Förderung neuer Ladestationen für Elektromobilität in Wohngebäuden
900 EUR Investitionszuschuss pro installiertem Ladepunkt – Für Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden – Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die KfW starten zum 24.11. das Förderprodukt zur Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden. Investoren erhalten für den Erwerb und die Errichtung neuer Ladestationen einschließlich des Anschlusses an das Stromnetz einen Zuschuss von 900 EUR pro Ladepunkt. Ziel der Förderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Dieser kann über einen entsprechenden Stromliefervertrag und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort z.B. aus eine Photovoltaik-Anlage bezogen werden
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Der Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragt werden (www.kfw.de/440-zuschussportal). Maßgeblich für den Vorhabensbeginn ist die verbindliche Bestellung der Ladestation bzw. der Abschluss eines entsprechenden Lieferungs- und Leistungsvertrags. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme gegen Vorlage der von den durchführenden Fachunternehmen erstellten Rechnungen.
- Nähere Informationen zum Förderprodukt einschließlich einer Liste der förderfähigen Ladestationen sind abrufbar unter www.kfw.de/440.
- KfW-Zuschussportal