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bigstock | ssuaphoto | „Mainz hat nicht nur ein Dieselproblem in Bahnhofsnähe. Vielmehr zeigen Messungen des Landesumweltsamts, dass die Stickstoffdioxidwerte in allen größeren innenstädtischen Straßen in Mainz überschritten sind. Die Stadt Mainz hat im Verfahren vorgetragen, dass dagegen nur eine Dieselfahrverbotszone hilft."

© bigstock | ssuaphoto | „Mainz hat nicht nur ein Dieselproblem in Bahnhofsnähe. Vielmehr zeigen Messungen des Landesumweltsamts, dass die Stickstoffdioxidwerte in allen größeren innenstädtischen Straßen in Mainz überschritten sind. Die Stadt Mainz hat im Verfahren vorgetragen, dass dagegen nur eine Dieselfahrverbotszone hilft."

Auch Mainz muss Diesel-Fahrverbote in den Luftreinhalteplan aufnehmen

Verwaltungsgericht Mainz gibt Klage für „Saubere Luft“ der Deutschen Umwelthilfe statt – Luftreinhalteplan muss bis zum 1. April 2019 geändert werden und Diesel-Fahrverbote zur Einhaltung des Grenzwertes zum 1. September 2019 enthalten.

Deutsche Umwelthilfe erwirkt weiteres Urteil für „Saubere Luft“

Verwaltungsgericht Mainz hat heute über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für „Saubere Luft“ in der Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz verhandelt (VG 3 K 988/16.MZ). Das Gericht hat entschieden, dass die Stadt den für Mainz geltenden Luftreinhalteplan spätestens zum 1. April 2019 fortschreiben muss. Darin müssen alle Maßnahmen enthalten sein, mit denen der Grenzwert für die Stickstoffdioxidkonzentration im Jahresmittel 2019 sicher eingehalten wird. Dies umfasst insbesondere Diesel-Fahrverbote, die mit einem Wirksamwerden zum 1. September 2019 in den Plan aufzunehmen sind. Der Luftgrenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2), der seit dem Jahr 2010 verbindlich gilt, ist schnellstmöglich einzuhalten. Dabei geht es um eine Grenzwerteinhaltung im gesamten Stadtgebiet. Die Vorsitzende Richterin zeigte im Verfahren wenig Verständnis für die seit acht Jahren anhaltende Grenzwertüberschreitung. Sie machte klar, dass weitere Verzögerungen oder Unsicherheiten, die mit anderen Maßnahmen verbunden sein könnten, nicht hinnehmbar seien.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die heutige achte Entscheidung eines Gerichts in Deutschland in Folge zur Einführung von Diesel-Fahrverboten in einer deutschen Stadt zeigt überdeutlich das Scheitern der Dieselpolitik der Bundesregierung. Das Gericht machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass es keinen messbaren Effekt des am 1. Oktober 2018 vorgestellten Diesel-Plans der Bundeskanzlerin auf die Luftqualität sieht. Dieser gerichtlichen Bewertung kann ich nur zustimmen.“

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, sagt: „Mainz hat nicht nur ein Dieselproblem in Bahnhofsnähe. Vielmehr zeigen Messungen des Landesumweltsamts, dass die Stickstoffdioxidwerte in allen größeren innenstädtischen Straßen in Mainz überschritten sind. Die Stadt Mainz hat im Verfahren vorgetragen, dass dagegen nur eine Dieselfahrverbotszone hilft. Sperrungen einzelner Straßen führen nur zu Ausweichverkehren in Wohnstraßen. Das nun durch die Stadt zu erstellende Fahrverbotskonzept wird daher eine Fahrverbotszone aufnehmen müssen, um neue Belastungen zu vermeiden.“

Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte, ergänzt: „Alle Bürgerinnen und Bürger von Mainz haben einen Anspruch auf ‚Saubere Luft‘. Nicht nur an der Messstelle Parcusstraße muss der Luftreinhaltegrenzwert von 40 µg NO2/m³ im Jahresmittel eingehalten werden, sondern im gesamten Stadtgebiet. Die Bundesregierung lässt die betroffenen Autofahrer im Dieseldunst stehen, wenn sie die dringend notwendige Hardwarenachrüstung aller betroffener Euro 5 und Euro 6 Diesel- Pkw weiterhin verweigert.“

Hintergrund:
Die DUH hatte im Oktober 2016 die seit 2013 ruhende Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz für „Saubere Luft“ in Mainz wiederaufgenommen (VG 3 K 988/16.MZ).

Die offizielle Messstelle an der Parcusstraße zeigte im Jahr 2017 mit 48 µg/m³ eine deutliche Überschreitung des erlaubten Stickstoffdioxid (NO2)-Jahresmittelwerts von 40 µg/m³ an. Zahlreiche weitere amtliche Messungen ermittelten an der Binger Straße einen Wert von 59 µg NO2/m³, an der Rheinallee einen Wert von 58 µg NO2/m³ und dem Neubrunnenplatz einen Wert von 53 µg NO2/m³.

NO2 ist gesundheitsschädigend. Die Europäische Umweltagentur EEA hat im Herbst 2017 die gesundheitlichen Folgen der NO2-Verschmutzung mit jährlich 12.860 vorzeitigen Todesfällen allein in Deutschland beziffert. Diesel-Fahrverbote sind zur kurzfristigen Einhaltung des NO2-Grenzwertes die einzige Option und laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 27. Februar 2018 rechtmäßig und notwendig.

Schmutzige Diesel-Pkw tragen wesentlich zu mehr als 800.000 jährlichen Neuerkrankungen an Diabetes und Asthma sowie knapp 13.000 vorzeitigen Todesfällen bei, verursacht durch die anhaltende Belastung der Atemluft mit dem Dieselgift NO2. Das Umweltbundesamt hatte mit einer neuen Studie über die Gesundheitsfolgen des Dieselabgasgiftes NO2 verdeutlicht, dass bereits bei Konzentrationen deutlich unterhalb des Grenzwertes mit 437.000 Neuerkrankungen an Diabetes Mellitus und 439.000 Asthmaerkrankungen zu rechnen ist.

Derzeit führt die DUH Klageverfahren für „Saubere Luft“ in 29 Städten. Klagen für „Saubere Luft“ in Bielefeld, Hagen, Freiburg, Oberhausen und Wuppertal wird die DUH im November einreichen. Damit klagt die DUH dann in insgesamt 34 Städten. Bis Ende 2018 sind noch für sechs Städte Verhandlungen für „Saubere Luft“ terminiert (VG Köln zu Bonn und Köln am 8.11., VG Gelsenkirchen zu Gelsenkirchen und Essen am 15.11., VG Wiesbaden zu Darmstadt am 21.11. und VG Wiesbaden zu Wiesbaden am 19.12.2018).

Quelle

Deutsche Umwelthilfe 2018

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