitet werden.

Des Weiteren enthält das Paket zwar Verbesserungen für die Bioenergie, diese reichen jedoch nicht aus, um den Rückbau bestehender Biogasanlagen zu stoppen. „In den kommenden Gesetzgebungen ist hier dringend nachzubessern“, so Peter. Der Fachverband Biogas und das Hauptstadtbüro Bioenergie machen heute in der Anhörung deutlich, dass flexibel steuerbare Bioenergie ein wichtiger Baustein der Kraftwerks- und Wärmestrategie der Kommunen sein muss, um alle heimischen erneuerbaren Potenziale mit hoher Wertschöpfung voll auszunutzen und damit die Energieversorgung bezahlbar und resilient zu sichern. „Biomasseanlagen brauchen dringend Perspektiven nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung. Sie sind als dezentrales Back-up der Energieversorgung unverzichtbar“, so Peter abschließend.

Quelle

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) 2024

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