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Positionspapier: Energy Sharing für die Bürgerenergie

Zahlreiche Bürgerenergiegemeinschaften erzeugen in Deutschland gemeinschaftlich Strom.

Bürokratische Hindernisse erschweren ihnen jedoch massiv, diesen auch gemeinsam zu verbrauchen oder überschüssigen Strom von der eigenen Solar- oder Windanlage anderen Verbraucher*innen zu verkaufen. BBEn und DGRV legen neue Vorschläge für Umsetzung vor.

Die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EMD), die im Mai 2024 vom Europäischen Rat beschlossen wurde, hat zentrale Aspekte des Energy Sharing genauer bestimmt und erkennt die Rolle von Bürgerenergiegesellschaften darin ausdrücklich an. In Deutschland ist jedoch hinsichtlich der Umsetzung des Energy Sharings noch nichts passiert, obwohl die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED II) dies bereits seit 2019 vorsieht. In ihrem gemeinsamen Positionspapier „Energy Sharing für die Bürgerenergie“ machen das Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn) und die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband  e.V. deshalb an die neue Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie angepasste Vorschläge für die Umsetzung des Energy Sharings in Deutschland.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Teilversorgungsmodell, das eine wichtige Neuerung in der EMD darstellt. Teilversorgung bedeutet, dass Anlagenbetreiber*innen keine über die von ihnen erzeugten Strommengen hinausgehenden Lieferantenpflichten erfüllen müssen. Damit wird eine bislang entscheidende Hürde für Energy Sharing aus dem Weg geräumt. Doch weil Strommengen zwischen mehreren Akteur*innen abgerechnet werden müssen, entstehen dadurch neue Anforderungen.

Neben der Teilversorgung werden auch weitere Aspekte des Energy Sharings definiert. Das BBEn und der DGRV schlagen vor, die regionale Beschränkung für die Teilnahme am Energy Sharing auf einen Umkreis von 50 Kilometern festzulegen. Um die Wirtschaftlichkeit zu sichern, fordern BBEn und DGRV eine Prämie in Höhe von 2,0 ct/kWh. Zudem sollen für kleinere Anlagen die Lieferantenverpflichtungen entfallen: für Einzelhaushalte bis 30 kW und für Mehrparteiengebäude, also Mehrfamilienhäuser, Gewerbeblocks, öffentliche Gebäude, bis 100 kW.

„Energy Sharing wird die Bürgerenergie und die Energiewende insgesamt voranbringen: Es sorgt für Akzeptanz und beteiligt die Bürger*innen an der Energiewende. Außerdem bleiben mehr von den erwirtschaften Gewinnen in der Region und werden vor Ort gerechter verteilt. Dezentrale Stromproduktion und -verbrauch entlasten die Netze und fügen sich perfekt in ein dezentrales, erneuerbares Energiesystem ein. Energy Sharing muss endlich auch in Deutschland umgesetzt werden, die Möglichkeit hatte die Bundesregierung dazu schon lange. Sie muss nun endlich den gesetzlichen Rahmen schaffen, damit gemeinsam erzeugter Strom selbst genutzt oder überschüssiger Strom anderen Verbraucher*innen verkauft werden kann“, fordert Malte Zieher, Vorstand des Bündnisses Bürgerenergie e.V. (BBEn).

Quelle

Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) e.V. 2024

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