Angebliche Entlastung vergrößert Unsicherheiten für Unternehmen und geht zulasten von Menschenrechten und Umwelt
Germanwatch kritisiert heute vom Kabinett beschlossene Regelungen zum Lieferkettengesetz und Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch zeigt sich enttäuscht von den im Kabinett getroffenen Beschlüssen zum Lieferkettengesetz und zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD. „Die Bundesregierung spricht von Bürokratieabbau. Was sie schafft, ist Rechtsunsicherheit und Verwirrung für Unternehmen. Zudem bestraft sie nicht nur diejenigen, die als besonders verantwortungsbewusste Unternehmen bei Menschenrechten und Nachhaltigkeit vorangegangen sind, sondern vor allem auch Betroffene von Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten“, kommentiert Cornelia Heydenreich, Bereichsleiterin Unternehmensverantwortung bei Germanwatch.
Lieferkettengesetz massiv geschwächt, aber nicht vom Tisch
Das Kabinett hat zum einen eine Novellierung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschlossen. Dieses schafft u.a komplett die Berichtspflichten für Unternehmen ab und schränkt Bußgelder ein, die bei Verstößen gegen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten fällig werden. Bei Verstößen gegen umweltbezogene Sorgfaltspflichten sollen die Bußgelder sogar ganz entfallen. „Die Bundesregierung schwächt das Gesetz in entscheidenden Aspekten und vermindert damit seine präventive Wirkung. Doch trotz aller Unkenrufe und Bemühungen der Union und von Wirtschaftsverbänden bleibt es immerhin bestehen und wird nicht abgeschafft“, so Heydenreich.
Heydenreich betont weiter: „Die Regierung verfehlt mit der geplanten Reform des LkSG ihr Ziel, Rechtssicherheit für Unternehmen zu gewährleisten. Sie setzt Regelungen vorübergehend aus, die durch die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD ohnehin wiedereingeführt werden müssen. Diese widersprüchliche Vorgehensweise entlastet Unternehmen nicht, sondern verunsichert sie.“
Auch auf EU-Ebene werde im Rahmen des Omnibusprozesses unter dem Vorwand der Vereinfachung für Unternehmen an der Aushöhlung der CSDDD gearbeitet. Durch ihren Schlingerkurs habe die Bundesregierung zu einer Mehrheit im EU-Rat beigetragen, welche eine massive Abschwächung der EU- Lieferkettenrichtlinie vorsehe. Heydenreich fordert daher: „Deutschland sollte Wettbewerbsfähigkeit nicht gegen Menschenrechte und Umweltschutz ausspielen, sondern sich jetzt zumindest innerhalb der EU für eine wirksame EU-Lieferkettenrichtlinie einsetzen.“
Spekulation und deutscher Sonderweg bei der CSRD
Das Kabinett unterbreitete zum anderen einen Vorschlag zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in deutsches Recht. Die EU-Kommission hatte deshalb bereits im September 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung initiiert. „Durch ihr spätes Handeln hat sich die Bundesregierung in eine schwierige Lage manövriert: Wegen der unsicheren Rahmenbedingungen der Omnibus-Verhandlungen ist es kaum möglich, eine rechtssichere Umsetzung zu gewährleisten. Mit dem Umsetzungsgesetz zum jetzigen Zeitpunkt versucht die Bundesregierung unredlich noch während der laufenden Omnibus-Verhandlungen Tatsachen zu schaffen“, so Paul Healy, Referent für klimakompatible Finanzflüsse bei Germanwatch.
- Germanwatch-Stellungnahme zum LkSG im Rahmen der Verbändeanhörung
- Germanwatch-Stellungnahme zum CSRD-Umsetzungsgesetz im Rahmen der Verbändeanhörung…