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Energiewende nicht versenken

Verbraucher und die Zivilgesellschaft wehren sich gegen die geplante Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG). Unterschriftenaktion: Protestmail an Merkel und Gabriel.

Die Bundesregierung will mit der geplanten Gesetzesänderung ihr Zerstörungswerk der Energiewende fortsetzen und die Rahmenbedingungen für die  Erneuerbaren weiter verschlechtern.

Mit einer Protestmail an die Bundeskanzlerin und an den Wirtschaftsminister können die Verbraucher ihre Unzufriedenheit zu Protokoll geben und sichtbar machen. Die Protestaktion wird von folgenden Organisationen und Einzelpersonen getragen: Bund der Energieverbraucher e.V., Unternehmensgrün, Diözesanrat der Katholiken im Bistum Aachen, Windfang FrauenenergieGemeinschaft Oldenburg, Ursula und Michael Sladek, Prof. Ernst Ulrich von Weizsäcker und weiteren Vertretern bürgerschaftlichen Engagements. Im Internet kann sich jedermann der Protestaktion anschließen.

Die Energieminister von neun Bundesländern (Hessen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Bremen, Nordrhein-Westfalen; Thüringen, Baden-Württemberg und Niedersachsen) hatten bereits im Dezember 2015 in einem gemeinsamen Positionspapier gegen die geplante EEG-Novelle der Bundesregierung Stellung bezogen. Auch der Bundesrat hat sich in zwei Entschließungen gegen die EEG-Reformpläne ausgesprochen. Den ersten sechs Punkten des Positionspapiers schließen sich die Unterzeichner der Protestmail weitgehend an, nicht jedoch der in Punkt 7 geforderten Ausweitung der Offshore-Ausbaupläne. Zusätzlich fordern sie eine gerechtere Verteilung der EEG-Lasten.

„Der selbst erklärte Vorreiter Deutschland droht seine eigenen Ziele zu verfehlen. Beim Klimaschutz im Energie-, Gebäude-, Verkehrs- und Landwirtschaftssektor versagt die Große Koalition völlig. Sogar der jüngste Monitoringbericht der Bundesregierung attestiert ihr, die Ausbauziele für erneuerbare Energien bei Wärme und Verkehr deutlich zu verfehlen. … Die Eckpunkte für die anstehende Novelle des EEG sind geprägt von dem Geist, die Energiewende scheitern zu lassen. Nicht der CO2-Ausstoß wird gedeckelt, sondern der Ausbau der erneuerbaren Energien – Klimaschutz, Arbeitsplätze und Innovationsfähigkeit eines dynamischen Sektors werden gefährdet.

Schon 2014 brachte die Große Koalition den Ausbau der Bioenergie völlig zum Erliegen und bremste die Photovoltaik aus. In Zukunft wird es auch beim Wind nur noch langsam vorangehen oder gar nicht mehr. So plant Schwarz-Rot, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2025 strikt auf maximal 45 Prozent zu beschränken, mit Hilfe der von 2017 an vorgesehenen Ausschreibungen für Ökostrom. Die Folge: In den kommenden 10 Jahren könnten pro Jahr durchschnittlich nur noch maximal 1,2 Prozentpunkte Ökostrom dazukommen. Bei Windenergie an Land droht sogar ein Rückgang – entgegen den gesetzlich festgelegten EEG-Vereinbarungen von 2014. Und das obwohl Windräder an Land und Photovoltaikanlagen mittlerweile am kostengünstigsten Energie liefern. Absurder geht es nicht. Der Deckel muss weg“.

Die Energieminister der neun Bundesländer halten vor allem folgende Änderungen für notwendig:

