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„Neue Energiemarktordnung für die dezentrale Energiewende“

Im Kontext der Koalitionsverhandlungen und der Kritik am Erneuerbaren-Energien-Gesetz stellt EUROSOLAR das Memorandum zur Energiemarktreform 2013 vor (die Autoren: Dr. Axel Berg (Vorsitzender), Stephan Grüger, Rosa Hemmers & Dr. Fabio Longo, Vorstandsmitglieder der Deutschen Sektion von EUROSOLAR e.V.).

Memorandum zur Energiemarktreform

Die Energiewende ist für die Städte, Gemeinden, Regionen und ihre Bürgerinnen und Bürger die größte wirtschaftliche und soziale Zukunftschance unserer Zeit. Im Jahr 2011 haben die Regionen in Deutschland 8,9 Milliarden Euro an Wertschöpfung mit Erneuerbaren Energien erzielt. Immer mehr Stadtwerke und kommunale Regionalversorger wollen die dezentrale Energiewende gemeinsam mit den Bürgern vor Ort und Partnern in Mittelstand, Handwerk und Bürger-Energiegesellschaften gestalten. Bei dem weiteren Aufbau einer dezentralen Energieversorgung, zunehmend auf der Basis heimischer erneuerbarer Energieträger und Kraftwerke, kommt den Stadtwerken eine Schlüsselrolle zu.

Energieerzeugung und Verbrauch rücken näher zusammen. Das Zeitalter der einseitig auf wenigen Großkraftwerken basierenden zentral organisierten Stromversorgung neigt sich dem Ende zu. Strom wird nicht mehr nur von Großkraftwerken über lange Leitungen zum Verbraucher transportiert. Mit der zunehmenden dezentralen Stromproduktion durch Mittelstand, Privatpersonen, Landwirtschaft sowie der Kommunalwirtschaft gewinnen auch die Verteilnetze der Stadtwerke und Regionalversorger immer mehr an Bedeutung.

Altes Energiemarktdesign fürs fossil-atomare Oligopol

Die dezentrale Energiewende findet seit Einführung des Stromeinspeisungsgesetzes (1990) und beschleunigt durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2000) seit über zwei Jahrzehnten statt. Die Politik hat aber die gesamten energiewirtschaftlichen und -rechtlichen Rahmenbedingungen nie auf diese Entwicklung ausgerichtet, sondern das übrige „Energiemarktdesign“, maßgeblich geregelt im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und darauf fußenden Rechtsverordnungen, bis auf wenige Ausnahmen in der Vorstellungswelt eines überkommenen, von zentralen Großerzeugern dominierten Energiesystems belassen. Es ist dringend an der Zeit, die Rahmenbedingungen für die Energiewirtschaft an die tatsächliche Entwicklung anzupassen.

Stadtwerke und Regionalversorger können dabei in die Rolle als Manager der regionalen Energieströme hineinwachsen und damit ihre Aufgabe der Daseinsvorsorge in Zeiten der Energiewende ausfüllen und neu beleben. Sie sind die idealen Unternehmen, um Reservekraftwerke für Zeiten geringer Produktion aus schwankenden Erneuerbaren Energien vorzuhalten, z. B. als erfahrene Betreiber von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) oder als neue Betreiber von Energiespeichern auf der Verteilnetzebene, um etwa Strom in Redox-Flow-Batterien zu speichern oder mit Power-to-Gas statt Erdgas einen erneuerbaren Energieträger für moderne KWK-Anlagen und Gaskraftwerke bereit zu stellen.

Das Energierecht hat sich auf diese Herausforderung noch nicht eingestellt und setzt überwiegend falsche Anreize für Investitionen in das alte Energiesystem, z. B. in einen überdimensionierten Netzausbau für Stromtrassen von Nord nach Süd, obwohl der Ausbau der Offshore-Windkraft stockt und zudem teurer ist, als der Ausbau der Onshore-Windkraft in den Regionen. In Zeiten der dezentralen Energiewende besteht Netzausbaubedarf, aber überwiegend dezentral und regional zwischen Stadt und Land im Verteilnetz. Ein Großteil der Investitionen in Nord-Süd-Trassen ist überflüssig und könnte eingespart werden, wenn zunächst ein regionaler Abgleich von Produktion und Abnahme erfolgen würde. Geboten ist jetzt ein Umdenken und pragmatisches Handeln entlang der real stattfindenden und günstigeren dezentralen Energiewende, die weitere positive Effekte für die regionale Wertschöpfung mit sich bringt.

