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E-Autos: Durchleitungsmodell für Ladesäulen erstmals im Regelbetrieb

Nach erfolgreichen Pilotprojekten in Berlin und Hamburg überführen die LichtBlick eMobility GmbH und decarbon1ze nun das Durchleitungsmodell für Ladesäulen in den Regelbetrieb.

Mitarbeiter*innen eines Berliner Arbeitgebers können den Stromvertrag ihres Anbieters zu Ladepunkten, die von der LichtBlick eMobility GmbH betrieben werden, mitnehmen. Damit ist der Strombezug an diesen Ladesäulen nicht mehr an deren Betreiber gekoppelt. Auch das Laden über das heute übliche Roaming ist möglich.

Grundlage für die Tariferweiterung an Ladepunkten ist die bereits 2021 in Kraft getretene Vorgabe „Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität (NZR-EMob)“ der Bundesnetzagentur. Dafür werden virtuelle Bilanzkreise genutzt. Über diese erfolgt die Zuordnung der geladenen Strommengen. Dabei werden die Abrechnungsdaten an der Ladesäule zu den Netzbetreibern und dem Stromanbieter durchgeleitet, über den Bilanzkreis des eigenen Stromanbieters wird die Strommenge dann erfolgreich abgerechnet.

Dazu erklärt Markus Adam, Chefjurist von LichtBlick: „Wir freuen uns, dass wir so schnell und kostengünstig das Durchleitungsmodell an unseren Ladesäulen implementieren konnten. Dies ermöglicht erstmals Wettbewerb an der Ladesäule und erlaubt darüber hinaus auch Flottenbetreibern eine problemlose Auditierung der CO₂-Bilanzierung, da nun Herkunftsnachweise des Stromlieferanten berücksichtigt werden können.“

Knut Hechtfischer, CEO und Co-Founder von decarbon1ze, teilt mit: „Als Durchleitungsdienstleister passen wir uns auch der existierenden, bewährten Dienstleistungsarchitektur von CPO und E-MSP an. Dadurch können CPO kostengünstig und zuverlässig das Durchleitungsmodell umsetzen. Der CPO profitiert so von der energiewirtschaftlichen Kompetenz verschiedener Lieferanten und kann – gegen Entgelt – die Auslastung verbessern, wenn Lieferanten als oder gemeinsam mit E-MSP durchleiten. E-MSP können wählen, ob sie durchleiten oder diese Aufgabe wie bisher dem CPO und seinem Lieferanten überlassen. Wir freuen uns sehr, dass wir diese Architektur mit den Kollegen von LichtBlick so zügig umsetzen konnten.“

Durchleitungsmodell sorgt für fairen Wettbewerb und mehr Transparenz

Das Durchleitungsmodell ermöglicht heute bereits einen diskriminierungsfreien Zugang von Stromanbietern zu öffentlichen und halb-öffentlichen Ladesäulen. Damit können E-Mobilist*innen an Ladesäulen unterwegs den Stromanbieter ihrer Wahl auswählen und an jede teilnehmende Ladesäule mitnehmen. Preise und Stromqualität werden transparent. Fairer Wettbewerb und damit auch verbraucherfreundliche Preise an öffentlichen Ladesäulen werden so gefördert. Gleichzeitig erhalten die Betreiber für Installation, Betrieb und Wartung ein Nutzungsentgelt, das auch eine angemessene Rendite des eingesetzten Kapitals sicherstellt. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur wird damit unabhängiger von staatlicher Förderung.

Zuletzt machten das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), die Autobahn GmbH des Bundes und die Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur das Durchleitungsmodell beim E-Lkw-Ausschreibungskonzept an rund 130 unbewirtschafteten Rastanlagen zur Voraussetzung.

Quelle

Lichtblick.de 2024

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