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Vier Maßnahmen, die Photovoltaik-Dachanlagen wieder wirtschaftlich machen

Die Zeit drängt: Die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen werden immer weiter abgeschmolzen. Gleichzeitig stiegen die Anlagenpreise in letzter Zeit jedoch an. Dies macht sich bereits durch sinkende Zubauzahlen bemerkbar.

Im Koalitionsvertrag steht, Anlagen in der Größenordnung von 200 Gigawatt bis zum Jahr 2030 bauen zu wollen. Zur Einordnung: Das ist eine Verdoppelung des aktuellen Ziels. Und eine Verdreifachung des aktuellen Ausbaus. Deshalb ist eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetztes (EEG-Novelle) vonnöten. Doch wie? Diese Frage beantwortet David Ritter mit vier konkreten Handlungsempfehlungen.

Mit den erhöhten Zielen im Koalitionsvertrag wurde die Photovoltaik zum Garant für einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien erklärt. Denn mit Solaranlagen kann kurzfristig schneller ausgebaut werden – im Gegensatz zum Bau von Windkraft-Anlagen, die einen wesentlich längeren Vorlauf haben.

Ein Forschungsteam des Öko-Instituts hat vier Maßnahmen präzisiert. Sie helfen, die jährlichen Zubauraten an Anlagen für die Erzeugung von erneuerbaren Energien so schnell wie möglich zu erreichen und auch langfristig zu halten. Die im folgenden dargestellte Kurzanalyse basiert auf der Studie „Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Dachanlagen“, die die Wissenschaftler im Auftrag des Umweltbundesamtes im Oktober 2021 veröffentlicht haben. Die dort entwickelten Empfehlungen für Politik-Maßnahmen wurden nun aktualisiert und konkretisiert.

Die erste der Maßnahmen muss kurzfristig bis Ende Januar umgesetzt werden und sollte daher der Gesamt-Novelle vorgelagert werden.

Handlungsempfehlungen:
  1. Die automatische Degression der Vergütungssätze wird kurzfristig bis zum Inkrafttreten der EEG-Novelle ausgesetzt.
  2. Die Vergütungssätze werden einmalig um mindestens zwei Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) in der Vergütungskategorie bis 10 Kilowattpeak (kWp) und mindestens 1,5 ct/kWh für größere Anlagen angehoben. Dies setzt einen Impuls, um die Zubauraten schnell zu steigern.
  3. Zusätzlich wird ein Vergütungsaufschlag in Höhe von 4 bis 4,5 ct/kWh für Volleinspeise-Anlagen gezahlt, da diese unter den aktuellen Umständen nicht wirtschaftlich betrieben werden können.
  4. Der Degressionsmechanismus wird überarbeitet, um langfristig die geplanten Zubauraten zu sichern und eine angemessene Vergütung zu gewährleisten: vom „atmenden Deckel“ hin zur „atmenden Hebebühne“.
Maßnahme 1: Kurzfristiges Aussetzen der Degression

Seit Anfang 2020 sind Photovoltaik (PV)-Anlagen kleiner 100 kWp um etwa 20 Prozent teurer geworden (Photovoltaik-Preismonitor Deutschland, 3. Quartal 2021 des Fachverbandes BSW-Solar). Gleichzeitig fielen Vergütungssätze um mindestens 1,4 Prozent monatlich und liegen nun etwa ein Drittel unter dem Wert von Anfang 2020. Nachdem der PV-Zubau seit Oktober 2019 durchgehend angestiegen war, macht sich die verminderte Wirtschaftlichkeit seit Mai 2021 auch in den Hochrechnungen für die Jahreszubauten bemerkbar, und der atmende Deckel lässt die Zubauraten an den Zubaukorridor des EEGs 2021 annähern (Abbildung 1).

Ende Januar werden die Vergütungssätze für Februar bis April 2022 festgelegt werden. Damit diese Entwicklung nicht noch weiter manifestiert wird, muss als kurzfristige Maßnahme die Degression mindestens bis April 2022 ausgesetzt und damit die Vergütungssätze eingefroren werden. Eine längerfristige Aussetzung sollte dann im Rahmen der Maßnahme 4 bei der EEG-Novelle geprüft werden.

  • Maßnahme 2: Vergütungssätze einmalig anheben
  • Maßnahme 3: Aufschlag für Volleinspeise-Anlagen
  • Maßnahme 4: Degressionsmechanismus überarbeiten

Hier finden Sie den kompletten Artikel

Quelle

Öko-Institut BLOG 2021

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