Diesel-Fahrverbot in Stuttgart
Land beschließt Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Luftqualität.
Der Ministerrat von Baden- Württemberg hat am Dienstag (21. Februar 2017) Maßnahmen für die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart beschlossen, da weitere wirkungsvolle Maßnahmen umgesetzt werden müssen, um die Luftschadstoffgrenzwerte schnellstmöglich einhalten zu können und das Gesundheitsrisiko der betroffenen Menschen zu minimieren.
Die beschlossenen Maßnahmen basierten auf den Ergebnissen eines Gesamtwirkungsgutachtens, welches im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität untersucht hat, erklärte Verkehrsminister Hermann: ‘Die nun vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass eine schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte von Feinstaub PM10 und Stick-stoffdioxid (NO2) bis zum Jahr 2020 in Stuttgart nur mit einem umfangreichen Maßnahmenbündel zur Reduktion der Verkehrsmenge und zur Verringerung der Abgasemissionen erreicht werden kann.’
Das Land fordere weiterhin mit Nachdruck die Einführung einer blauen Plakette auf Bundesebene, um die notwendigen Verkehrsbeschränkungen auf Basis des sich etablierten Umweltplakettensystems umsetzen zu können, so Hermann. Vorgesehen sei die Einführung einer dauerhaften blauen Umweltzone, wenn 80 Prozent der in Stuttgart zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge die Anforderungen an die neue Plakette erfüllen. Dies werde voraussichtlich ab 2020 der Fall sein. Zuvor sollen bereits ab 2018 an ‘Feinstaubtagen’ vorübergehende Verkehrsbeschränkungen im Stuttgarter Talkessel und Feuerbach und Teilen von Zuffenhausen nach weiteren rechtlichen und fachlichen Prüfungen und nach Kabinettsbeschluss auf Basis der blauen Plakette gelten. Sollte eine blaue Plakette nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, so sollen auf Vorschlag des Bundesministers Dobrindt diese temporären Verkehrsbeschränkungen an Feinstaubalarmtagen ab 2018 als Luftreinhaltenetz für alle Dieselkraftfahrzeuge, die nicht die aktuell strengste Abgasnorm Euro 6/VI erfüllen, angeordnet werden. Auch beim Luftreinhaltenetz würde es für den Lieferverkehr Ausnahmeregelungen geben.
Die geplante Fortschreibung des Luftreinhalteplans umfasst darüber hinaus auch Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV, Rad- und Fußverkehrs, Geschwindigkeitsbeschränkungen, die Förderung alternativer Antriebe für Kraftfahrzeuge sowie die Minderung weiterer Feinstaub PM10-Quellen. Auch Maßnahmen der intelligenten Verkehrssteuerung und innovative Mobilitätskonzepte, wie zum Beispiel Mobilitäts-Apps mit Echtzeit-Daten zu Straßenverkehrsinformationen, Parkplatzbelegungen und ÖPNV-Auskünften, werden von Land und Stadt Stuttgart im Rahmen der Luftreinhalteplanung intensiv verfolgt. Die kurzfristig wirksamen Maßnahmen sollen um eine Maßnahmen- und Umsetzungskonzeption mittel- und langfristig wirkender Infrastrukturvorhaben sowie innovativer Maßnahmen zur Einhaltung der Luftreinhaltungsziele ergänzt werden.
Der Stuttgarter Oberbürgermeister, Fritz Kuhn, sagt dazu: „Das ist ein gutes Vorhaben, um die Luft in Stuttgart zu verbessern. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen wird nicht einfach werden. Wir als Stadt setzen darauf, dass das Land uns dabei unterstützt.“
Unabhängig von der Entscheidung der Landesregierung sei die Stadt unermüdlich in Sachen Luftreinhaltung unterwegs. „Der Kampf gegen Feinstaub und Stickstoffdioxid bleibt eine Daueraufgabe für uns. Jedes Mikrogramm weniger, das in Stuttgart gemessen wird, ist ein Gewinn für die Stadt und die Gesundheit der Stuttgarter Bürger. Wir werden deshalb unsere Anstrengungen weiter fortsetzen und intensivieren“, so Kuhn.
Nach wie vor falle es vielen Autofahrern schwer, bei Feinstaubalarm auf ihr Auto zu verzichten, so Kuhn.Doch jeder, egal ob Stuttgarter oder Pendler aus der Metropolregion, wisse nun, was für Verkehrsbeschränkungen ab 2018 kommen können. „Alle können sich nun darauf einstellen und nach für sie passenden Mobilitätsalternativen umschauen. Ich bleibe dabei: Jeder kann heute schon freiwillig durch Verzicht aufs Auto einen Beitrag für eine bessere Luft und damit für die Gesundheit aller, die hier leben und arbeiten, leisten.“
Hintergrund: Der dringende Handlungsbedarf zur Verbesserung der Luftqualität in Stuttgart wird durch die aktuelle Stellungnahme der Europäischen Kommission zum EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der Überschreitung der Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwerte vom 15. Februar 2017 und das beim Verwaltungsgericht Stuttgart anhängigen Gerichtsverfahren der DUH gegen das Land Baden-Württemberg wegen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart unterstrichen.
Quelle
oekonews.at holler 2017 | Staatsministerium Baden-Württemberg 2017