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„Ausbau privater Ladesäulen ist entscheidender Faktor für den Erfolg der Elektromobilität“

Der Bundestag hat das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen klare Vorgaben zum Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich gemacht werden.

„Mit dem GEIG hat der Bundestag heute wichtige Rahmenbedingungen für den zukünftigen Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur festgelegt. Beim Neubau und größeren Renovierungen müssen Wohngebäude künftig mit einer bestimmten Anzahl von Leerrohren ausgestattet werden, damit nachträglich der Einbau von Wallboxen erleichtert wird.

Gerade der Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur ist für den langfristigen Hochlauf der Elektromobilität ein entscheidender Faktor, denn über 85 Prozent der Ladevorgänge finden im privaten Bereich statt. 

Die Gebäude, die heute gebaut werden, müssen fit sein für die Anforderungen von morgen. Hierzu gehört, dass die vorgelagerte Struktur des Gebäudes Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge vorsieht. Wir begrüßen sehr, dass nun endlich eine Einigung im Sinne einer ambitionierten Umsetzung erzielt und das GEIG mit einiger Verspätung beschlossen wurde. Wir freuen uns, dass einige der Vorschläge, die wir gemeinsam mit dem HDE in die Diskussion eingebracht haben, positiv aufgegriffen wurden. Das Gesetz kann damit der Elektromobilität einen echten Schub geben.

Positiv ist insbesondere, dass für den Neubau die verpflichtende Ausstattung von Parkplätzen mit Leitungsinfrastruktur nicht erst ab dem zehnten, sondern schon ab dem fünften Stellplatz für Wohngebäude beziehungsweise ab dem sechsten Stellplatz für Nicht-Wohngebäude erfolgt. Damit werden Ein- oder Zweifamilienhäuser von der Regel nicht erfasst. Hier wurde eine Chance vertan, zumal Ein- und Zweifamilienhäuser über 80 Prozent aller neu gebauten Wohngebäude ausmachen. Die Kosten für eine spätere Nachrüstung werden deshalb hier deutlich höher ausfallen. 

Gleichermaßen hätten wir uns ein höheres Ambitionsniveau für die Bestandsgebäude gewünscht, um das große Potential der privaten Ladeinfrastruktur optimal ausschöpfen zu können.

Richtig ist, dass der Gesetzgeber nun die Möglichkeit vorsieht, Standorte zu bündeln und so alternative Ladelösungen zum Beispiel im Quartier zu ermöglichen. Das schafft Flexibilität für Bauherren und Eigentümer, die auch im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer sind. Auch für den Einzelhandel ist dies eine positive Erweiterung. Insgesamt ist das GEIG in der überarbeiten Version ein positives Signal für die Elektromobilität. Mit Blick auf den Bestand und die Ein- und Zweifamilienhäuser hätte es noch ambitionierter sein können.“

Quelle

BDEW | Kerstin Andreae 2021

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