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pixelio.de | Thorben Wengert

© pixelio.de | Thorben Wengert | Durch eine Flexibilisierung der Umlagen, Steuern und Abgaben auf Strom könnten Verbraucher deutlich entlastet werden.

Verbraucherzentrale: Wie die Strompreise gesenkt werden können

Durch flexibel gestaltete Umlagen, Steuern und Abgaben auf Strom könnten die Energiekosten für Verbraucher deutlich gesenkt werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Verbraucherzentrale. Nötig wäre dafür eine Reform der Stromkosten.

In Deutschland machen die Kosten des Stromeinkaufs derzeit nur rund ein Viertel des Endpreises für Privatverbraucher aus. Der Löwenanteil entfällt auf Umlagen, Steuern und Abgaben, die zusammen fast dreiviertel des Strompreises bestimmen und in Abhängigkeit vom Verbrauch berechnet werden. Mit einem größeren Stromverbrauch steigt demnach auch die insgesamt zu zahlende EEG-Umlage, die allein fast ein Viertel des gesamten Strompreises ausmacht. Selbst wenn die Kosten im Stromeinkauf für die Energieversorger sinken, bleiben die Endpreise für die Verbraucher aufgrund der diversen anderen Preiskomponenten relativ hoch.

Deshalb könnten die Verbraucher zukünftig deutlich stärker von flexiblen Strommarktpreisen profitieren, wenn auch die staatlichen Preiskomponenten flexibilisiert werden. Das geht aus einem Gutachten des finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts der Universität zu Köln hervor, das von der Verbraucherzentrale (vzbv) in Auftrag gegeben wurde.

Sobald Haushalte bestimmte Teile ihres Stromverbrauchs in Zeiten geringer Preise verlegen, könnte das für eine noch größere finanzielle Entlastung sorgen. Die Waschmaschine würde beispielsweise eher am Wochenende laufen oder das Elektroauto nur in der Nacht geladen werden.

Reform der EU-Energiebesteuerung

In dem Gutachten werden auch Reformvorschläge zur Energiebesteuerung der EU gemacht. Diese Vorschriften gelten schon länger als nicht mehr zeitgemäß, da sie mit der Klima- und Energiepolitik der EU nicht Schritt gehalten haben. So ist in der Richtlinie zur Besteuerung von Energieerzeugnissen weder der aktuelle Mix an Energieprodukten enthalten, noch werden die Mindeststeuersätze für Kraftstoffe mit deren Energiegehalt und CO2-Emissionen verknüpft. Zu diesem Urteil kam die Europäische Kommission bereits im Jahr 2019.

Durch eine Reform der EU-Energiebesteuerungsrichtlinie könnte unter anderem auch eine flexible Besteuerung von Strom und anderen Energieträgern ermöglicht werden, schlägt die vzbv vor. Insgesamt sollte die Besteuerung von Energieerzeugnissen in der EU stärker an Klimaschutzaspekte ausgerichtet werden. Dafür müssten auch die Beteiligungsmöglichkeiten der Verbraucher gestärkt werden.

Senkung der Strompreise für Haushalte gefordert

Damit die Sektorenkopplung in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr beschleunigt wird, schlägt die vzbv eine Senkung des Strompreises für Haushalte vor. Außerdem sollten Netz- und systemdienstliches Verbrauchsverhalten finanziell honoriert werden und Anreize für ein ökologisch-nachhaltiges Stromerzeugungssystem geschaffen werden.

Die gesamtgesellschaftlichen Kosten der Energiewende sollten außerdem über alle Verbrauchergruppen hinweg fair verteilt werden – was derzeit in Deutschland aufgrund diverser Vergünstigungen für die Industrie nicht der Fall ist. Großverbraucher zahlen beispielsweise nur einen Bruchteil der EEG-Umlage, die für kleine Haushaltskunden anfällt.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion “energiezukunft“ (jk) 2021 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung weiterverbreitet werden! | energiezukunft | Heft 29 / 2019 | „Urbane Energiewende“ |  Jetzt lesen | Download

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