Der Präsident des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), der Ulmer Oberbürgermeister Ivo Gönner, hat auf der EUROSOLAR-Konferenz „Stadtwerke mit Erneuerbaren Energien“ in Ulm dazu aufgerufen, Vorschläge zur Gestaltung des Strommarktdesigns der Zukunft in die Debatte einzubringen. Bedauerlicherweise ist das VKU-Quotenmodell mit der Abschaffung des EEG als zentralem Baustein nicht die richtige Antwort auf die Herausforderungen der Energiewende.

Durch Quotenmodelle, nichts anderes setzt die sogenannte Auktionierung voraus, entstehen höhere Kapitalkosten, weil die Banken das höhere Investitionsrisiko an die Betreiber und damit an die Verbraucher weitergeben. Das EEG zeichnet sich hingegen durch eine höhere Investitionssicherheit und geringe Renditen aus. Wegen dieser Renditen, die weit unter den gewohnten Renditen von Großkraftwerken liegen, investieren im Erneuerbaren Erzeugungsmarkt in Deutschland kaum ausländische Hedgefonds und schon gar nicht die Stromkonzerne. Das EEG ist damit das überlegene Modell.

Neue Energiemarktordnung der Zukunft

Wir befinden uns in einer grundlegenden Transformation des Energiesystems. Es kommt jetzt darauf an, dass die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen so fortentwickelt werden, dass der erfolgreich eingeschlagene Weg der dezentralen Energiewende weitergeführt werden kann. Zentrale Eckpunkte einer neuen Energiemarktordnung der Zukunft müssen aus unserer Sicht sein:

1. Fortsetzung der erfolgreichen dezentralen Energiewende mit dem Ausbau Erneuerbarer Energien

Das EEG ist zum Kernelement einer neuen Energiemarktordnung weiter zu entwickeln, in deren Zentrum eine dezentrale erneuerbare Energieversorgung steht. Mit den Grundprinzipien des EEG (feste Vergütungssätze, Einspeisevorrang und Planungssicherheit) kann das regionale Potenzial an Erneuerbaren Energien am effektivsten und kostengünstigsten erschlossen werden, denn sie gewährleisten die notwendige Investitionssicherheit als Voraussetzung für echten Wettbewerb im Strommarkt und Wertschöpfung in den Regionen.

Energiewende bedeutet Ausbau Erneuerbarer Energien und schrittweiser Ausstieg aus fossil-atomaren Kraftwerken. Das ist eigentlich ganz simpel. Statt daher über die Dynamik beim Ausbau der Erneuerbaren zu klagen, deren Zubau noch lange nicht ausreicht, um die Energieversorgung sicherzustellen, sollte der Bund die Ausbauziele der Bundesländer zum Maßstab machen, d. h. das angepeilte Ziel im Stromsektor bis 2020 von 35 auf mindestens 50 Prozent erhöhen, und die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen hieran ausrichten. Die Kostensenkung bei der Photovoltaik von über 50 Cent teurem Strom je Kilowattstunde zu heute 10-15 Cent günstigem Strom steht beispielhaft für die Innovationskraft des EEG.

Kostensenkungspotenziale gibt es bei der Windkraft an der Küste. Die Ausbauziele der Offshore-Windkraft müssen – entsprechend der realen Entwicklung – deutlich zurückgenommen werden, weil sie die teuerste Form der erneuerbaren Energieerzeugung ist. Für die heute schon günstige Windkraft im Binnenland besteht über die ohnehin gesetzlich verankerten Kürzungsschritte kein weiteres Kürzungspotenzial. Der Ausbau der Windkraft im Binnenland erspart zudem einen überdimensionierten Nord-Süd-Netzausbau, woraus Kostendämpfungseffekte folgen. Die Windkraft an Land ist auch in Zukunft das Arbeitspferd für eine preiswerte dezentrale Energieversorgung der Zukunft und muss im Zentrum einer effizienten und wirksamen EEG-Förderung stehen. Um die Verbraucher und die mittelständische Wirtschaft zu entlasten, müssen die Befreiungen von der EEG-Umlage auf ihren ursprünglichen Zweck zurückgeführt und beschränkt werden auf die energieintensive Industrie, die im internationalen Wettbewerb steht, um dort Arbeitsplätze zu erhalten.

Eine zentralistische Vergabe bzw. Zuteilung der Förderung neuer Erneuerbaren-Anlagen über Ausschreibungen oder Auktionierungen – wie im VKU-Modell vorgeschlagen – widerspricht den Interessen der Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Denn damit würden regionale Gestaltungsspielräume und Entscheidungsmöglichkeiten für Kommunen, Stadtwerke und Bürger-Energiegesellschaften faktisch abgeschafft. Zentralistische Ausschreibungs- und Auktionierungsmodelle sind blind für die Anliegen der Kommunen und müssen sich den Vorgaben des EU-Binnenmarktrechts unterordnen, so dass der Zubau in fernen Regionen oder sogar im Ausland erfolgen könnte. Damit wäre Kommunen, Stadtwerken und Bürgern ein Bärendienst erwiesen. Wichtige Geschäftsfelder und zukunftsgewandte Einnahmequellen würden im ländlichen Raum und in den Kommunen verloren gehen. Quotensysteme haben sich in der Praxis als ungeeignet zur Steuerung der Energiewende erwiesen. Sie sind bürokratisch, teurer und behindern den Ausbau Erneuerbarer Energien. Das zeigen Erfahrungen aus Großbritannien, wo das Quotenmodell wieder abgeschafft wurde.

