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Biogasanlage | pixabay.com | admc

© pixabay.com | admc | Biogasanlage

Eckpunkte zum Gebäudegesetz: Zu wenig grüne Gase für die Grüngas-Quote

Beim Gebäude-Klimaschutz will die Koalition spätestens ab 2027 die Vorschrift streichen, in neuen Heizungen 65 Prozent erneuerbare Energien einzusetzen. Dafür sollen künftig Quoten für grünes Gas und grünes Öl gelten.

Preisfrage: Welche der drei Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD brachte die sogenannte Grüngasquote politisch ins Gespräch? Antwort: Das waren die Sozialdemokraten – und zwar schon im Sommer 2023. Da lancierten die SPD-Bundestagsabgeordneten Bengt Bergt und Andreas Rimkus den Vorschlag, dem fossilen Erdgas grüne Moleküle in steigenden Anteilen beizumischen.

Damals ging es weniger um das sich abzeichnende Heizungsgesetz-Desaster, sondern darum, den Hochlauf von grünem Wasserstoff anzureizen. Rimkus agierte als Wasserstoffbeauftragter der SPD-Fraktion und wollte mit der Quote Nachfrage nach dem „Champagner“ der Energiewende schaffen. Heute steht er dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung vor, während Bergt die Lobbystrategie der Gaswirtschaft verantwortet.

In den fünfseitigen Eckpunkten zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz, die die Koalition am Dienstagabend vorlegte, kommt Wasserstoff nur noch am Rande vor. Er ist zu einer Möglichkeit für Öl- und Gasunternehmen geschrumpft, die für ihre Produkte künftig geltende Grüngas- oder Grünheizölquote zu erfüllen.

Wer ab 2028 Erdgas oder Heizöl in den deutschen Markt bringt, muss dann laut den Eckpunkten dem fossilen Brennstoff bis zu einem Prozent Biomethan, Wasserstoff, synthetisches Methan oder „Bioöl“ beimischen. Die Eckpunkte lassen auch eine „bilanzielle“ Erfüllung zu. Dann legen die Unternehmen Nachweise oder Zertifikate vor, die eine entsprechende Klimawirkung belegen sollen.

So funktioniert heute schon die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) im Verkehr. Der Vorschlag in den Eckpunkten entspricht auch ziemlich genau dem, was die Heizöl- und Flüssiggasbranche letzte Woche vorschlug.

Diese quasi aufs fossile Produkt zielende Quote soll 2030 bis zu zwei Millionen Tonnen CO2 sparen. Damit endet in den Eckpunkten aber auch schon die Verantwortung der Öl- und Gasunternehmen für den Klimaschutz.

Für Gasheizungen bleibt vorerst nur Biomethan 

Weitere Klima-Pflichten sehen Union und SPD dann im Grunde nur noch für die Kunden vor, die künftig ihre Heizung tauschen wollen. Haushalte und Gebäudeeigentümer können künftig, heißt es in den Eckpunkten, aus einem „technologieoffenen“ Katalog von Heizungsoptionen wählen – wie Wärmepumpe, Fernwärme, hybride Heizungsmodelle oder Biomasseheizung, aber auch fossile Gas- und Ölheizungen. Aufgehoben werden soll auch die Vorschrift, beim privaten Heizungstausch die kommunale Wärmeplanung zu berücksichtigen. 

Entscheidet sich der Kunde für Öl oder Gas, muss die Heizung ab Anfang 2029 einen mit der Zeit zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen. In den Eckpunkten wird dies als „Bio-Treppe“ bezeichnet.

Das Koalitions-Papier bestimmt aber nur die erste „Treppenstufe“. Am Anfang muss der „Bio“-Anteil bei mindestens zehn Prozent liegen. Über zwei weitere Stufen bis 2040 soll dann irgendwann ein Gesetz entscheiden.

Als mögliche CO2-neutrale Beimischung nennen die Eckpunkte Biomethan oder synthetische Treibstoffe. Letztere sind allerdings noch seltener als Wasserstoff. Deswegen bleibt vorerst die einzig verfügbare Option das Biomethan – und das auch nur für Verbraucher, die Erdgas zur Wärmeerzeugung nutzen.

Derzeit werden fast 20 Millionen Wohnungen – knapp die Hälfte des Bestandes – noch mit Erdgas geheizt. Bezieht man den Gasbedarf von Gewerbe, Handel und Dienstleistungen ein, verbraucht Deutschland zur Wärmeerzeugung aktuell um die 350 Terawattstunden Erdgas jährlich.

