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Bundesnetzagentur stärkt Rechte von Anlagenbetreiber

Das Redispatch 2.0 leidet seit mehr als einem Jahr unter erheblichen Problemen bei der Umsetzung.

Besonders für die Erneuerbaren Energien entstehen so immer wieder neue Unsicherheiten und hohe finanzielle Fehlbeträge. In einer neuen Entscheidung stärkt nun die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Position der Anlagenbetreiber*innen.

Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie BWE: „Die BNetzA hat mit ihrer Entscheidung sichergestellt, dass Betreiber*innen von Anlagen nun in ihren Rechten gestärkt werden. Informationen zu Redispatch-Maßnahmen müssen nun unverzüglich und mit ausreichendem Vorlauf erfolgen. Das ist eine wichtige Maßnahme, um flexiblere Planungen zu ermöglichen.“

Neben der Pflicht zur Vorab-Unterrichtung bei Redispatch-Maßnahmen stellt die BNetzA in ihrer Mitteilung außerdem klar, dass Abschlagszahlungen an die Bilanzkreisverantwortlichen exakt abgerechnet werden müssen. Um dies sicherzustellen, sollen Netzbetreiber*innen die ausfallende Arbeit möglichst präzise schätzen. Daneben nimmt die BNetzA Netzbetreiber*innen in die Pflicht sicherzustellen, dass bei der Berechnung des finanziellen Ausgleichs auch der bilanzielle Ausgleich mitangerechnet wird. Somit ist im Falle von negativem Redispatch von Erneuerbaren Anlagen in der Direktvermarktung nur die entgangene Marktprämie als entgangene Einnahmen zu ersetzen.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie BEE hatte bereits im Mai auf die bestehenden Probleme in der Umsetzung der Redispatch-Regelungen hingewiesen und eine korrekte Bewirtschaftung der Bilanzkreise angemahnt. Ebenso wies der Dachverband der Erneuerbaren darauf hin, dass die Kompensationszahlungen in vielen Fällen nicht geleistet würden, was insbesondere für kleine und finanziell schwächer aufgestellte Unternehmen zu einer existenzbedrohlichen finanziellen Schieflage führe könne.

Insgesamt ergeben sich nun für die Betreiber*innen mehr Hebel, um das ihnen als Ausgleich für die entfallene Stromproduktion zustehende Geld einzufordern. Hermann Albers: „Es ist zu begrüßen, dass nun endlich Bewegung in den Prozess kommt. Vielfach bleiben die zugesicherten Kompensationszahlungen für die Ausfallarbeit und den häufig nicht stattfindenden bilanziellen Ausgleich aus; gesetzlich angeordnete Zahlungen an die Betreiber*innen wurden seit November 2021 nicht mehr geleistet. Im Laufe der Zeit hat sich so ein gewaltiger Fehlbetrag in Höhe von fast einer Milliarde Euro angesammelt, der noch immer nicht zur Auszahlung gekommen ist. Mit ihrer Entscheidung unternimmt die BNetzA nun erste Schritte, diese Missstände endlich zu beheben.“

Quelle

Bundesverband Windenergie 2022

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