2. Versorgungssicherheit als Zukunftsaufgabe der Stadtwerke

Die aktuelle Diskussion zum Thema gesicherte Leistung kreist im Wesentlichen um eher akademische Fragen, über das Für und Wider von Strategischen Reserven und Kapazitätsmärkten. Dabei bleibt meist ausgeblendet, welche Potenziale die Stadtwerke zur Versorgungssicherheit anzubieten haben, die sich passgenau in die Bedürfnisse einer dezentralen Energiewende einfügen lassen.

a) Speicher und andere Flexibilitätsoptionen:

Mit Biogas, Power-to-Heat, Power-to-Gas, Redox-Flow-Batterie und anderen Speichertechnologien stehen heute bereits zahlreiche Flexibilitätsoptionen zum Ausgleich schwankender erneuerbarer Stromeinspeisung zur Verfügung. Bislang fehlen Anreize, diese Technologien Schritt für Schritt fortzuentwickeln und in den Markt einzuführen. Dazu benötigen wir:

b) Marktanreizprogramm und Forschungsförderung:

Mit gezielten Anreizen zur Technologieentwicklung und Markteinführung soll die Anwendung von Energiespeichern aller Art mit dem Schwerpunkt auf der Verteilnetzebene ermöglicht und die weitere Forschung unterstützt werden. Da bei weiter wachsendem Anteil erneuerbarer Energien in 10-15 Jahren nennenswerte Speicherkapazitäten auf allen Ebenen benötigt werden, muss heute mit der Markteinführung Schritt für Schritt begonnen werden, damit erhebliche Kostensenkungspotentiale so rasch wie möglich erschlossen werden können.

c) EEG:

Um im Verteilnetz Anreize für den Aufbau regenerativer Verbundkraftwerke für eine sichere Stromversorgung aus Erneuerbaren Energien kombiniert mit Speichern zu schaffen, soll die Flexibilitätsprämie im EEG reformiert oder eine Speicherprämie eingeführt werden. Die Flexibilitätsprämie (§ 33 i EEG) fördert heute ausschließlich die bedarfsorientierte Stromerzeugung von Strom aus Biogas bei dessen vollständiger Direktvermarktung. Weitere Flexibilitätsoptionen wie Speicher müssen in die Förderung einbezogen werden.

Das Heil in einer verpflichtenden Direktvermarktung zu suchen, wird den fluktuierenden Erneuerbaren wegen ihrer Wetterabhängigkeit nicht gerecht. Nur mit Flexibilitätsoptionen können Erneuerbare die Energieversorgung übernehmen und kann die Energiewende gelingen. Die Vorschläge des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) für eine EEG-Novelle sind daher „vergiftet“.

Auch in Zukunft muss das EEG als lernendes Gesetz verstanden werden. Die Erneuerbaren Technologien, insbesondere die Photovoltaik, sind derart rasant günstiger geworden, dass regelmäßige Anpassungen der Vergütungsdegression und der Boni erfolgen müssen. Das gilt allerdings auch für den Fall, dass Degressionen zu hoch sind und den Markt abwürgen, wie das derzeit bei der Photovoltaik zu beobachten ist. Nochmal: Energiewende geht nur mit dem Zubau Erneuerbarer. Die Photovoltaik ist schon fast so günstig wie Onshore-Windenergie. Ihr Ausbau kann jetzt im Verbund mit der Onshore-Windenergie kostengünstig beschleunigt werden. Dafür muss jetzt der atmende Deckel abgeschafft und die Degression auf ein vertretbares Maß gesetzt werden.

d) Kraft-Wärme-Kopplung:

Die Kraft-Wärme-Kopplung kann je nach kommunaler Strategie das Rückgrat der Energieversorgungssicherheit im Verteilnetz sein. Stadtwerken und Kommunen müssen verlässliche Rahmenbedingungen zur Seite stehen, um auch in Zukunft Versorgungskonzepte mit KWK-Anlagen und Wärmenetzen umsetzen zu können. Sollten in Zukunft Maßnahmen notwendig sein, um gesicherte Leistung mittel- und langfristig zu gewährleisten, muss daher das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zum zentralen Instrument für einen Leistungsmarkt entwickelt werden, in dem strenge Qualitäts- und Effizienzkriterien gelten, damit technologische Innovationen gezielt angereizt werden. Dabei ist über spezifische Qualitätskriterien sicherzustellen, dass nur hocheffiziente Kraftwerke, in die neu investiert wird, am Leistungsmarkt teilnehmen. Ein Kapazitätsmarkt für alte abgeschriebene Kohlegroßkraftwerke ist teuer und innovationsfeindlich, weil er nur den Bestand des alten Energiesystems mit seinen übermäßigen Renditen schützt, an die sich das Oligopol der großen Stromkonzerne gewöhnt hat.