Für den Einsatz von Biomethan im Erdgasnetz sieht der zuständige Fachverband eine große Zukunft. Viele Stadtwerke hätten ein großes Interesse, die regionalen Verteilnetze komplett auf verlässliches heimisches Biomethan umzustellen, teilt der Verband auf Nachfrage mit.

Woher das Biogas kommen soll, wird nicht klar

Allerdings gibt es bei Biomethan ein gravierendes Mengenproblem. Nach Branchenangaben erzeugen derzeit rund 275 Anlagen etwa 13 Terawattstunden Biomethan. Würde das restlos dem Erdgas beigemischt, ließen sich so theoretisch vier Prozent der obigen durch Erdgas bereitgestellten Heizenergie „ersetzen“.

Allerdings werden die 13 Terawattstunden derzeit schon größtenteils woanders eingesetzt – in Blockheizkraftwerken, als Biokraftstoff oder in der Industrie als Erdgasersatz. Auch wenn der Zehn-Prozent-Anteil nur für neue Heizungen ab 2029 gilt, fragt sich, woher das dafür nötige Biomethan kommen soll.

Die Biogasbranche selbst gibt nur an, dass pro Jahr bis zu 160 Terawattstunden Biogas und Biomethan erzeugt werden könnten – wie schnell das geht und woher vor allem die Biomasse kommen soll, um die Erzeugung um mehr als das Zehnfache zu steigern, steht in den Sternen.

Das Problem ließe sich, wenn überhaupt, nur mit massiven Importen von Biomethan lösen. Dazu kommt: Biomethan ist teurer als fossiles Erdgas und wird künftig in ein schrumpfendes Gasnetz mit weniger Abnehmern gelangen.

Entsprechend finde sich in den Eckpunkten ein offensichtlich von der SPD eingeschmuggelter Satz: „Es bedarf einer Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen.“

Warnung vor „Teurer-Heizen-Quote“

Dass Gasheizungen mit Bio-Anteil künftig besonders teuer werden, merkt auch das Umweltinstitut München an. Der Grund: Parallel plant die Bundesregierung den schrittweisen Ausstieg aus der Gasversorgung, weil sich der Betrieb der Gasnetze nicht mehr rechnet – nach und nach setzen sich eben doch Wärmepumpe oder in den Kommunen kalte Nahwärme oder Fernwärme durch.

Laut einem kürzlich im Auftrag der Umweltorganisation erstellten Gutachten des Fraunhofer-Instituts IFAM drohen allein durch steigende Netzgebühren den letzten Haushalten, die noch auf Gas setzen, jährliche Mehrkosten von 3.000 bis 4.000 Euro. Die Eckpunkte fügen dem jetzt noch Kosten aufgrund steigender „Bio“-Anteile hinzu.

Entsprechend kritisch fallen die Reaktionen von Umweltverbänden, Energiewirtschaft und -forschung aus. Die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel durch eine Grüngasquote zu ersetzen, sei ein unverhohlenes Geschenk an die Gaswirtschaft und gehe auf Kosten vieler Haushalte und des Klimaschutzes, sagte BUND-Chef Olaf Bandt.

„Diese ‚Teurer-Heizen-Quote‘ wird zu massiven finanziellen Belastungen insbesondere für Mieter:innen und Haushalte mit wenig Einkommen führen“, so Bandt. Auch für den BUND sind grüne Gase nicht ausreichend verfügbar und werden in anderen Sektoren wie der Industrie dringender benötigt.

Kerstin Andreae vom BDEW sieht in der Abschaffung der 65-Prozent-Anforderung ebenfalls das Risiko, dass die Klimaziele im Gebäudesektor verfehlt werden. Besonders stört die Geschäftsführerin des Energiewirtschaftsverbandes, dass weiterhin Gas- und sogar Ölheizungen mit zunächst nur geringen Bio-Anteilen eingebaut werden können.

„Dies birgt die Gefahr von Kostensteigerungen und von Lock-in-Effekten, die die Gas- und Ölheizung auch dort zementiert, wo Wärmepumpe oder Fernwärme sinnvoll Anwendung finden sollten“, erklärte die BDEW-Chefin. 

Nach Angaben von Sibylle Braungardt vom Öko-Institut in Freiburg würde die 65-Prozent-Vorgabe von 2024 bis 2030 rund 30 Millionen Tonnen CO2 einsparen, allein zehn Millionen Tonnen im Jahr 2030. „Die Eckpunkte nennen demgegenüber lediglich eine Einsparung von rund zwei Millionen Tonnen im Jahr 2030 und damit einen Bruchteil dieser Minderungswirkung“, betont die Wärmeexpertin.

Wie diese Klima-Lücke von rund acht Millionen Tonnen geschlossen werden soll, führten die Eckpunkte nicht aus.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Jörg Staude) 2026 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden! 

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