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Alle Macht beim Strom den Netzbetreibern

Der Entwurf eines „Netzpakets“ aus dem Wirtschaftsministerium gibt vor, die Antragsflut bei Netzanschlüssen bewältigen zu wollen. In Wirklichkeit sollen Netzbetreiber über den Erneuerbaren-Ausbau bestimmen und ihre Kosten überwälzen können. 

Nehmen wir an: Sie haben jede Menge Geld in die Hand genommen, lassen einen Windpark oder eine größere Photovoltatikanlage bauen – und wollen sie 2027 ans Stromnetz anschließen lassen.

Dann könnte es passieren, dass der zuständige Netzbetreiber Ihnen erklärt, Ihre Anlage stehe in einem – vom Netzbetreiber selbst festgelegten – „kapazitätslimitierten Netzgebiet“. Dazu soll es künftig schon reichen, dass in einem Jahr drei Prozent des in dem Gebiet erzeugten Stroms abgeregelt wurden – nicht ins Netz gelassen per sogenanntem Redispatch.

Die Drei-Prozent-Regelung findet sich in einem jetzt bekannt gewordenen Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Der Entwurf des sogenannten „Netzpakets“ liegt Klimareporter° vor.

Zur Illustration: Der jüngste Monitoringbericht der Bundesnetzagentur gibt den Umfang der bundesweiten Abregelung für 2024 mit etwa 3,2 Prozent der erneuerbaren Erzeugung an. Spitzenwerte von über fünf Prozent verzeichnen dabei norddeutsche Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

Diese Regionen würden künftig als „limitierte“ Netzgebiete gelten – mit gravierenden Folgen für die erneuerbaren Energien. Es entfiele nicht allein die bisher geltende gesetzliche Anschlusspflicht für Erneuerbare. Dank der Drei-Prozent-Grenze könnte der Netzbetreiber sein Netz sogar bis zu zehn Jahre lang als limitiert ausweisen und den Anschluss weiterer Erneuerbaren-Anlagen verweigern.

Gesetzentwurf ist für Ökostromer ein „toxischer Mix“

Der Netzbetreiber kann zwar laut Referentenentwurf auch entgegenkommend sein und die Anlage anschließen – deren Eigentümer muss dafür aber auf die bisher fällige Entschädigung verzichten, wenn seine erneuerbare Erzeugung abgeregelt wird. Will er das nicht, kann der Anlageneigner den Netzanschluss auch gern selbst finanzieren – und den Netzbetreiber recht freundlich entlasten.

Und wer sich klugerweise eine Netzanschlusskapazität reservieren lässt, darf laut dem „Netzpaket“ dem Netzbetreiber dann eine „angemessene“ und „diskrimierungsfreie“ Gebühr bezahlen. All das soll nach dem Willen des Wirtschaftsministeriums schon ab einer installierten Leistung von 135 Kilowatt gelten – also für einen Großteil des künftigen Zuwachses an erneuerbarer Erzeugung.

Für Carolin Dähling gibt es da keinen Zweifel: Das Netzpaket stelle einen „Frontalangriff“ auf die Energiewende dar. Falle der Einspeise- und Anschlussvorrang für Erneuerbare, drohe der Ausbau von Wind- und Solarenergie massiv einzubrechen, warnt die Politik- und Kommunikationschefin der Ökoenergiegenossenschaft Green Planet Energy.

Das „Netzpaket“ würde, so Dähling, in fast allen Netzregionen Betreiber zwingen, auf Entschädigungen bei Abregelungen zu verzichten, um neue Anlagen schnell zu realisieren. Hinzu kämen Unsicherheiten bei der Gestaltung von Baukostenzuschüssen. „Das ist ein toxischer Mix, der Investitionen abwürgt und gerade die bürgernahe Energiewende trifft“, erklärt Dähling.

