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Bewertung der EEG-Novelle – Teil IV: Wasserkraft und Geothermie

Es sind noch drei Tage bis zum Kabinettsbeschluss zur EEG-Reform. Zeit für den zweitletzten Teil meiner Bewertung, die sich um die geplanten Vorgaben für die Erneuerbare-Energien-Technologien Wasserkraft und Geothermie dreht. Teil IV: Wasserkraft und Geothermie Von Hans-Josef Fell

Wasserkraft und Tiefengeothermie sind zwei Stromerzeugungstechnologien, die neben den Bioenergien bestens geeignet sind, hochflexibel einen substanziellen Beitrag zum Ausgleich der Schwankungen von Solar- und Windstrom zu liefern. Statt auf klimaschädliches russisches, kirgisisches oder iranisches Erdgas oder europäisches Frackinggas in großen Gaskraftwerken zu setzen, wären diese Erneuerbaren Energien selbst als hochflexibel einzusetzende heimische Energiequellen bestens geeignet.

Dabei kann die Tiefenerdwärme zusätzlich einen starken Beitrag zum Ersatz von Erdöl und Erdgas in der Raumheizung liefern. Das zeigt das seit Jahren erfolgreiche Projekt der Gemeinde Unterhaching, wo neben flexibler Stromerzeugung auch ein großer Teil der Gemeinde aus dem warmen Untergrund beheizt wird. Übrigens völlig ohne Erdhebungen, Erdbeben, Erdrisse und andere Problemen, wie sie vereinzelt auftreten, jüngst beim Projekt in Landau.  Die weitaus meisten Erdwärmeprojekte laufen völlig problemlos, vor allem wenn vorher umfangreiche Untersuchungen über eventuelle geologische Risiken gemacht wurden.

Erdwärme und Wasserkraft bieten noch enorme Ausbaupotentiale

In der anstehenden EEG-Novelle werden die Möglichkeiten und Potentiale der Erdwärmenutzung nicht optimal aufgegriffen. Vereinzelte Vergütungsverschlechterungen und vor allem der drohende Vermarktungszwang und die Eigenstrombeaufschlagung mit der EEG-Umlage haben schon Zurückhaltung bei den potentiellen Investoren bewirkt. So liegen aktuell Projekte mit 700 Mio. Euro geothermischem Investitionskapital still, weil die Investoren abwarten, wie die EEG-Novelle ausgestaltet sein wird. Mit der Umsetzung der bisherigen Vorschläge werden sicherlich einige davon endgültig beerdigt. Eine Unterstützung zur Erschließung der hohen geothermischen Potentiale sieht wahrlich anders aus. Aber ein Wirtschaftsminister Gabriel, der die Energie aus dem Untergrund hauptsächlich über Kohle nutzen will, hat natürlich keinen Blick für die Ausbaupotentiale der emissionsfreien Klimaschutztechnologie Geothermie.

Der Wasserkraft wird vielfach nachgesagt, dass ihr Potential in Deutschland ausgereizt sei. Dies ist mit Nichten der Fall. Brachliegende alte Wasserrechte und sinnvolle Neubauten im Einklang mit Natur- und Artenschutz lassen noch ein erhebliches Potential in der Größenordnung von ein bis zwei Kernkraftwerken erkennen. Im letzten Jahrzehnt wurden mit Hilfe des EEG viele alte Wasserkraftanlagen ertüchtigt und vor allem ökologisiert, indem die Durchgängigkeit der Gewässer mit Umleitungsgerinnen und Fischtreppen erheblich verbessert wurde. Diese ökologischen Investitionen sind aber für den Betreiber sehr kostenintensiv. Jede Verschlechterung der Unterstützung  der Wasserkraft durch das EEG wird zur Folge haben, dass neben den ökologischen Verbesserungsinvestitionen auch Reaktivierungen der CO2-freien Stromerzeugung ausbleiben.

Neues EEG würgt hochinnovative Technologien ab

Da es sich bei der Wasserkraft im Gegensatz zu den anderen Erneuerbaren Energien um eine seit Jahrhunderten etablierte Technologie handelt, sind die Kostensenkungspotentiale in den gängigen Wasserkrafttechnologien weitgehend ausgereizt. Eine in der aktuellen EEG-Novelle neu angesetzte Degression wird daher ausschließlich zu geringeren Investitionen führen. Auch für die Wasserkraft sind also in der anstehenden EEG-Novelle Ausbaubremsen eingebaut.

Gleichwohl gibt es in den letzten Jahren völlig neuartige Technologien, die ohne Aufstauungen die reine Fließenergie der Gewässer nutzen können, also besonders artenschützende und umweltfreundliche Entwicklungen mit hohem energetischen Potential. Für die Einführung dieser neuen Technologien bräuchte es aber für einige Jahre spezielle höhere Vergütungssätze, um den Durchbruch zu schaffen. Dies gilt auch für die Entwicklung von Meeresenergien, wie Wellen- oder Gezeitenkraft, die bisher im EEG mit gleichen Vergütungsätzen wie die Wasserkraft schon verankert sind, aber mangels ausreichend hoher Anreize in Deutschland keine Investitionsdynamik entfacht haben.

Diese Bespiele mögen aufzeigen, wie innovationsfeindlich inzwischen die politischen Vorgaben der EEG-Novellen geworden sind. Der Geist der Anfangsjahre, wo ich das EEG mit dem klaren Ziel der Unterstützung hochinnovativer Technologien geschrieben hatte, ist längst Vergangenheit. Deutschland verliert daher diese zukünftigen Spitzentechnologien immer mehr an andere Länder, wie beispielsweise an Schottland oder China, wo die Meeresenergien aktiv unterstützt werden.

Gerade an den Beispielen Wasserkraft, Meeresenergien und Tiefenerdwärme lässt sich klar erkennen, dass die politischen Einflüsse auf die EEG-Novelle überhaupt keine Innovationsentwicklungen mehr im Blick haben, dem ursprünglich wichtigsten Motivationsgrund für das EEG. So ist es kein Wunder, dass auch in diesen Bereichen die aktuelle EEG-Novelle keinerlei Verbesserungen vorsieht, sondern ausschließlich Einschränkungen und Daumenschrauben.

Neben vielen anderen Kritikpunkten sind hervorzuheben:Tiefengeothermie

  • Die Einführung der jährlichen Degressionsrate von 1 Prozent ab dem Jahr 2016 ist zu früh und zu hoch für diese junge Energieform.
  • Das angepeilte Ausschreibungsmodell für Tiefengeothermie würde alle Fortschritte sofort ausbremsen. Nicht einmal die EU-Kommission spricht sich bei dieser Technologie für dieses Modell aus.
  • Die Streichung des Technologiebonus bremst Entwicklungsschancen.
  • Gesicherte Zusagen für Vergütungshöhen sollte es ab Beginn der Tiefenbohrungen geben, nicht erst ab Inbetriebnahme.

Wasserkraft

  • Eine Degression ab 2018 um jährlich 5 Prozent ist aufgrund hoher Umweltauflagen und den geringen Kostensenkungspotentialen in der etablierten Technologie nicht zu rechtfertigen.
  • Die Direktvermarktung für Neuanlagen von weniger als 1 MW und die Umstellung auf das Ausschreibungsmodell ist für die mittelständischen und oftmals sogar privaten Betreiber nicht geeignet. Auch hier wird also ein Teil der Bürgerenergiewende begraben.
Quelle

Hans-Josef Fell 2014Präsident der Energy Watch Group (EWG) und Autor des EEG

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