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Erneuerbare Energien in Europa bis 2030 um 34 Milliarden Euro günstiger machen

Die Kosten für Strom aus Erneuerbare Energien variieren in Europa beträchtlich.

In Kroatien oder Griechenland etwa kostet Windstrom bei gleichen meteorologischen und technischen Bedingungen doppelt so viel wie in Deutschland. Der Grund dafür sind große Unterschiede bei den Zinssätzen in der Projektfinanzierung – diese wiederum sind Ausdruck unterschiedlicher Einschätzungen von Investitionsrisiken bei den Banken.

Um die Zinsen für Erneuerbare-Energien-Investitionen auf ein europaweit möglichst niedriges Niveau zu senken und Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen deutlich günstiger zu machen, schlägt Agora Energiewende ein europäisches Bürgschaftsprogramm vor. Dieses würde Anlagenbetreiber gegen bestimmte, genau definierte Risiken absichern – etwa die Aussetzung von eigentlich zugesagten Vergütungen für Strom aus Erneuerbaren Energien. Zugang zu dem Bürgschaftsprogramm könnten demnach Anlagenbetreiber in jenen EU-Staaten erhalten, deren Regierungen ihren Regulierungsrahmen für Erneuerbare Energien an einem EU-weiten Best-Practice-Standard ausrichten. Durch die von Agora vorgeschlagene „EU Renewable Energy Cost Reduction Facility“ könnte Strom aus neuen Windkraftanlagen in ganz Europa kostengünstiger werden als Strom aus neuen Kohle- und Gaskraftwerken. Bis 2030 würden Stromkunden und Steuerzahler dadurch EU-weit um rund 34 Milliarden Euro entlastet.

Der Vorschlag erfolgt vor dem Hintergrund der gemeinsame EU-Ziele für den Ausbau Erneuerbarer Energien: Ihr Anteil am gesamten Energieverbrauch in der Europäischen Union soll bis 2020 auf 20 Prozent und bis 2030 auf mindestens 27 Prozent steigen. Alle EU-Mitgliedstaaten sind durch europäisches Recht verpflichtet, konkrete Beiträge dazu zu leisten. Aus Investorensicht gleicht Europa gleichwohl einem Flickenteppich: Unterschiede in den Regulierungsrahmen für Erneuerbare Energien und bei den Kreditwürdigkeiten der Mitgliedstaaten resultieren in erheblichen Zinsdifferenzen bei der Finanzierung von Erneuerbaren Anlagen. In Spanien liegen die Zinssätze beispielsweise bei zehn Prozent, in Griechenland bei zwölf Prozent, in Deutschland bei etwa vier Prozent, in Frankreich und Österreich bei rund sechs Prozent.

Die Stromproduktion mit Erneuerbaren Energien ist in den Ländern mit hohen Zinssätzen deshalb oftmals trotz physikalisch günstigerer Bedingungen teurer als in Ländern mit niedrigeren Zinsen. Denn die Kapitalkosten bestimmen neben den reinen Investitionskosten für die Erneuerbaren-Energien-Anlagen am meisten, was der von den Anlagen produzierte Strom kostet. Der Einfluss ist sogar so groß, dass in Ländern mit geringen Zinssätzen die Stromproduktion etwa mit Windkraftanlagen günstiger ist als die Stromproduktion mit Kohlekraftwerken wohingegen in Ländern mit höheren Zinssätzen Windstrom noch teurer ist als Strom aus Kohlekraftwerken.

„Neben der unterschiedlichen Kreditwürdigkeit der Mitgliedstaaten liegen die Unterschiede bei Erneuerbare-Energien-Anlagen vor allem darin, wie sehr Investoren daran glauben, dass eine heute zugesagte Förderung auch in der Zukunft Bestand hat. Es geht uns letztlich darum, politische Risiken als Kostentreiber auszuschalten“, sagt Matthias Buck, Leiter Europäische Energiepolitik bei Agora Energiewende. Er hat gemeinsam mit dem früheren Investmentbanker Ian Temperton den Vorschlag für die EU Renewable Energy Cost Reduction Facility ausgearbeitet. Derartige Bürgschaften sind international weit verbreitet, um mögliche Zahlungsausfälle abzusichern und damit Projektfinanzierungen überhaupt oder zu günstigeren Konditionen zu ermöglichen, in Deutschland beispielsweise die Hermes-Bürgschaften.

Die EU Renewable Energy Cost Reduction Facility würde den Ausbau Erneuerbarer Energien bis 2030 nicht nur um rund 34 Milliarden Euro europaweit verbilligen. Mit dem Programm würde die Europäischen Union erstmals auch ein Instrument schaffen, die EU-Erneuerbaren-Ziele aus eigener Kraft voranzutreiben.

Elementarer Bestandteil des Programms wären Verträge zwischen den Mitgliedsstaaten und der EU Cost Reduction Facility: In diesen würden Art und Umfang der Projekte vereinbart, die durch das Bürgschaftsprogramm begünstigt werden können sowie konkrete Verbesserungen der nationalen Regelungsrahmen für Erneuerbare Energien festgelegt. Zudem wären Mitgliedstaaten verpflichtet, etwaige Zahlungen des Bürgschaftsprogramms an einzelne Anlagenbetreiber an die EU Cost Reduction Facility zurückzuerstatten. „Die Rückerstattung ist ein wichtiges Element unseres Vorschlags“, sagt Buck, „denn dadurch wird ausgeschlossen, dass es zu einer Verschiebung von im Kern politischen Risiken auf andere EU-Mitgliedstaaten kommt.“

Eingeführt werden könnte die EU Renewable Energy Cost Reduction Facility mit dem Abschluss des EU-Haushalts für die Zeit nach 2020. Die erforderlichen Mittel könnten jedoch auch früher – aus dem bereits laufenden EU-Finanzrahmen, durch die Europäische Investitionsbank oder durch einzelne Mitgliedstaaten – bereitgestellt werden. In diesem Fall könnte die EU Cost Reduction Facility dabei helfen, die 2020-Ziele für Erneuerbare Energien zu erreichen, insbesondere durch sogenannte Kooperationsprojekte im Rahmen der EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien.

In den kommenden Monaten wird Agora Energiewende den Vorschlag für die EU Renewable Energy Cost Reduction Facility mit Regierungsvertretern aus Südosteuropa, EU-Institutionen, Verbänden und Investoren diskutieren und weiterentwickeln. Der Vorschlag ist in englischer Sprache erschienen und steht unten zum kostenfreien Download bereit.

Reducing the cost of nancing renewables in Europe (pdf)

Quelle

Agora Energiewende | 2016

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