Strom 2014 günstiger als im Vorjahr – doch viele Haushaltskunden profitieren nicht
Die Erzeugerpreise für Strom haben sich im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr um drei Prozent verringert.
Das hat das Statistische Bundesamt (Destatis) in dieser Woche im Rahmen seiner Veröffentlichung des Erzeugerpreisindexes mitgeteilt. Deutlich wird dabei allerdings eine Diskrepanz zwischen den Abgabepreisen an Stromversorger und Haushaltskunden: Während die Preise für Weiterverteiler um 9,2 Prozent gegenüber 2013 sanken, mussten Haushalte für Strom im Schnitt 1,3 Prozent mehr zahlen. „Börsenpreisdämpfende Effekte wie der Ausbau der Erneuerbaren Energien kommen noch zu wenig bei den Haushaltskunden an“, kritisiert Philipp Vohrer, Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien.
Die Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass der Strompreis an der Börse seit 2010 um 30 Prozent gefallen ist. Der gleiche Trend zeigt sich bei den Abgabepreisen an die sogenannten Weiterverteiler, also zum Beispiel Stromversorger. Auch bei dieser Kundengruppe ist der Preis seit 2010 um knapp 30 Prozent gesunken. Eine ganz andere Entwicklung ist hingegen bei Haushaltskunden zu beobachten: Hier zeigt der Index einen Preisanstieg in den vergangenen vier Jahren um 25 Prozent.
An der Entwicklung des Börsenstrompreises zeigt sich der preisdämpfende Einfluss der Einspeisung von Ökostrom sowie viel zu billiger Emissionszertifikate. „Sinkende Beschaffungskosten sollten die Stromversorger genauso schnell an die Haushaltskunden weitergeben, wie sie es in der Vergangenheit mit steigenden Abgaben getan haben“, fordert Vohrer.
Stromkunden in der Grundversorgung zahlen besonders viel
Jene 37 Prozent der Haushalte, die immer noch in der Grundversorgung sind, bekommen am deutlichsten zu spüren, dass die Weitergabe günstiger gewordener Beschaffungskosten träge verläuft. Das zeigt die Analyse des Preisbestandteils „Einkauf, Vertrieb, Marge“. Im Gegensatz zu Abgaben und Umlagen, die von allen Stromlieferanten in gleicher Weise an die Kunden weitergegeben werden, beinhaltet diese Preiskomponente einen unternehmerischen Gestaltungsspielraum. Aus dem Monitoringbericht 2014 der Bundesnetzagentur geht hervor, dass dieser Preisbestandteil bei Kunden, die den Stromlieferanten gewechselt haben, von 2011 bis April 2014 gefallen ist. Im Gegensatz dazu war der Preisbestandteil „Einkauf, Vertrieb, Marge“ beim Grundversorger seit 2010 stabil. Erst zum 1. April 2014 sank er erstmals geringfügig auf 8,7 Cent je Kilowattstunde (Ct/kWh). Die Verbraucherzentrale NRW kam im Sommer 2014 in einer Langzeituntersuchung aller NRW-Grundversorgungspreise zu dem Ergebnis, dass die Höhe des vom Lieferanten beeinflussbaren Preisbestandteils „Einkauf, Vertrieb, Marge“ seit Dezember 2010 nahezu konstant bei rund 8,6 Cent geblieben war.
Wechsel des Stromanbieters belebt den Wettbewerb
„Verbraucher können den Wettbewerb zwischen den Stromanbietern beleben und damit ein Signal für die Preisgestaltung senden, in dem sie den Anbieter wechseln“, rät Vohrer. „Fällt die Wahl auf einen zertifizierten Ökostromanbieter, bringt das zusätzlich die Energiewende in Deutschland voran.“
Preisbestandteil „Einkauf, Vertrieb, Marge“ beim Grundversorgungstarif deutlich höher als bei anderen Tarifen
Laut Monitoringbericht betrug der Preisbestandteil „Einkauf, Vertrieb, Marge“ in der Grundversorgung zum 1. April 2014 für einen Haushalt mit einem Jahresstromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden 8,72 Cent je Kilowattstunde. Die Grundversorgung lag damit 31 Prozent über dem Durchschnittswert anderer Stromversorger. Bei diesen Anbietern lag der Preisbestandteil „Einkauf, Vertrieb, Marge“ im Schnitt bei 6,67 ct/kWh. Haushalte, die einen Sondervertrag mit ihrem lokalen Grundversorger hatten, zahlten durchschnittlich 7,70 ct/kWh für diesen Preisbestandteil, also knapp zwölf Prozent weniger als im Grundversorgungstarif. Insgesamt zeigt der Preisvergleich der Bundesnetzagentur seit 2008, dass die Grundversorgung bei einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden durchgehend die teuerste Kategorie des Elektrizitätsbezugs für Haushaltskunden war.
Die Bundesnetzagentur verweist in ihrem Bericht zwar auch darauf, dass ein direkter Vergleich zwischen Grundversorgungstarifen und anderen nur eingeschränkt möglich sei, da Grundversorgungskunden einen signifikant niedrigeren Jahresverbrauch aufwiesen als Sondervertragskunden. Weiterhin hätten Grundversorgungsverträge kürzere Kündigungsfristen und ein im Durchschnitt höheres Zahlungsausfallrisiko. Dass diese preiserhöhenden Faktoren die Differenz zu der Kalkulation der anderen Anbieter vollständig erklären können, darf jedoch bezweifelt werden. Auffällig ist, dass die Spanne zwischen dem Preisbestandteil „Einkauf, Vertrieb, Marge“ in den Grundversorgungstarifen und den anderen Tarifen im Zeitverlauf offenbar größer geworden ist.