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Neues Heizungsgesetz in der Warteschleife

Die schwarz-rote Koalition ringt weiter um Einigung beim neuen Gebäudegesetz. Hauptstreitpunkt ist, was aus der Regelung wird, in neuen Heizungen zu mindestens 65 Prozent Öko-Energie einzusetzen. Kommunen und Energiebranche drängen auf Beibehaltung.

Eigentlich wollte Schwarz-Rot nun Tempo machen. Bis Ende Januar sollten Eckpunkte für das geplante „Gebäudemodernisierungsgesetz“ stehen – die Reform des umstrittenen Heizungsgesetzes, das unter der Ampel-Bundesregierung erlassen wurde. Bis Ende Februar sollte daraus ein Regierungsentwurf werden. So lautet der Fahrplan, den die Koalition im Dezember beschlossen hatte.

Doch Union und SPD haben sich bei dem Thema erneut verhakt. Aus Unionskreisen wurde Klimareporter° bestätigt, es sei „völlig offen“, ob eine Einigung bis Freitag, dem geplanten Verkündungstermin, gelingen kann. Die Rede ist nun von Anfang Februar.

Damit flammt ein Konflikt verschärft wieder auf, der in der Koalition seit ihrem Start schwelt. CDU und CSU hatten das Habecksche Gebäudeenergiegesetz zum Symbol einer übergriffigen Politik erklärt und durchgesetzt, dass im Koalitionsvertrag dessen Abschaffung angekündigt wurde.

Im Zentrum der Debatte steht weiter die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neu einzubauenden Heizungen, die spätestens ab 2028 gelten soll. CDU-Fraktionschef Jens Spahn sagte noch im Dezember: „Die 65 Prozent müssen weg.“

Die SPD argumentiert hingegen: Der Klimaschutz im Gebäudesektor brauche verlässliche Leitplanken, sonst drohten höhere Klimagas-Emissionen und langfristig steigende Heizkosten – nicht zuletzt über den CO2-Preis. 

„Verzögerungen schaden den betroffenen Branchen“

Inhaltlich geht es um Fragen, die für Millionen Menschen mit eigenem Haus handfest sind: Bleibt die 65-Prozent-Regel als klare Vorgabe bestehen, die zumeist Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Biogasnutzung erfordert, oder wird sie durch andere Kriterien wie eine Mindest-Emissionsminderung ersetzt?

Vor allem auch: Welche Rolle sollen Gasheizungen künftig noch spielen – etwa als „H2‑ready“, also wasserstofftauglich –, und welche Nachweise müssen dann erfüllt sein, damit aus der Option Wasserstoff keine Dauerverlängerung für Erdgas wird?

Und wie wird die Förderung gestaltet, damit die Umstellung bezahlbar bleibt? Aus Sicht der Union muss das Gesetz einfacher und „technologieoffener“ werden. In der SPD wächst die Sorge, dass ausgerechnet der Gebäudesektor – ohnehin ein Nachzügler bei den Klimazielen – politisch weichgespült wird.

Verbände warnen, dass weitere Verzögerungen Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher erneut in Unsicherheit stürzen und Investitionen blockieren könnten. Ein Bündnis von 14 Organisationen, darunter der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und der Bundesverband Wärmepumpen, hat die Regierung aufgefordert, die Hängepartie zu beenden.

„Verzögerungen schaden den betroffenen Branchen und schaffen weitere Unsicherheiten“, heißt es in dem Appell von letzter Woche. Grundsätzlich sprechen sich die Verbände für die 65-Prozent-Regel aus. Sie sei „dazu geeignet, einen schnellen Hochlauf der erneuerbaren Energien weiter zu unterstützen, um einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen“. Mögliche alternative Vorgaben müssten daran gemessen werden.

EU-Richtlinie muss bis Mai umgesetzt werden

Auch viele Bau- und Klima-Fachleute sprechen sich für die Beibehaltung der 65-Prozent-Regel oder vergleichbarer Anforderungen aus, um die CO2-Ziele im Bausektor erreichen zu können. Die Vorgabe sei „essenziell, um die Lücke zum Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 zu reduzieren“, sagte etwa der Energieexperte Markus Fritz vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) in Karlsruhe.

Würde diese oder eine alternative Regelung zeitlich verschoben, müssten zur Kompensation entweder der CO2-Preis für Erdgas und Heizöl stärker erhöht oder die Förderung für den Heizungstausch angehoben werden, warnte Fritz. Er sprach sich generell dafür aus, die Zuschüsse des Bundes dafür weiterhin sozial zu staffeln. Bisher können Hauseigentümer 70 Prozent Zuschüsse erhalten, wenn das Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro im Jahr liegt.

Stefan Thomas vom Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie sprach sich dafür aus, die Förderung für Mietwohnungen, die derzeit maximal 35 Prozent beträgt, anzuheben, um den Umstieg auf Öko-Heizungen auch in diesem Bereich zu beschleunigen.

Die Zeit für die Neuregelung wird knapp, weil es auch von der EU einen Rahmen für das energetische Flottmachen der Altbauten gibt: Bis Ende Mai muss die EU-Gebäuderichtlinie EPBD in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden.

Das EU-Gesetz verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die Energieeffizienz bestehender Gebäude zu verbessern und sie bis 2050 CO2-frei zu gestalten. Bis 2030 sollen 16 Prozent der Altbauten saniert sein, bis 2033 soll der Anteil auf 26 Prozent steigen. Für Nichtwohngebäude schreibt die EU verbindliche Mindeststandards vor, während die Regeln für Wohngebäude von den Staaten selbst gesetzt werden sollen.

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Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Joachim Wille) 2026 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden! 

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