3. Netzmodernisierung und -ausbau für die dezentrale Energiewende

Die Energiewende findet dezentral statt. Modernisierungs- und Ausbaubedarf, insbesondere hinsichtlich der intelligenten Steuerungsmöglichkeiten, bestehen daher in erster Linie im Verteilnetz, die den Löwenanteil der Erneuerbaren aufnehmen. Die bisherigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Netzausbau tragen dem nur unzureichend Rechnung und fokussieren fast ausschließlich auf das Übertragungsnetz und den Ausbau der Grenzkuppelstellen ins Ausland.

Das Energiewirtschaftsgesetz, die Stromnetzentgeltverordnung, die Anreizregulierungsverordnung und die Netzausbau-Sondergesetze sind daher so zu reformieren, dass Investitionen dorthin gelenkt werden, wo die Energiewende tatsächlich stattfindet: Nicht im Meer, sondern in den Gemeinden und Regionen. Investitionsbedarf besteht vor allem bei den Netzverknüpfungen zwischen Stadt und Land auf der Mittelspannungsebene. Stadtwerke und Regionalversorger, die in ein zukunftsweisendes dezentrales Netz investieren, müssen diese Investitionen zeitnah refinanzieren können. Hierfür sind flexiblere Investitionsbudgets in der Anreizregulierung ein sinnvoller Weg. Generell muss überprüft werden, ob die Anreizregulierung in Zeiten eines gesteigerten Investitionsbedarfs in die Netze überhaupt noch zeitgemäß ist.

4. Fazit:

Unser Vorschlag für eine neue Energiemarktordnung für die dezentrale Energiewende setzt den eingeschlagenen Weg einer mittelständisch, kommunal und demokratisch geprägten Neuordnung des Energiemarktes konsequent fort. Das im Zentrum dieser Marktordnung stehende EEG kann durch Weiterentwicklung die veränderten Rahmenbedingungen berücksichtigen und ist dadurch eine verlässliche Größe im dezentralen Energiemarkt. Es schafft einen demokratischen „Marktplatz“, auf dem regional verankerte Unternehmen und Bürger vor Ort investieren können.

Das VKU-Quotenmodell widerspricht demgegenüber in zentralen Punkten den Interessen und energiewirtschaftlichen Anliegen ihrer eigenen Mitglieder, den Stadtwerken und deren Eignern, den  Kommunen, sowie den Bürgern und der mittelständischen Wirtschaft. Am Ende würde hierdurch wieder der alten Oligopolwirtschaft der großen vier Energiekonzerne das „Spielfeld“ überlassen. Bezahlen würden dies am Ende die Stadtwerke, der Mittelstand und vor allem die Bürger über hohe Monopolrenditen.

In der neuen Energiemarktordnung soll der Marktplatz der Erneuerbaren Energien für die Aufgaben der Versorgungssicherheit gestärkt werden. Dies soll durch den Ausbau der Verteilnetze, eine neue Speicherinfrastruktur, die bewährte Kraft-Wärme-Kopplung und effiziente, schnell regelbare Gaskraftwerke in den Händen Vieler geschehen. Die dezentrale Energiewende ist der kostengünstigere und bürgernähere Weg im Vergleich zu den teuren zentralistischen Oligopolstrukturen der Super-Grids und Großkraftwerke in den Händen Weniger.

Quelle

EUROSOLAR 2013Die Autoren sind Vorstandsmitglieder der Deutschen Sektion von EUROSOLAR e.V.# Dr. Axel Berg, Rechtsanwalt, Vorsitzender der deutschen EUROSOLAR-Sektion, Bundestagsabgeordneter (1998-2009)# Stephan Grüger, Key Account Manager eines Energieversorgungsunternehmens, gewählter Abgeordneter des Hessischen Landtags# Rosa Hemmers, Dipl.-Geographin, Inhaberin der Agentur SynergieKomm, Vorsitzende Grüner Strom Label e.V.# Dr. Fabio Longo, Rechtsanwalt in den Bereichen Energie- und Verwaltungsrecht, Autor des Buches: Neue örtliche Energieversorgung als kommunale Aufgabe, Baden-Baden 2010

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