Abschöpfung der Strom-Mehrerlöse erst ab Dezember
Die Ampel-Regierung hat die Strompreisbremse in einem wichtigen Punkt geändert. Die Abschöpfung der Mehrerlöse beginnt erst im Dezember dieses Jahres, zwei Monate später als geplant. Erneuerbaren-Verbände bleiben bei ihrer grundsätzlichen Kritik am Gesetzentwurf.
Am Ende lenkt die Bundesregierung bei der Strompreisbremse doch noch ein wenig ein. Statt ab September dieses Jahres soll die Abschöpfung der Mehrerlöse nun erst im Dezember starten.
Damit sei der Zeitraum im Vergleich zu den ursprünglichen Überlegungen noch einmal verkürzt worden, schreibt das Bundeswirtschaftsministerium in einer Erläuterung zum Gesetz. Dieses wurde am Freitag im Umlaufverfahren von der Regierung beschlossen.
Ursprünglich wollte die Ampel-Regierung die Mehrerlöse der Stromerzeuger rückwirkend ab März 2022 abschöpfen. Dann wurde – nach einhelliger Kritik aus der Strombranche – der Start auf September geschoben. Nun steht der Dezember im Gesetzentwurf.
Der wird jetzt von den Koalitionsfraktionen auf die Beratungsbahn des Parlaments gebracht. Mitte Dezember sollen Bundestag und Bundesrat die Strom- wie auch die Gaspreisbremse beschließen.
Mit der Verschiebung um weitere zwei Monate und dem damit verbundenen Verzicht auf eine rückwirkende Erhebung reagiert die Ampel offensichtlich auch auf die anhaltende Kritik gerade bei der Klientel, der sie sich eigentlich besonders verbunden fühlt: der Erneuerbaren-Branche.
Ihrem Ärger über die Strompreisbremse hatte die Windkraftbranche am Freitagmittag noch einmal Luft gemacht, als das zeitliche Zugeständnis der Ampel noch nicht bekannt war. Es gebe mehr Probleme als Sinnhaftes in dem vorgelegten Abschöpfungs-Konzept der Regierung, sagte Wolfram Axthelm, Geschäftsführer des Bundesverbandes Windenergie (BWE), bei einem Briefing.
„Geordnete Umsetzung fraglich“
Nach Bekanntwerden des geänderten Gesetzentwurfs begrüßte Axthelm die Verschiebung auf Dezember. Die Korrektur des Startdatums sei allerdings verfassungsrechtlich geboten gewesen, so der BWE-Geschäftsführer gegenüber Klimareporter°.
Ansonsten bleibt der BWE bei seiner Kritik. Das Gesetz werde in der Praxis „weiter so viele Probleme aufwerfen, dass seine geordnete Umsetzung fraglich ist“, bekräftigt Axthelm die Position des Windverbandes.
Offenbar sei auch die sinnvolle Alternative, eine Lösung innerhalb des Steuerrechts, nicht geprüft worden, obwohl andere EU-Staaten genau diesen Weg beschritten, so Axthelm weiter. Die Debatten der letzten Wochen hätten viel Schaden angerichtet. Nach wie vor gebe es einen „massiven Eingriff“ in den Strommarkt. Das verunsichere die Branche und sei keine Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft.
Wie massiv der Eingriff ist, zeigt auch die vom Wirtschaftsministerium mitveröffentlichte Erläuterung zum Gesetz, wie beispielsweise die Mehrerlöse der Stromerzeuger zu berechnen sind.
Um die Höhe der Zufallsgewinne aus der Stromerzeugung einzelner Kraftwerke zu ermitteln, sind laut dem Papier Informationen über die erzeugten Mengen, die Produktionskosten und die am Markt erzielten Preise erforderlich. Die erzeugten Mengen seien den Netzbetreibern bekannt. Zu den Produktionskosten, vor allem den Brennstoff- und den CO2-Kosten, gebe es öffentlich zugängliche Daten.
