Die Entfernungspauschale
Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, die Entfernungspauschale noch in dieser Legislaturperiode nach ökologisch-sozialen Gesichtspunkten zu reformieren.
Bisher hat sie diese aber nur mehrfach erhöht und damit die soziale Unausgewogenheit und Klimaschädlichkeit des Instruments verstärkt. Im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland, des Deutschen Caritasverbandes und des WWF Deutschland legen wir in einem neuen Subventionssteckbrief drei Reformoptionen dar.
Auf einen Blick: „Die Bundesregierung strebt noch in dieser Legislaturperiode eine Neuordnung
der Pendlerpauschale an, die ökologische-soziale Belange der Mobilität besser berücksichtigt“
(Bundesregierung 2022a). Das ist sinnvoll, denn mit der Pauschale wird viel Steuergeld umverteilt
(ca. 5 Mrd. Euro) – sie stößt dabei aber auf Kritik aus verschiedenen Richtungen. Einerseits gilt sie
seit vielen Jahren als umweltschädliche Subvention, die lange Wege fördert und zu über 80%
dem Auto zufließt. Andererseits hat sie eine schlechte Verteilungswirkung und kommt fast aus-
schließlich der oberen Einkommenshälfte zugute. Hinzu kommt, dass sie auch aufgrund der Ein-
führung des Deutschlandtickets reformbedürftig ist. Mit ihm ermöglicht der Staat Millionen
Pendlerinnen und Pendlern mit guter ÖPNV-Anbindung einen günstigen Weg zur Arbeit. In die-
sen Fällen ist die doppelte Subventionierung durch Entfernungspauschale und Deutschlandti-
cket also überflüssig und kann eingeschränkt werden. Es liegen mehrere Reformoptionen auf
dem Tisch, mit denen die Pauschale sinnvoller, ökologischer und sozialer gestaltet werden kann.
Beschreibung | * Mit der Entfernungspauschale können Arbeitnehmende für ih- ren Arbeitsweg im Regelfall 30 ct je Kilometer als Werbungs- kosten von der Einkommensteuer absetzen. Relevant wird dies aber erst, wenn der Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 Euro überschritten wird. Für den Zeitraum 2021-2023 wurde die Pauschale ab dem 21. Entfernungskilometer temporär auf 35 ct/km angehoben; für 2024-2026 auf 38 ct/km |
Finanzielle Wirkung | * Subventionsvolumen: 5 bis 6 Mrd. Euro pro Jahr |
Ökologische Wirkung | * Potenzielle CO2-Einsparungen durch Reform: bis zu 4,7 Mio. tCO 2 pro Jahr |
Soziale Wirkung | * Es profitieren vor allem Haushalte der oberen Einkommens- hälfte. Die untere Hälfte hat von der Entfernungspauschale so gut wie nichts. * Die Entlastung hängt vom individuellen Grenzsteuersatz ab – je höher der Steuersatz, desto größer die Entlastung |
Reformoptionen | * Vollständige Abschaffung (mit oder ohne Härtefallregelung) * Einkommensunabhängiges Mobilitätsgeld (unterschiedliche Ausgestaltungsoptionen) * ÖPNV-abhängige Pauschale (z. B. in Höhe des Deutschlandti- ckets) |
- Hier können Sie die Beschreibung der Subvention weiterlesen
- WWF „Studie: Entfernungspauschale ungerecht und klimaschädlich“