Erneuerbare werden gegen Netze ausgespielt

Branchenfachleute ärgert besonders, dass das „Netzpaket“ den Redispatch unredlich gegen die Erneuerbaren ausnutzt. In einem erneuerbaren Stromsystem werde es immer Abregelungen geben, erklären sie, denn es sei zu aufwendig, das Netz so groß auszulegen, dass es auch noch die letzte von Wind und Sonne erzeugte Kilowattstunde abnehmen kann. 

Zudem bauen gerade Anwendungen wie die Elektrolyse zu grünem Wasserstoff darauf, dass es künftig billigen Überschussstrom gibt. Diesen gilt es in den Augen der Ökostromer effizient zu nutzen und nicht kostenträchtig auf Dritte zu verschieben.

Der enorme Machtzuwachs der Netzbetreiber mit dem „Netzpaket“ ist unübersehbar. „Wir werden einen Flickenteppich an Regelungen bekommen übers ganze Land, wo die Netzbetreiber selbst entscheiden können, in welcher Reihenfolge sie innerhalb eines Kriterienkatalogs anschließen“, warnt die Bundestagsabgeordnete Katrin Uhlig von den Grünen. Es gelte das Motto: „Alles kann, nichts muss.“

Das Wirtschaftsministerium selbst begründet den Gesetzentwurf damit, dass es – neben dem Ausbau der Erneuerbaren – inzwischen eine Vielzahl weiterer Anschlussbegehren gibt, darunter die „anhaltende ‚Antragsflut‘ von Großbatteriespeichern„.

Wirtschaftsministerium will weg vom Windhundprinzip

Diese Anträge würden, heißt es im Entwurf, bisher nach dem „Windhund-Prinzip“ behandelt, bei dem der zuerst eingehende Antrag zuerst bearbeitet wird. Das sei „nicht mehr zeitgemäß“. Den Netzbetreibern fehle derzeit der rechtliche Spielraum, Anschlussbegehren zu priorisieren, wird im Gesetzentwurf erklärt.

Dies sei ein Grund, warum der Netzausbau häufig nicht mit dem Ausbau von Erneuerbaren-Anlagen Schritt halten könne, ist weiter zu lesen. Dadurch wiederum würden dann Verbraucher mit den Redispatch-Kosten belastet.

Der Branchenverband BDEW, in dem auch Netzbetreiber organisiert sind, gibt sich bei der Bewertung zurückhaltend und ordnet den Referentenentwurf als „erste bekannt gewordene Vorstellungen“ ein. Wirtschaftliche Planbarkeit müsse für Erzeuger wie für Netzbetreiber gewährleistet sein, erklärte Verbandschefin Kerstin Andreae salomonisch.

Kritisch sieht aber auch der BDEW das Drei-Prozent-Kriterium für limitierte Netzgebiete. Für Projektierer erneuerbarer Anlagen gebe es dann keine Planungssicherheit mehr für Investitionen, warnt der Verband.

Ähnlich vorsichtig äußert sich die energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Nina Scheer, zum „Netzpaket“. Ausbaubegrenzungen, ökonomische Überforderungen oder Redispatch-Vorbehalte schwächten Investitionsanreize bis hin zu massiven Hemmnissen, betont indes auch Scheer.

Für sie erfüllt der Gesetzentwurf nicht die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßgaben, alle Potenziale der Erneuerbaren zu nutzen, Netze effizient auszulasten und den Ausbau der Netze mit dem der Erneuerbaren zu synchronisieren.

Eindeutig dagegen der Grünen-Abgeordnete Alaa Alhamwi: Unter dem Schlagwort „Kosteneffizienz“ würden Investitionen in Wind und Solar ausgebremst und fossile Strukturen verlängert, kritisiert er.

Für Alhamwi deckt sich dabei vieles im Gesetzentwurf auffällig mit Forderungen von Eon, dem ehemaligen Arbeitgeber von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Alhamwi zieht daraus den Schluss: „Diese Lobbyministerin ist nicht mehr haltbar.“

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Jörg Staude) 2026 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden! 

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