  1. Keine Deckelung – weiterer Ausbau der kostengünstigen Windenergie an Land
    Die Bundesregierung will für den künftigen Ausbau der Windenergie eine Obergrenze von lediglich 2 GW brutto pro Jahr festschreiben – also inklusive Repowering. Damit droht schon in wenigen Jahren ein Rückgang der Windenergie statt des dringend erforderlichen Zubaus!
    Gemäß Eckpunktepapier soll die Ausbaumenge für Windenergie an Land reduziert werden, besonders wenn der Zubau in den anderen Erneuerbare-Energien-Technologien „gut“ läuft. Das hat zur Folge, dass gerade die kostengünstigste Technologie Windenergie an Land zusätzlich benachteiligt wird und die Gesamtkosten der Energiewende steigen. Zudem wird der Windbranche die Planungssicherheit entzogen, da es völlig unklar ist, wie hoch der Zubau künftig ausfallen wird. Das Zugpferd der Energiewende wird zum Lückenfüller degradiert. Die politische Zielsetzung der Kosteneffizienz kann damit nicht erreicht werden. Vor allem aber fordern wir, dass der Deckel von 45 Prozent Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2025 gekippt wird.
  2. Akteursvielfalt und Bürgerenergie sichern für Ausbau und Akzeptanz der Energiewende
    Wer einen zügigen Ausbau erneuerbarer Energien will, der braucht ein breites, buntes Spektrum von Investoren. Gerade bei Windenergie an Land und Photovoltaik sind es vor allem die kleinen Akteure, Bürgerwindparks und Energiegenossenschaften, die die Energiewende voranbringen und mit ihrer Verankerung vor Ort die Akzeptanz sichern. Gerade diese Investoren werden es künftig schwer haben, denn eine staatliche Ausschreibung von Anlagen bedeutet höhere Risiken und mehr Bürokratie. Damit können Bürgerenergiebetreiber schlechter umgehen als große Akteure, die die Risiken diversifizieren können. Die Bundesregierung sollte daher die Spielräume nutzen, die die EU-Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien ihr einräumt, dem Beschluss des Bundesrats vom 25.9.2015 folgen und die De-Minimis-Regelung anwenden. Ein von der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften und Greenpeace Energy eG entwickelte Modell verknüpft die „De-Minimis-Regelungen“ der EU-Beihilfeleitlinien mit der KMU-Definition der EU und löst somit genau das Problem des „Zuschlagsrisikos“ dieser Akteure.
  3. Langfristige Sicherung des Photovoltaik-Ausbaus
    Die Photovoltaik ist eine der zukünftigen Säulen des Stromsystems. Dennoch liegt der derzeitige Ausbau weit unter dem schon zu geringen Ausbaukorridor der Bundesregierung. Deshalb wollen wir besonders den dezentralen, verbrauchsnahen Ausbau der PV  ermöglichen statt ihn wie die Bundesregierung verhindern. Dazu gehört eine ausreichende Untergrenze („de-Minimis“) bei Ausschreibungen ebenso wie die ausdrückliche Ermöglichung von Eigenstromnutzung ohne Entsolidarisierungseffekte. Das unterstützt die Akteursvielfalt der Energiewende („Bürgerenergie“) und bringt sinnvolle Systemlösungen inklusive Sektorkopplung von Strom, Wärme und Mobilität bei der verbrauchsnahen Erzeugung voran.
  4. Biomasseanlagen sinnvoll nutzen
    Bioenergie ist flexibel. Ihr kommt im Energiemix der Zukunft aufgrund des von ihr leistbaren Beitrages zum Ausgleich der fluktuierenden Einspeisung von Sonnen- und Windenergie eine besondere Bedeutung zu, vorausgesetzt, dass die Anlagen nachhaltig sind und nicht zu Lasten der Umwelt Strom erzeugen.
    Problematisch ist daher, dass nicht nur der Ausbaupfad von 100 MW/Jahr deutlich verfehlt wird sondern zudem aufgrund der sukzessiv auslaufenden EEG-Finanzierung ein Rückbau der bereits installierten Biomasseleistung erfolgen wird. Dies wiederum ist mit negativen Folgen für eine Vielzahl von Wärmekonzepten verbunden, da z.B. viele Biogasanlagen Wärmenetze beliefern. Die Zeit drängt, um eine Anschlussfinanzierung für solche Anlagen zu gewährleisten. Daher müssen in das EEG 2016 Regelungen für eine Anschlussförderung bestehender Biomasseanlagen aufgenommen werden, sofern diese auf einen effizienten, flexiblen und nachhaltigen Betrieb umgerüstet sowie insbesondere Rest- und Abfallstoffe eingesetzt werden und der Anbau von Energiepflanzen nachhaltig erfolgt.
  5. Regionale Vermarktung ermöglichen
    Durch den Wegfall des Grünstromprivilegs im Rahmen der letzten EEG-Novelle und die bislang nicht genutzte Verordnungsermächtigung im EEG 2014 ist es Betreibern von EEG Anlagen nicht mehr wirtschaftlich möglich Geschäftsmodelle zur Vermarktung von Grünstrom aufzubauen. Eine regionale Vermarktung von Grünstrom stärkt die Akteursvielfalt und erhöht die Akzeptanz vor Ort. Doch trotz eines entsprechenden Bundesratsbeschlusses ist bisher kein neues Vermarktungsmodell für Grünstrom verabschiedet worden.
  6. Die Energiewende deutschlandweit voranbringen
    Es fördert die Akzeptanz der Energiewende, wenn alle Regionen die Chance haben, ihren Beitrag dazu zu leisten, das volle Potenzial der erneuerbaren Energien zu erschließen und an der Wertschöpfung hieraus teilzuhaben.
    Daher schlagen wir ein Regionenmodell vor, mit dem im Norden sowie in der Mitte und im Süden Deutschlands entsprechende Mindestanteile an der ausgeschriebenen Menge Windstrom erreicht werden können. Die Mindestanteile sollten sich an den Planungen im Netzentwicklungsplan orientieren.
  7. (Verlässliche Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie auf See)

Positionspapier zur EEG-Novelle 2016: Den CO2-Ausstoß deckeln, nicht die Energiewende!

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Der Protestbrief

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, Sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister Gabriel,

hiermit bitte ich Sie, die beabsichtigte Novelle des EEG zu nutzen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zügig und gerecht weiterzuführen. Ich schließe mich den von den Energieministern von neun Bundesländern am 18. Dezember 2015 formulierten ersten sechs Forderungen an, lehne allerdings den in Punkt 7 geforderten stärkeren Ausbau der Offshore-Windenergie ab.

Darüber hinaus bitte ich Sie, die großzügigen Industriebefreiungen von der EEG-Umlage zurückzuführen und damit Haushaltskunden und nicht befreite Industriebetriebe zu entlasten. Führen Sie die Energiewende weiter, statt sie zu versenken! Mit freundlichem Gruß | Protestmail senden

SPD_knoll | Depositphotos_palinchak | Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel | Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
Quelle

Bund der Energieverbraucher 2016

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