Aus all den Angaben würden dann „Referenzkosten“ errechnet, erläutert das Ministerium. Für Erneuerbaren-Anlagen würden auch noch Informationen aus Geboten bei den EEG-Auktionen herangezogen.
Lichtblick will klagen
Solange nur das Startdatum nach hinten verschoben wird und es bei dieser „Referenzkosten“-Berechnung der Mehrerlöse bleibt, verstößt der Gesetzentwurf offenbar weiter gegen EU-Recht und verletzt die Eigentumsgarantie.
Zu diesem Schluss kommt jedenfalls ein vom Ökostromanbieter Lichtblick in dieser Woche vorgelegtes Rechtsgutachten. Unter anderem nimmt das Gutachten Anstoß an der Abschöpfung „fiktiver Erlöse“, die die Regierung einführen wolle. Fiktive Erlöse abzuschöpfen, sei nach der EU-Verordnung für die Gas- und Strompreisbremse aber unzulässig. Die Verordnung lasse nur die Abschöpfung „realisierter“ Erlöse zu.
Der geplante Abschöpfungsmechanismus führe zu „tiefgreifenden Verzerrungen“ auf dem deutschen Strommarkt und damit zu steigenden Strompreisen für Endverbraucher, einem verzögerten Erneuerbaren-Ausbau und im Einzelfall auch zur Zahlungsunfähigkeit von Anlagenbetreibern, heißt es im Gutachten.
„Es ist schon absurd: Um die Krise der fossilen Energien abzumildern, bremst die Bundesregierung den Ausbau der Erneuerbaren“, kritisierte Lichtblick-Geschäftsführer Enno Wolf. „Nach der Altmaier-Lücke aus den 2010er Jahren droht der Energiewende nun eine Habeck-Lücke.“
Der Ökostromer rechnet nach Inkrafttreten der Erlösobergrenze mit einer Klagewelle. „Auch wir prüfen die Möglichkeit, in Luxemburg und Karlsruhe gegen den Erlösdeckel zu klagen“, kündigte Lichtblick-Chefjurist Markus Adam an. Wenn Brüssel und Berlin kein Einsehen hätten, bleibe der Branche nur dieser Weg – also zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof.
Anhaltende Probleme
So weit will der Windverband offenbar noch nicht gehen. Gegenüber der aktuellen Regierung befindet sich die Branche augenscheinlich auch im Zwiespalt. Die Ampel habe bei der Energiewende in einem Jahr mehr auf den Weg gebracht als die letzte Bundesregierung in vier Jahren, lobte BWE-Geschäftsführer Axthelm beim erwähnten Briefing.
Im Unterschied zur Biogasbranche haben Wind- und Solarverbände bisher auch von öffentlichen Aktionen gegen die Abschöpfungspläne abgesehen. Die bisherige Gesetzesarbeit der Ampel mag tatsächlich erfolgreicher sein als die von Peter Altmaier und seinen Vorgängern – ob sie den Anforderungen von Klimaschutz und Energiewende entspricht, ist eine andere Frage.
Auch Axthelm räumt anhaltende Probleme jenseits der Erlösabschöpfung ein. So bleibe der Ausbau der Windkraft an Land weiter hinter den Erwartungen zurück.
Besonders problematisch sei der diesjährige Rückgang bereits genehmigter Windprojekte um 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr, gemessen an der Leistung, betonte der BWE-Geschäftsführer beim Briefing. Dem für kommendes Jahr anvisierten Ausbauziel von mehr als 12.000 Megawatt fehle noch das Fundament.
Für 2023 hofft die Branche auf eine von der Ampel-Regierung inwischen angekündigte Windkraftstrategie sowie darauf, dass endlich die Plattform „Klimaneutrales Stromsystem“ eingerichtet wird. Die Plattform hätte eigentlich schon in diesem Jahr Ergebnisse liefern sollen, bedauerte Axthelm.
Quelle
Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Jörg Staude) 2022 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden!