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Neues Kennzeichnungsrecht führt zu besserer Energieeffizienz

Künftig wird das Energielabel auf weiteren Produkten zu finden sein. Um welche es sich genau handelt, wird die EU-Kommission entscheiden.

Die Bundesregierung hat soeben den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden in erster Linie Vorgaben des europäischen Rechts umgesetzt. Einen Schwerpunkt des Gesetzes bildet der erweiterte Anwendungsbereich.

Die aus dem Haushaltsgerätebereich bekannte farbige Effizienzskala (grün = sehr effizient, rot = wenig effizient) wird künftig auf weitere, so genannte energieverbrauchsrelevante Produkte ausgedehnt.

Dies bedeutet, dass künftig nicht nur für Haushaltsgeräte, sondern beispielsweise auch für gewerbliche Produkte ein EU-Effizienzlabel festgelegt werden kann. Die Entscheidung trifft die EU-Kommission. Der zweite Schwerpunkt des Gesetzes liegt bei einer besseren Marktüberwachung. Die Rechte der Bundesländer mit Blick auf die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften werden gestärkt, etwa durch die Ermächtigung zu Stichproben.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: „Das neue Gesetz führt zu einer besseren Energieeffizienz im Produktbereich. Zudem wird die Information der Verbraucher gestärkt. Künftig werden auch weitere Produkte das beim Verbraucher bereits bekannte farbige Effizienzlabel tragen. Die EU-Kommission hat hierzu verschiedene Produktgruppen ausgewählt, die nun schrittweise verabschiedet werden sollen. Dazu zählen etwa Heizkessel, Warmwasserbereiter oder gewerbliche Kühlgeräte.“

Der Gesetzesentwurf setzt die neu gefasste Richtlinie 2010/30/EU über die europaweit einheitliche Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Produkten um. Bislang gilt das EU-Effizienzlabel für acht Produktgruppen aus dem Haushaltsgerätebereich sowie für TV-Geräte. Künftig kann die bekannte Farbskala auf weitere, so genannte energieverbrauchsrelevante Produkte ausgedehnt werden.

Vom Begriff der energieverbrauchsrelevanten Produkten sind Produkte erfasst, die entweder selbst Energie verbrauchen oder mittelbare Auswirkungen auf den Energieverbrauch haben (z.B. Fenster). Die EU-Kommission hat in Vorstudien bis zu 35 Produktgruppen mit hohem Energieeinsparpotential ausgewählt, für die nun schrittweise produktspezifische EU-Verordnungen festgelegt werden sollen.

Quelle

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 2011

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